Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 06.06.1988 - 2 U 5/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1125
Wird zitiert von ...
- OLG München, 17.12.2015 - 6 U 1711/15
Preisangabe bei Möbelkonfigurator im Internet
Die von der Beklagten genannte Rechtsprechung des OLG Stuttgart (NJW-RR 1988, 1125) sei ergangen, als das deutsche Preisangabenrecht noch nicht durch die europäische Richtlinie bestimmt gewesen und die damalige Preisangabenverordnung noch als lediglich wertneutrale Ordnungsvorschrift eingestuft worden sei; im Übrigen habe das OLG Stuttgart ausdrücklich angesprochen, dass seine Überlegung, der Kunde werde das Gerät vorher besichtigen wollen, für den Kauf im Wege des Versandhandels nicht gelte.In die gleiche Richtung geht die von den hiesigen Streitparteien in Bezug genommene Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW-RR 1988, 1125), wonach die Angabe "Preis auf Anfrage" auf mannigfaltigen lauteren Gründen beruhen könne (im Streitfall der Umstand, dass die in Frage stehende Werbebeilage vom Hersteller der insgesamt beworbenen Produkte selbst zur Verfügung gestellt worden ist und dass vom Aufdruck des Preises deshalb abgesehen worden ist, weil die Händler, die diesen Prospekt verwenden, der durch den Aufdruck der jeweiligen Händlerbezeichnung auf den jeweiligen Händler abgestimmt wird, unterschiedliche Preise verlangen) und daher nicht per se unzulässig sei.