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   KG, 15.06.1988 - 24 W 817/88   

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KG, 15.06.1988 - 24 W 817/88 (https://dejure.org/1988,6058)
KG, Entscheidung vom 15.06.1988 - 24 W 817/88 (https://dejure.org/1988,6058)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 24 W 817/88 (https://dejure.org/1988,6058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1167
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Die Einführung einer der Heizkostenverordnung entsprechenden verbrauchsabhängigen Kostenverteilung ist danach eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 3 WEG, die abweichend von dem für die Änderung eines Verteilungsschlüssels sonst geltenden Einstimmigkeitsprinzip mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., III HeizkostenV Rz. 22 unter Hinweis auf Kammergericht NJW-RR 1988, 1167; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 16 Rz. 23; Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 239; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 24, 25, je mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

    Der Beschluß verstößt nicht gegen den Grundsatz (s. hierzu Senatsbeschluß vom 15.6.88 - 24 W 817/88 - in NJW-RR 1988, 1167 = WE 1988, 167), daß die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß nur einmal die Grundsätze der Abrechnung von Heizkosten mit dem Ziel verändern können, daß sie für die Zukunft den von der Heizkostenverordnung aufgestellten Erfordernissen der teilweisen verbrauchsabhängigen Abrechnung entspricht.
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