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   OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86   

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OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86 (https://dejure.org/1987,1888)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.1987 - 19 U 6312/86 (https://dejure.org/1987,1888)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 19 U 6312/86 (https://dejure.org/1987,1888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für geleistete Krankenhaustransporte; Anspruch auf das sog. Benutzungsentgelt auf Grund der zwischen den Verbänden der Sozialversicherungsträger und den Sanitätsorganisationen auf Landesebene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1013
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Anders als die in der Privatversicherung bestehende Verpflichtung der Krankenkasse, die Kosten der ärztlichen Behandlung und damit zusammenhängende Leistungen nachträglich zu erstatten, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenhilfe nach § 182 RVO, zu der auch die hierzu notwendigen Transporte zum Arzt oder ins Krankenhaus gehören (BGHZ 33, 255 [BGH 07.11.1960 - VII ZR 82/59]; OLG Koblenz NJW-RR 1986, 703 [OLG Koblenz 21.01.1986 - 3 U 978/84]), durch die unmittelbare Leistung der Krankenkasse erbracht.

    Das Interesse des Geschäftsherrn, das nach § 683 BGB zu berücksichtigen ist, muß nicht einmal vermögensrechtlich sein (vgl. BGHZ 33, 251).

    So etwa ist auch die Krankenkasse zum Krankentransport verpflichtet und nicht nur zu seiner Bezahlung und es ist ihre Sache, ob sie den Transport mit eigenen Fahrzeugen oder mit fremden vernehmen läßt (vgl. BGHZ 33, 251/255 unter Bezugnahme auf OVG Münster DOK 1952, 546 und LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt Ed. 48 S. 388).

  • BGH, 26.05.1987 - KZR 9/86

    Zuteilung von Krankentransportaufträgen - Durchführung eines Rettungsdienstes -

    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Aber auch wenn man davon auszugehen hat, daß der Arzt bei der Anforderung von Transportfahrzeugen als "Organ der gesetzlichen Krankenkassen" tätig wird und als solcher oder als Vertreter (§ 164 BGB) der Krankenkassen unmittelbar zu deren Lasten privatrechtliche Transportverträge abschließt (vgl. etwa BGH 26.5.87 KZR 9/86), wurde die Beklagte hier gegenüber den Klägern nicht zu vertraglichen Leistungen verpflichtet.

    Die durch die öffentliche Leitstelle gewährleistete Koordinierung einer größeren Zahl von Einsatzwagen, das Interesse an der ausschließlichen Zusammenarbeit mit den dort angeschlossenen leistungsstarken gemeinnützigen Anbietern und der bereits angeführte Wunsch an der Aufrechterhaltung eines effizienten, flächendeckenden öffentlichen Rettungsdienstes in der bisherigen Form sind Gesichtspunkte, die eine unterschiedliche Behandlung des privaten Anbieters erlauben (vgl. BGH ZIP 1987, 1346 u. BGH 26.5.87 KZR 9/86).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Nicht einmal die zwischen den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung mit den Leistungserbringern (Lieferanten) abgeschlossenen Rahmenverträge, die in der RVO vorgesehen sind, tragen öffentlich-rechtlichen Charakter, weil die einschlägigen Bestimmungen (§§ 376 d, 414 e RVO) keinerlei Hinweis auf die hoheitliche Natur der Beschaffungstätigkeit der Krankenkassen enthalten (GmS/OGB NJW 1986, 2359 [GmSOGB 10.04.1986 - GmS-OGB - 1/85]).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Die durch die öffentliche Leitstelle gewährleistete Koordinierung einer größeren Zahl von Einsatzwagen, das Interesse an der ausschließlichen Zusammenarbeit mit den dort angeschlossenen leistungsstarken gemeinnützigen Anbietern und der bereits angeführte Wunsch an der Aufrechterhaltung eines effizienten, flächendeckenden öffentlichen Rettungsdienstes in der bisherigen Form sind Gesichtspunkte, die eine unterschiedliche Behandlung des privaten Anbieters erlauben (vgl. BGH ZIP 1987, 1346 u. BGH 26.5.87 KZR 9/86).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- (sozial-) oder bürgerlichrechtlich ist; richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BGHZ 67, 81/84).
  • OLG Koblenz, 21.01.1986 - 3 U 978/84
    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Anders als die in der Privatversicherung bestehende Verpflichtung der Krankenkasse, die Kosten der ärztlichen Behandlung und damit zusammenhängende Leistungen nachträglich zu erstatten, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenhilfe nach § 182 RVO, zu der auch die hierzu notwendigen Transporte zum Arzt oder ins Krankenhaus gehören (BGHZ 33, 255 [BGH 07.11.1960 - VII ZR 82/59]; OLG Koblenz NJW-RR 1986, 703 [OLG Koblenz 21.01.1986 - 3 U 978/84]), durch die unmittelbare Leistung der Krankenkasse erbracht.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Dieser Grundsatz bestimmt die Auslegung sowohl von § 13 GVG als auch von § 51 I SGG (BGHZ 89, 250).
  • VGH Bayern, 28.10.1987 - 11 B 86.03591
    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Auch die in dem Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 28.10.1987 (Az.: 11 B 86.03591) aufgeführten Gesichtspunkte können hier nicht entscheidend sein.
  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73

