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   OLG Frankfurt, 11.03.1986 - 5 U 35/83   

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OLG Frankfurt, 11.03.1986 - 5 U 35/83 (https://dejure.org/1986,2087)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.1986 - 5 U 35/83 (https://dejure.org/1986,2087)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 1986 - 5 U 35/83 (https://dejure.org/1986,2087)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 979
  • BauR 1988, 599
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftragnehmer die Arbeitseinstellung ankündigt, wenn der Auftraggeber nicht die geforderte weitere Abschlagszahlung erbringt, obwohl diese ihm tatsächlich nicht zusteht (vgl. OLG München, Urteil vom 15.07.1997, 28 U 3517/96, www.juris.de, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 26.08.1999, VII ZR 317/97, www.juris.de; OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.1986, 5 U 35/83, BauR 1988, 599; Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 21 mwN).
  • LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07

    Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

    Wenn die Nachtragsforderung hingegen dem Grunde nach unberechtigt ist oder nicht prüffähig vorgelegt wird, besteht für den Auftragnehmer kein Recht, die Leistungen einzustellen (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 979; OLG Frankfurt NJW 2011, 1655).

    Anderes gilt nur, wenn die Leistungsverweigerung dazu führt, dass die Arbeit endgültig eingestellt und die Baustelle bereits geräumt wird (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 979).

  • OLG Dresden, 27.03.2008 - 4 U 1478/07

    Berechtigung des Auftraggebers zur Kündigung wegen Einstellung der Arbeiten bei

    Das für den Verzug nach § 5 Nr. 4 VOB/B erforderliche Verschulden und das an die unzureichende Leistungserbringung anknüpfende Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Nr. 3 VOB/B entfallen nämlich, wenn der Auftragnehmer wegen des Ausbleibens fälliger Abschlagszahlungen berechtigt war, die Arbeiten bis zu deren Erhalt einzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 980; OLG Frankfurt, BauR 1992, 541 ; BauR 1988, 599 ; Ingenstau/Korbion, VOB/B 16. Aufl. B § 5 Nr. 4 Rn 7).
  • LG Krefeld, 30.04.2014 - 5 O 266/10

    Abhängigmachen der Weiterarbeit von weiteren Zahlungen des Bauherren durch den

    Der Umstand, dass die Beklagte ihre Weiterarbeit hiernach ernsthaft und endgültig von der Zahlung weiterer Vergütung abhängig gemacht hatte, obwohl sie hierauf eindeutig keinen Anspruch hatte, berechtigte die Kläger am 28.04.2010, den Werkvertrag fristlos analog § 314 BGB zu kündigen (vgl. nur OLG Frankfurt BauR 1988, 599 ff.).
  • OLG Naumburg, 15.06.1999 - 11 U 1560/97

    Erstattung der Kosten für den Erwerb von Materialien

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  • OLG Köln, 11.01.1990 - 7 U 51/89

    Skontoabzug: Rechtzeitigkeit der Zahlung bei VOB-Vertrag

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  • LG Düsseldorf, 08.05.2007 - 35 O 51/07
    Die insoweit für das Vorliegen der objektiven Kündigungsgründe darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1987, 979) hat solche Gründe aber schon nicht schlüssig dargelegt.
  • KG, 11.11.2002 - 24 U 278/01

    Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrages

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