Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.08.1987 - 2 U 33/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4055
OLG Stuttgart, 21.08.1987 - 2 U 33/87 (https://dejure.org/1987,4055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.08.1987 - 2 U 33/87 (https://dejure.org/1987,4055)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. August 1987 - 2 U 33/87 (https://dejure.org/1987,4055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Zivilrechtlicher Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Rechtsschutz gegen das unaufgeforderte Zusenden von Werbematerialien; Rechtsschutz gegen das Einwerfen von Werbung in ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1422
  • ZIP 1987, 1487
  • VersR 1988, 468
  • afp 1987, 716
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 160/71

    Briefwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.1987 - 2 U 33/87
    Nach der h.M. in der Rechtsprechung (BGH GRUR 1973, 552 - Briefwerbung - OLG München NJW 1984, 2422 [OLG München 29.05.1984 - 13 U 5383/83] ; OLG Nürnberg AfP 1972, 223; Landgericht Nürnberg-Fürth NJW 85, 1642; Landgericht Berlin, Urteil vom 27.6.1985, 16 O 259/85) verletzt zwar das unaufgeforderte Zusenden von Werbematerialien, das Einwerfen in den Briefkasten und das Verteilen auf Grundstücken an sich nicht die Rechte der Adressaten und Betroffenen.

    In seiner Entscheidung BGH GRUR 1973, 552 - Briefwerbung - hat der BGH es offengelassen, ob die in seiner Entscheidung enthaltenen Grundsätze auch auf das Verteilen solcher Werbematerialien Anwendung finden sollen, wie sie Gegenstand des hier zur Entscheidung stehenden Rechtsstreits sind.

  • OLG München, 29.05.1984 - 13 U 5383/83

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs auf Grund einer Verletzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.1987 - 2 U 33/87
    Nach der h.M. in der Rechtsprechung (BGH GRUR 1973, 552 - Briefwerbung - OLG München NJW 1984, 2422 [OLG München 29.05.1984 - 13 U 5383/83] ; OLG Nürnberg AfP 1972, 223; Landgericht Nürnberg-Fürth NJW 85, 1642; Landgericht Berlin, Urteil vom 27.6.1985, 16 O 259/85) verletzt zwar das unaufgeforderte Zusenden von Werbematerialien, das Einwerfen in den Briefkasten und das Verteilen auf Grundstücken an sich nicht die Rechte der Adressaten und Betroffenen.
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    In der Missachtung des erklärten Willens der Werbeadressaten liegt in diesen Fällen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung (OLG Stuttgart, Urt.v. 21.8.1987, NJW-RR 1987, S. 1422).
  • OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 21 U 61/87

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Einwurf von Werbesendungen in Briefkasten

    Wirft der Werbende trotz der Willensäußerung weiter Werbematerial in den Briefkasten, so kann dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (vgl. BGH a.a.O., OLG München, NJW 1984, S. 2422 ff., OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, S. 1422 ff.), aber auch sein Eigentum und sein Besitz verletzt werden (vgl. OLG Nürnberg, AfP 1972, S. 233 f.), was zur Folge hat, daß der Betroffene Unterlassung verlangen kann.

    Für die Zurechnung nach § 1004 BGB beim mittelbaren Störer müssen aber vergleichbare Kriterien bei vergleichbaren Konstellationen gelten, daß sich nämlich eine Werbung treibende Firma nicht auf die organisatorische Ausgliederung von Werbeaktionen auf eine gesonderte Firma berufen kann, obwohl sie im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages die Maßnahmen selbst veranlaßt (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, S. 1422 ff.

  • OLG Bremen, 18.06.1990 - 6 U 1/90

    Unterlassung des Einwurfs von Werbematerial in den Briefkasten eines

    Er folgt dem LG darin, daß die Rechtsprechung des BGH zur "Briefkastenwerbung" (BGHZ 60, 296 ff. = NJW 1973, 1119; BGH, NJW 1989, 902 ff.; vgl. OLG München, NJW 1984, 2422; OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 1422 ff.; OLG Frankfurt, NJW 1988, 1854 ff.), der sich der Senat ebenfalls anschließt, nicht nur auf Konsumwerbung, sondern auch auf politische Werbung durch Parteien anzuwenden ist.
  • OLG Stuttgart, 06.02.1991 - 9 U 244/90

    Einwurf von Werbesendungen trotz Aufkleber auf dem Briefkasten; Abwehranspruch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 12.04.1989 - 6 U 198/88
    ... Der von den Parteien zur Entscheidung unterbreitete Sachverhalt rechtfertigt die Annahme eines wettbewerbswidrigen Verhaltens der Bekl. Der Einwurf von Werbesendungen in private Hausbriefkästen, auf denen sich deutlich sichtbar der Hinweis befindet, daß Werbung ausdrücklich nicht gewünscht werde, kann wegen Mißachtung des ausdrücklich erklärten Willens eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Werbeadressaten sein und stellt vorliegend eine Eigentums- oder Besitzstörung dar (BGH, NJW 1989, 902 = LM § 1004 BGB Nr. 184 = GRUR 1989, 225 (226) - Handzettel-Wurfsendung), in der nach den Umständen ein Verstoß gegen § 1 UWG liegt (OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 1422 unter Hinweis auf BGH, NJW 1973, 1119 = LM § 823 (Ah) BGB Nr. 48 = GRUR 1973, 552 - Briefwerbung).
  • OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einwurf unerwünschter

    Dadurch, daß der Wunsch der Klägerin, von unerwünschter Reklame verschont zu bleiben, mißachtet worden ist, ist das Besitzrecht sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 87, 1422; BGH NJW 89, 902 und ständige Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht