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   BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87   

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https://dejure.org/1988,4739
BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87 (https://dejure.org/1988,4739)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87 (https://dejure.org/1988,4739)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1988 - BReg. 2 Z 123/87 (https://dejure.org/1988,4739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung; Verpachtung; Abschluß; Pachtvertrag; Nutzungsbeschränkung; Vermietung; Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1163
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87
    (1) An die Auslegung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung durch das Landgericht ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gebunden, weil es sich insoweit um Regelungen handelt, die Inhalt des Grundbuchs sind (BayObLGZ 1982, 69/73 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83

    Teilungserklärung - Veräußerung des Wohnungseigentums - Rückstände -

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87
    a) Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist sie trotz eines Erwerbs ihrer Wohnungen im Wege der Zwangsversteigerung an die Bestimmung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung gemäß § 10 Abs. 2 WEG gebunden, weil diese Bestimmungen als Inhalt des erworbenen Sondereigentums eingetragen sind (vgl. auch BGH NJW 1984, 308/309).
  • BayObLG, 11.07.1986 - BReg. 2 Z 15/86

    Zum Umfang einer Treuhändervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87
    Da das Landgericht die durch Eigentümerbeschluß in Kraft gesetzte Hotelordnung und die Eigentümerbeschlüsse vom 30.4.1984 bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt und folglich auch nicht ausgelegt hat, hat auch insoweit das Rechtsbeschwerdegericht die Auslegung selbständig vorzunehmen (BayObLG MittBayNot 1986, 243).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87
    Auch die Bedenken des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Beschluß vom 10.2.1987 (Rpfleger 1987, 412 = NJW-RR 1987, 651) gegen die Verpflichtung der Eigentümer, ihr Wohnungseigentum ohne nähere Bestimmung der Gegenleistung einem Dritten zur Vermietung zu überlassen, greifen im vorliegenden Fall nicht ein.
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 96/84

    Formularmäßiger Ausschluß der Eigenvermietung durch den Erwerber eines

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87
    Insoweit treffen die Überlegungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung NJW 1986, 1173 [BGH 06.11.1985 - IVa ZR 96/84] zur Unwirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten zeitlich unbegrenzten Bindung an einen Maklerdienstvertrag auf den vorliegenden Fall nicht zu.
  • BFH, 10.04.1997 - IV R 73/94

    Betriebsaufspaltung bei einheitlicher Vermietung der Wohnungen einer

    Des weiteren ist entschieden worden, daß sich aus der Gemeinschaftsordnung einer Ferienparkanlage die Verpflichtung der Wohnungseigentümer ergeben kann, ihre Wohnungen an die Betriebsgesellschaft zu verpachten (BayObLG-Beschluß vom 10. März 1988 BReg 2 Z 123/87, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1988, 1163).
  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91

    Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von

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  • OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03

    Wohnungseigentum: Vermietung der Eigentumswohnungen einer Anlage an den Betreiber

    (2) So konnten die Wohnungseigentümer durch Gebrauchsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 WEG und durch gebrauchsregelnde Beschlüsse nach § 15 Abs. 2 WEG regeln, dass eine Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Verpachtung ihrer Wohnung an einen Betreiber des Seniorenstifts besteht (vgl. zu einer Ferienanlage: BayObLG NJW-RR 1988, 1163).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Hat eine solche Vollmacht vorgelegen, dann ist das Sondernutzungsrecht wirksam begründet worden mit der Folge, daß es auch dem Antragsteller zusteht, der das Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1163).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95

    Verfahren um die Verwaltung eines Sondereigentums eines Wohnungseigentümers durch

    Der Senat hat eine Gebrauchsregelung für rechtens angesehen, durch die die Nutzung der Wohnungseigentumsrechte einer Anlage auf die Verpachtung an eine Betriebsgesellschaft beschränkt ist (BayObLG NJW-RR 1988, 1163; WuM 1994, 156).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung;

    Da die Vorinstanzen diesen Eigentümerbeschluß nicht in ihre Überlegungen einbezogen und demgemäß nicht ausgelegt haben, kann ihn der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbständig auslegen (BayObLG NJW-RR 1988, 1163).
  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 15 W 8/03
    Diese Ausführungen sind nach Auffassung des Senats zutreffend (vgl. auch die Entscheidungen des BGH NJW-RR 2003, 733 [zum Ferienparkbetriebsrecht] und des BayObLG NJW-RR 1988, 1163 [zur Wirksamkeit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Verpflichtung der Verpachtung der Wohnung an eine Betriebsgesellschaft]) und gelten auch hinsichtlich des Satzes 3 der Nr. 3, zumal durch ihn insbesondere auch nicht die mietrechtliche Regelung des § 563 BGB ausgeschlossen worden ist.
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 79/92
    Die aufgrund von § 3 Abs. 4 GO erlassene Hotelordnung dürfte inzwischen durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluss in Kraft gesetzt worden sein (vgl. Senatsbeschluss vom 10.3.1988 BReg. 2 Z 124/87 = BayObLG NJW-RR 1988, 1163).
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