    Nichtigkeit einer vereinbarten Auflassung auf Grund eines rechtsunwirksamen

    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Jedenfalls ist § 814 BGB hier aber deshalb nicht anwendbar, weil die Kläger zumindest in der Erwartung gehandelt haben, die Beklagte werde die Gegenleistung erbringen und den von ihnen erwünschten Austausch zustandebringen (vgl. BGHZ 73, 202/205; BGH NJW 1976, 237 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86
    Jedenfalls ist § 814 BGB hier aber deshalb nicht anwendbar, weil die Kläger zumindest in der Erwartung gehandelt haben, die Beklagte werde die Gegenleistung erbringen und den von ihnen erwünschten Austausch zustandebringen (vgl. BGHZ 73, 202/205; BGH NJW 1976, 237 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

  • LG München I, 15.04.2004 - 5 HKO 10813/03

    Zulässigkeit der Blockwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

    Das Interesse des Geschäftsherrn ist im Einzelfall nach der objektiven Nützlichkeit subjektiv bezogen auf das Verhalten des Geschäftsherrn festzustellen (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 1013, 1015).

    Mutmaßlicher Wille ist dabei nicht der, den die Klägerin zu 2) als Geschäftsführerin subjektiv annimmt, sondern derjenige, den der Geschäftsherr bei objektiver Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Übernahme geäußert haben würde (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 1013, 1015; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl., § 683 Rz. 7).

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Allein der Umstand, daß das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom 21. Januar 1986 (NJW-RR 1986, 703 [OLG Koblenz 21.01.1986 - 3 U 978/84]) und später auch das Oberlandesgericht München in zwei Urteilen vom 10. Dezember 1987 (NJW-RR 1988, 1013) zur Fahrkostenerstattung eine abweichende Meinung vertreten haben, machte - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - die Rechtslage nicht so ungeklärt, daß die Beklagte ohne weiteres jegliche Kostenerstattung für private Krankentransporte ablehnen durfte.
  • LG München I, 10.03.2020 - 33 O 10414/18

    Kostenerstattung für Versendung eines Abschlussschreibens

    Die Geschäftsführung steht im Einklang mit dem wirklichen Willen des Geschäftsführers, wenn im Zeitpunkt der Vornahme der Handlung ein solcher Wille tatsächlich bestand und hinreichend erkennbar kundgetan wurde (OLG Koblenz NJW-RR 1995, 15; OLG München NJW-RR 1988, 1013, 1015; LG Köln NJW-RR 1991, 989; 990; a.A. [Kundgabe nicht erforderlich] MüKoBGB/Schäfer, BGB, 8. Aufl. 2020, § 683 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 8 U 141/03

