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   BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86   

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BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86 (https://dejure.org/1987,1193)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1987 - V ZR 152/86 (https://dejure.org/1987,1193)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86 (https://dejure.org/1987,1193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - Arglist - Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459 ff., § 476

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1415
  • WM 1987, 1285
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.01.1976 - V ZR 63/74

    Verfahrensfehler bei der Beweiswürdigung - Nichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
    Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung der Verkäufer zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nach § 476 BGB nur nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, wobei ausreicht, daß einer von mehreren Verkäufern arglistig gehandelt hat (Senat, WM 1976, 323).
  • BGH, 21.11.1969 - V ZR 151/68

    Verkauf eines Einfamilienhauses mit Büroräumen - Ausschluss der Haftung für

    Auszug aus BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
    Dabei trägt der Getäuschte die Beweislast dafür, daß die Tatbestandsmerkmale der Norm gegeben sind, aus denen er seine Klageansprüche ableitet (Senat, WM 1970, 162 (163) ).
  • BGH, 20.06.1968 - III ZR 32/66

    Ersatzansprüche für Gebäudeschäden an enteigneten Grundstücken - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
    Die Auffassung des BerGer., der Schwammbefall des Hauses im Jahre 1958 bedeute, trotz seiner technisch einwandfreien Beseitigung, noch beim Verkauf im Jahre 1983 einen Fehler i. S. des § 459 I BGB, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, WM 1968, 1220).
  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 247/75

    Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen

    Auszug aus BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
    Anders als hinsichtlich des Fortbestandes einmal entstandener Rechte besteht keine Vermutung für die Fortdauer eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes - hier das Wissen des Bekl. zu 2 von dem Hausschwammbefall 1958 - mit der Wirkung einer Umkehr der Beweislast (Senat, WM 1976, 1330 (1331) ).
  • BGH, 10.06.1983 - V ZR 292/81
    Auszug aus BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
    Arglist setzt Vorsatz voraus, wobei ausreicht, daß der offenbarungspflichtige Verkäufer das Vorliegen des Mangels für möglich hält, dies aber in Kauf nimmt (Senat, WM 1983, 990).
  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Zwar trägt der Käufer - so die Vertragsparteien wie hier einen Haftungsausschluss vereinbart haben - nach § 444 BGB grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen sämtlicher Umstände, die den Arglisttatbestand ausfüllen (Krüger in Krüger/Hertel, aaO, Rn. 742; zu § 463 Satz 2 BGB aF vgl. auch Senat, Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415; Beschluss vom 31. Oktober 2003 - V ZR 100/02, NJW 2003, 754, 755), wozu bei einer Täuschung durch Verschweigen auch die fehlende Offenbarung gehört (Senat, Urteil vom 7. März 2003 - V ZR 437/01, NJW-RR 2003, 989, 990 mwN; Krüger in Krüger/Hertel, aaO, Rn. 742).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 150/15

    Gewährleistungsausschluss im Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch bei

    Handelte einer von mehreren Verkäufern arglistig, war der Gewährleistungsausschluss insgesamt nichtig (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 1976 - V ZR 63/74, WM 1976, 323 f.; Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415, 1416; RG Recht 1908 Nr. 2465; 1915 Nr. 1058; Planck, BGB, 4. Aufl., § 476 a.E.; RGRK/Mezger, BGB, 12. Aufl., § 476 Rn. 5).
  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    Die Rechtsprechung des Senats, wonach ein früherer Schwammbefall eines Hauses trotz seiner technisch einwandfreien Beseitigung einen Mangel darstellt (Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415 zu § 459 Abs. 1 BGB aF), lässt sich auf einen Befall eines Hauses mit Hausbock nicht übertragen (vgl. in diesem Sinne auch KG, NJW-RR 1989, 972).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Einen solchen vom Erklärenden, hier der Beklagten, darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Irrtum (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415 unter II 3) hat das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft festgestellt.
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Nach den vom Berufungsgericht, wenn auch in anderem Zusammenhang, getroffenen Feststellungen, die Kellerwände seien gegen Feuchtigkeit nur unzulänglich isoliert, ein in der Vergangenheit durchgeführter Reparaturversuch habe sich darüber hinaus als unzulänglich erwiesen, liegt allerdings ein Fehler des Gebäudes (§ 459 Abs. 1 BGB) vor (vgl. Senatsurt. v. 10. Juli 1987, V ZR 152/86, WM 1987, 1285, 1286).

