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   OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87   

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OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87 (https://dejure.org/1988,2336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1988 - 14 W 147/87 (https://dejure.org/1988,2336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87 (https://dejure.org/1988,2336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1087
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu

    Kann der Schuldner die geschuldete Leistung nicht mehr vornehmen, so kann dieser Erfolg auch durch die Zwangsmaßnahme des § 888 ZPO nicht herbeigeführt werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 8).

    Die Möglichkeit der Handlungsvornahme ist deshalb im Vollstreckungsverfahren ebenso wie alle übrigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vom Gläubiger zu beweisen (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 10; Musielak/Lackmann, a. a. O. § 888 Rn. 9).

    Auf der Grundlage solcher Darlegungen muss sich der Gläubiger dann darüber schlüssig werden, ob er diese Gründe entkräften und die Beweise widerlegen kann (OLG Celle, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 7 W 22/99, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03, juris Rn. 3).

  • ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11

    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten

    statt vieler OLG Hamm 18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

    Steht die Unmöglichkeit der Erfüllung der geschuldeten Leistung fest oder aber ist ihre Möglichkeit zweifelhaft, darf keine staatliche Zwangsmaßnahme in Form eines Zwangsgeldes oder Zwangshaft gegen den Schuldner verhängt werden".S. statt vieler OLG Hamm 18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

    47) S. statt vieler OLG Hamm 18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

  • OLG Hamm, 20.07.2017 - 5 U 123/16

    Löschung von Grundschulden in einem Erbbaugrundbuch

    Zu diesen Einwendungen zählt auch der Einwand der Unmöglichkeit im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087-Rdnr. 11 und Zöller-Herget a.a.O., § 767, Rdnr. 12, Stichwort: Unmöglichkeit).
  • OLG Rostock, 12.10.2005 - 6 W 53/05

    Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollstreckung - Unvertretbare

    Zwar darf ein Zwangsmittel nicht angeordnet werden, wenn die Erfüllung der titulierten Verpflichtung nicht möglich ist (Thüringer OLG, OLG-NL 2002, 116; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1168; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087, 1088; Musielak/Lackmann, 4. Aufl., § 888 Rn. 9; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 888 Rn. 7).

    Etwas anderes kann auch im Rahmen des § 888 ZPO nicht gelten (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087).

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 9 U 58/06

    Gewerberaummietvertrag für Einzelhandelsgeschäft in Einkaufszentrum: Wegfall der

    Auch im Zwangsvollstreckungsrecht ist ganz herrschende Auffassung, dass der Schuldner einer unvertretbaren Handlung nicht durch Zwangsgeld zu einer Handlung gezwungen werden darf, die ihm nicht möglich ist (§ 888 ZPO; vgl. OLGR Celle 1998, 104; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087; OLGR Stuttgart 2005, 728).
  • OLG Celle, 03.07.2007 - 2 W 56/07

    Entfallen der vertraglich vereinbarten Betriebspflicht bei Verlusten auf Grund

    Ein Grund für eine einstweilige Verfügung fehlt im Streitfall auch nicht, weil anzunehmen wäre, dass die nach § 888 ZPO zu bewirkende Zwangsvollstreckung (vgl. Senat NJW-RR 1996, 585; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 648) bei der Verfügungsbeklagten zu 1 wegen Unmöglichkeit nicht zur Verhängung von Zwangsmitteln führen könnte (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 2007, 577; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087; OLG Stuttgart MDR 2006, 293; vgl. auch OLG Celle MDR 1998, 923).
  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der

    b) Es kann offenbleiben, ob es zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in untragbarem Widerspruch steht und damit der öffentlichen Ordnung widerspricht, wenn ein Schiedsspruch vollstreckt wird, der den Anspruch auf eine Leistung tituliert, die für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (vgl. RGZ 57, 331, 333 f.; OLG Celle, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), juris Rn. 195; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087, 1088).
  • OLG Köln, 03.07.2002 - 19 W 18/02

    Kein Zwangsgeld, wenn Erfüllung der titulierten Pflicht unmöglich

    Denn auch unter Berücksichtigung aller Darlegungs- und Beweiserleichterungen verbleibt letztendlich die Beweislast dafür, dass es dem Vollstreckungsschuldner möglich ist, die geschuldete Handlung vorzunehmen, beim Gläubiger (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087; Schuschke/Walker a. a. O. Rn. 11 m. w. N.).
  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

    Die Unmöglichkeit der Erfüllung hat nach § 282 BGB aber der Schuldner darzulegen und zu beweisen (KG, 1. ZS, MDR 1973, 145, 146; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087, 1088).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Nach zutreffender Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2004, BGHReport 2004, 776; ferner Urteil vom 11.07.2002, VersR 2003, 616, [zur Unmöglichkeit] OLG Hamm, Beschluss vom 18.02.1988, NJW-RR 1988, 1087, BVerwG, Urteil vom 28.03.1963, BVerwGE 16, 36) steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt zur letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) hätte geltend machen dürfen.
  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12

