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   LG Frankfurt/Main, 25.07.1988 - 2/24 S 102/87   

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LG Frankfurt/Main, 25.07.1988 - 2/24 S 102/87 (https://dejure.org/1988,4333)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.07.1988 - 2/24 S 102/87 (https://dejure.org/1988,4333)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juli 1988 - 2/24 S 102/87 (https://dejure.org/1988,4333)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1132
  • ZIP 1988, 1260
  • BB 1988, 2274
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Köln, 24.07.2012 - 134 C 311/11

    Abrechnung eines Leasingvertrages über einen PKW

    Dies erscheint im Hinblick auf eine unangemessene Benachteiligung des Leasingnehmers im Sinne von § 307 BGB angesichts des Ausschlusses von Einwendungen des Leasingnehmers gegen das Gutachten sowie der sich daraus ergebenden Beweislastumkehr und der wirtschaftlichen Position der Leasinggeberin gegenüber den beiden vorgeschlagenen Sachverständigenunternehmen fraglich (vgl. LG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1132; Reinking, NZV 1997, 1, 10).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 107/11

    Haftung eines Sachverständigen: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter;

    Da dem Dritten insoweit ein Ermessensspielraum nicht zusteht, passen auf seine kognitive Entscheidung nicht die Kategorien "billig" oder "unbillig", sondern "richtig" oder "falsch" (vgl. als Beispiele aus der Rechtsprechung etwa BGH v. 18.05.1983 - VIII ZR 83/82 = NJW 1983, 1854; LG Frankfurt/M. v. 25.07.1988 - 24 S 102/87 = NJW-RR 1988, 1132).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11

    Haftung eines Sachverständigen: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter;

    Da dem Dritten insoweit ein Ermessensspielraum nicht zusteht, passen auf seine kognitive Entscheidung nicht die Kategorien "billig" oder "unbillig", sondern "richtig" oder "falsch" (vgl. als Beispiele aus der Rechtsprechung etwa BGH v. 18.05.1983 - VIII ZR 83/82 = NJW 1983, 1854; LG Frankfurt/M. v. 25.07.1988 - 24 S 102/87 = NJW-RR 1988, 1132).
  • AG Herne-Wanne, 17.12.2013 - 14 C 305/12

    Ausgleichsansprüche bzgl. Minderwerte eines geleasten Fahrzeugs nach Rückgabe des

    Auch ist zu fordern, dass der Leasingnehmer in den Begutachtungsvorgang eingebunden und ihm entsprechendes Gehör gewährt wird (LG Frankfurt am Main NJW-RR 1988, Seite 1132).
  • OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 213/05

    Schadensberechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages

    Es wird zwar teilweise in der Tat vertreten, dass der Leasingnehmer in den Schätzvorgang einzuschalten und ihm rechtliches Gehör zu geben sei (Landgericht Frankfurt NJW-RR 1988, 1132; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 4. Aufl., Rnr. 1052).
  • OLG Stuttgart, 28.03.2014 - 6 U 29/13

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter: Gerichtliches Geständnis;

    Da dem Dritten insoweit ein Ermessensspielraum nicht zusteht, passen auf seine kognitive Entscheidung nicht die Kategorien "billig" oder "unbillig", sondern "richtig" oder "falsch" (vgl. als Beispiele aus der Rechtsprechung BGH v. 18.05.1983 - VIII ZR 83/82 = NJW 1983, 1854; LG Frankfurt/M. v. 25.07.1988 - 24 S 102/87 = NJW-RR 1988, 1132).
  • OLG Frankfurt, 24.01.1989 - 5 U 25/88

    Anfechtung eines Schiedsgutachtens; Gültigkeit einer Schiedsgutachterklausel in

    Sie beruft sich dabei auf die Entscheidungen der Berufungskammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.07.1988 (NJW-RR 1988, 1132 u. 1134) , die teilweise mit der oben genannten Entscheidung des Senats im Widerspruch stehen.
  • AG Frankfurt/Main, 02.09.2013 - 31 C 3311/12
    Eine Schiedsgutachtenabrede, die den Leasingnehmer auf den Einwand der offenbaren Unrichtigkeit beschränkt, legt dem Leasingnehmer die Beweislast für Umstände auf, die im Verantwortungsbereich des Leasinggebers als Verwender der AGB liegen, denn nach den allgemeinen Beweislastregeln obliegt es dem Leasinggeber, den Nachweis der hier streitigen übermäßigen Abnutzung des Leasing-Fahrzeugs darzulegen und zu beweisen (vgl. LG Frankfurt am Main NJW-RR 1988, 1132 für § 11 Nr. 15a AGBG).".
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