    Werkvertrag: Auftragserweiterung durch Abzeichnung von Stundenlohnzetteln;

    Dabei versteht man unter dem mutmaßlichen Willen nicht denjenigen, den der Geschäftsführer, hier die Klägerin, subjektiv, sei es auch schuldlos irrtümlich annimmt, sondern denjenigen, den der Geschäftsherr, hier die Beklagte, bei objektiver Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Übernahme geäußert haben würde (OLG München NJW-RR 1988, 1013 [1015]; OLG Köln NJW-RR 1999, 526).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 86/13

    Haftung des Sicherungseigentümers für die Kosten der polizeilichen Sicherstellung

    Das Interesse des Geschäftsherrn an der Übernahme der Geschäftsführung ist anhand der konkreten Sachlage im Einzelfall nach der objektiven Nützlichkeit, subjektiv bezogen auf das Verhalten des Geschäftsherrn, festzustellen (Palandt/Sprau a.a.O., § 683, Rdnr. 4 mit Hinweis auf OLG München NJW-RR 1988, 1013).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07

    Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist derjenige der Übernahme, also des Beginns der Geschäftsführung (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1987, 405 (406); OLG München, NJW-RR 1988, 1013 (1015); MünchKomm(BGB)-Seiler, aaO., § 683 BGB, Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1998 - 11 U 49/98

    Anfechtbarkeit der Annahme einer Erbschaft

    Für deren Anwendungsbereich ist anerkannt, daß ein Irrtum über den wirklichen oder mutmaßlichen Willen sowie das Interesse des Geschäftsherrn unabhängig von der Erkennbarkeit und einem Verschulden zu Lasten des Geschäftsführers geht (BGH LM § 683 BGB Nr. 3; OLG München NJW-RR 1988, 1013, 1015; Staudinger/Wittmann, vor §§ 677 ff. BGB Rdnrn. 47 und 49; Seiler in Münchener Kommentar, § 683 BGB Rdnr. 12; Palandt/Thomas, § 683 BGB Rdnr. 4).
  • LG Flensburg, 24.04.2007 - 7 S 89/06

    Aufwendungsersatz: Kosten einer anwaltlichen Abmahnung nach

    Das ist der Wille, den die Beklagte bei einer objektiven Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Abmahnung durch die anwaltliche Vertreterin des Klägers geäußert haben würde (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 1013, 1015).
  • OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97

    Rechtsweg bei Vergütungsklage für den Transport eines bei einer AOK

    Dabei ist auch entgegen der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 10.12.1987 - Az.: 19 U 6312/86 - nicht darauf abzustellen, ob sich die Parteien des Rechtsstreits in einem Subordinationsverhältnis einander gegenüberstehen.
  • LG Karlsruhe, 21.02.2005 - 8 O 460/04

    Kraftfahrzeugleasing: Verzicht des Leasinggebers auf Differenz zwischen

    Der mutmaßliche Wille ist dabei nicht der subjektive des Geschäftsführers, sondern derjenige, den der Geschäftsherr (also der Beklagte) bei objektiver Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Übernahme geäußert haben würde (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 1013).
  • LG Lübeck, 27.06.2001 - 2 O 52/01

    Anspruch auf Räumung und Zahlung aus einem gewerblichen Mietverhältnis;

  • OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97

    Eröffnung des Sozialrechtswegs bei Streit über die Vergütung für die Durchführung

  • OLG Köln, 12.09.1990 - 13 U 41/90

    Grundsatz des Sachleistungsprinzips; Durchführung von Krankenfahrten ;

  • OLG München, 15.09.1988 - U (K) 4657/88

    Wettbewerbsbeschränkung; Unterlassung eines Boykotts; Einordnung des

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 104/05

    Kann Subunternehmer Zahlung direkt vom Bauherrn verlangen?

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