    Zwangsvollstreckung: Beweislast des Gläubigers hinsichtlich der Möglichkeit der

  • LAG Köln, 24.10.1995 - 13 (5) Ta 245/95

    Titel auf Weiterbeschäftigung: vollstreckungsfähiger Inhalt

  • OLG Hamm, 10.02.1997 - 12 WF 12/97

    Prüfung der Möglichkeit der Erfüllung der titulierten Verpflichtung im

  • ArbG Bamberg, 24.02.2015 - 4 Ca 845/14

    Versehentliche Leistung des Brutto-Arbeitsentgelts - ungerechtfertigte

  • OLG Karlsruhe, 21.04.2010 - 15 U 11/10

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage nach Erfüllung des

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2003 - 3 W 78/03

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen: Einwand der Verjährung des der

  • OLG Brandenburg, 11.08.2006 - 7 W 50/06

    Möglichkeit zur Vornahme einer Handlung im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2001 - 9 W 79/00

    Auslegung des Titels; Aufrechnung gegen Vorauszahlungsanspruch

  • OLG Hamm, 08.01.1999 - 5 UF 296/98

    Voraussetzungen für eine Vollstreckungsgegenklage

  • LG Bielefeld, 13.09.2001 - 20 T 33/01

    Voraussetzungen der ordnungsgenäßen Erfüllung der Entfernung zweier Bäume

  • OLG Jena, 22.01.2001 - 6 W 812/00

    Auskunfterteilung; Zwangsvollstreckung; Urkundeneinsicht

  • OLG Koblenz, 27.11.1996 - 5 W 648/96

    Kein Androhungsbeschluß bei unvertretbarer Handlung

  • OLG Schleswig, 06.01.2004 - 16 W 170/03

    Abhilfebefugnis bei unzulässiger Beschwerde

  • OLG Köln, 24.04.1995 - 16 W 26/95

    Vollstreckung eines auf Auskunft und Rechnungslegung gerichteten Titels

  • LAG Hamm, 01.08.2005 - 1 Ta 232/05

    Zwangsvollstreckung der im Vergleich eingegangenen Abrechnungsverpflichtung bzgl.

  • LAG Nürnberg, 20.11.2014 - 5 Ta 141/14

    Zwangsvollstreckung - unvertretbare Handlung - nicht vollstreckungsfähiger Inhalt

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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5211
BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86 (https://dejure.org/1988,5211)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1988 - IVa ZR 313/86 (https://dejure.org/1988,5211)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - IVa ZR 313/86 (https://dejure.org/1988,5211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2740 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 1087
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 185/85

    Pflichten des Inhabers einer zurückzugewährenden Sicherungsgrundschuld

    Auszug aus BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86
    Angaben darüber, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, können grundsätzlich nicht verlangt werden, es sei denn, es handele sich um innere Tatsachen (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 16.1.1987 - V ZR 185/85 - BGHR ZPO § 373 Substantiierung 1).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07

    Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das

    Obgleich es im Allgemeinen nicht notwendig ist, Angaben darüber zu machen, wie ein Zeuge eine unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, ist das jedoch dann geboten, wenn ein Zeuge mit Blickrichtung auf einen Dritten eine innere Tatsache wie insbesondere dessen Kenntnis bekunden soll (BGH NJW-RR 1988, 1087).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 21 U 79/06

    Unwirksame formularmäßige Haftungsfreizeichnung durch Wachschutzunternehmen

    Die Beweisregeln gelten auch im Falle einer Blankounterschrift (BGH NJW 1986, 3086, 3087; BGH NJW 1988, 2740, 2741; Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl., § 416 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00

    Landwirtschaftsrecht: Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HöfeO

    Die in § 18 Abs. 2 Satz 3 HöfeO vorgesehene Möglichkeit der Beschränkung des Erbscheins auf die Hoferbfolge zwingt dazu, auch die Erteilung eines auf den hoffreien Nachlaß beschränkten Erbscheins durch das Landwirtschaftsgericht zuzulassen, zumal hierfür ein dringendes praktisches Bedürfnis besteht (BGH NJW 1988, 2740).
  • OLG Köln, 15.06.2007 - 23 WLw 2/07

    Notwendigkeit der deutlichen Erwähnung des zu vererbenden Hofes und seines Erben

    Die in § 18 Abs. 2 Satz 3 HöfeO vorgesehene Möglichkeit der Beschränkung des Erbscheins auf die Hoferbfolge zwingt dazu, auch die Erteilung eines auf den hoffreien Nachlass beschränkten Erbscheins durch das Landwirtschaftsgericht zuzulassen, zumal hierfür ein dringendes praktisches Bedürfnis besteht (BGH NJW 1988, 2740).
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