    Eine Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes, hier eines Vorsatzes des Beklagten hinsichtlich des Mangels, ist nicht anerkannt (Senatsurt. v. 10. Juli 1987, aaO).

  • OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17

    Pflichten des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines ihm

    Die Beweislast trägt der Getäuschte (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1987 - V ZR 152/86, Rn. 10 zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 2 U 84/13

    Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsausschluss bei arglistigem Verschweigen

    Zur Begründung wird im Wesentlichen auf zwei noch zum alten Schuldrecht ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 16. Januar 1976 - V ZR 63/74, WM 1976, 323, und vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415) Bezug genommen.

    Auch in seiner späteren Entscheidung vom 10. Juli 1987 (aaO, S. 1416), der eine Wandelung des Kaufvertrags zugrunde lag, hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, für die Nichtigkeit eines Gewährleistungsausschlusses nach § 476 BGB a.F. sei ausreichend, dass einer von mehreren Verkäufern arglistig gehandelt habe.

  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Hierbei steht dem Kläger zwar keine die Beweislast umkehrende Vermutung zur Seite, daß ein einmal vorhandenes tatsächliches Wissen bei dem Angestellten K. - etwa bis zum Ausfüllen der Vereinbarung - fortbestanden habe (BGH, Urteile vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86 = NJW-RR 1987, 1415 unter II 3 und vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 = NJW-RR 1992, 333 unter II 2 a.E.).
  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 203/09

    Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft bei Abschluss des Kaufvertrags und der

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat schließlich entschieden, dass ein verkauftes Gebäude auch dann einen Sachmangel aufweist, wenn der vor 25 Jahren aufgetretene Schwamm technisch einwandfrei beseitigt wurde (Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415, 1416).

    Wegen der - auch schon nach der damaligen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415, 1416) - überragenden rechtlichen Bedeutung, die ein - auch ein beseitigter - Schwammbefall bei dem Verkauf des Grundstücks erlangt, durften beide Ämter ihre Erkenntnisse nicht für sich behalten, sondern mussten sie an das für Grundstücksverkäufe zuständige Liegenschaftsamt weiterleiten.

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Das unterstellte arglistige Verhalten des Bekl. zu 2 läßt den vereinbarten Gewährleistungsausschluß gegenüber beiden Bekl. unwirksam sein (Senat, NJW-RR 1987, 1415 = WM 1987, 1285 (1286)).
  • OLG Oldenburg, 18.06.2013 - 12 U 26/13

    Haftung des Lieferanten bei Verdacht der Dioxinbelastung von Futtermitteln

  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04

    Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen

  • OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 4 U 171/10

    Grundstückskaufvertrag: Schadenersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens

  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

  • OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer

  • OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11

    Schadensersatz aus Grundstückskaufvertrag: Verschweigen von Mängeln in Form

  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09

    Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung

  • OLG Saarbrücken, 27.12.2017 - 1 U 145/14

    Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu

  • OLG Rostock, 06.04.2023 - 3 U 33/21

    Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen von Schwammbefall

  • OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09

    Kriterien zur Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03

    Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung:

  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10

    Klage des Versicherten einer Geld- und Valorentransportversicherung:

  • OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15

    Arglisthaftung des Hausverkäufers nach altem Recht: Hinnahme eines Mangels durch

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15

    Eigentumswohnungskauf - Sachmangel bei Marderbefall

  • OLG Hamm, 04.08.2003 - 22 U 63/02

    Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Erinnerung an einen

  • BGH, 08.10.1999 - V ZR 149/98

    Grenzen der Wissenszurechnung

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02

    Haftung wegen arglistigen Verschweigens des Mangels einer Kaufsache

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01

    Nichtigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs: Sittenwidrigkeit wegen

  • OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels beim Verkauf einer Eigentumswohnung

  • OLG Hamburg, 26.02.1997 - 5 U 102/95

    Ansprüche des Käufers einer Eigentumswohnung auf Kostenvorschuss zur Beseitigung

  • AG Saarburg, 07.09.2016 - 5a C 199/15

    Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ursache von Mängeln;

  • LG Coburg, 19.08.2003 - 22 O 298/03

    Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 252/11

    Kauf Eigentumswohnung - Marderbefall als Mangel

  • LG Berlin, 24.03.2011 - 13 O 140/10

    Gewährleistungsausschluss auch bei Schädlingsbefall des Daches?

  • LG Coburg, 09.12.2003 - 22 O 558/03

    Mangelhaftigkeit einer Immobilie durch Sägewerkslärm!

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