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   BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87   

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BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87 (https://dejure.org/1988,2805)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87 (https://dejure.org/1988,2805)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 1988 - BReg. 2 Z 80/87 (https://dejure.org/1988,2805)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1170
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Hierbei ist davon auszugehen, daß jeder Beteiligte - und damit auch der Antragsteller - die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 1988, IVb ZB 51/87, NJW 1988, 1839, 1840 für das Versorgungsausgleichsverfahren; Beschl. v. 9. Juni 1993, BLw 44/92, ZIP 1993, 1118, 1119 für das Verfahren in Landwirtschaftssachen; BayObLG, NJW-RR 1988, 1170, 1171; WE 1991, 367, 368; Staudinger/Wenzel, aaO, Vorbem. zu §§ 43 ff WEG Rdn. 9; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 44 Rdn. 7).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Im Hinblick auf die bestehenden Mitwirkungspflichten der Beteiligten (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1170 f.) schwächt sich im Falle einer unterbliebenen Begründung des Antrags die Amtsermittlungspflicht jedoch ab (Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 21); sie hat sich nicht auf die für den Antragsteller günstigen Tatsachen zu erstrecken, sofern angenommen werden kann, dass diese im Fall einer Begründung von ihm vorgetragen worden wären.
  • BayObLG, 29.03.2021 - 101 ZBR 1/21

    Statusverfahren über die Bildung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH nach § 1

    Jedenfalls in echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die Amtsermittlungspflicht dort ihre Grenze, wo angenommen werden kann, dass ein Beteiligter eine für ihn günstige Tatsache ohne Zweifel vorgetragen hätte (zum WEG a. F.: BayObLG, Beschluss vom 30. März 1988, BReg 2 Z 80/87, NJW-RR 1988, 1170 [juris Rn. 21]; zu § 99 AktG: LG Köln Beschluss vom 12. Januar 2012, 91 O 69/11, BeckRS 2012, 5768, beckonline), was auch die Annahme erfordert, dass sich der Beteiligte der Bedeutung dieser Umstände bewusst war (Bumiller a. a. O.; Sternal a. a. O. Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 19 W 12/04

    Nur Darlegung, kein Nachweis der Aktionärseigenschaft im Spruchverfahren

    Schon vor Inkrafttreten des Spruchverfahrensgesetzes vertrat die Rechtsprechung einhellig die Auffassung, dass es sich bei den Spruchverfahren um streitige Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BVerfG, WM 1999, 1978, 1981; BVerfGE 100, 289, 306; BGH, NJW 1988, 1831, 1840; BayOblG, NJW-RR 1988, 1170, 1171; Senat, AG 1993, 40, 41).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Die Amtsermittlungspflicht endet nämlich dort, wo ein Beteiligter es allein oder hauptsächlich in der Hand hat, Tatsachen und Beweismittel für eine ihm günstige Entscheidung beizutragen (Palandt/Bassenge § 43 WEG Anm. 4 c; BayObLG NJW-RR 1988, 1170).
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

    Ein wichtiger Grund liegt nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG regelmäßig dann vor, wenn der Verwalter die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt, bei einer bestimmungswidrigen Geldverwendung (OLG Düsseldorf, ZfIR 1997, 554), der Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf seinem eigenen Konto (OLG Rostock, MietRB 2009, 325), unberechtigten Honorarforderungen (OLG Köln, ZMR 2008, 904) oder der Missachtung des Willens der Eigentümer (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1170), Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Verwalters (OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 43) oder groben Abrechnungsfehlern (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 293).
  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

    Das Gericht kann davon ausgehen, daß jede Seite die ihr günstigen Tatsachen mitteilt und die geeigneten Beweismittel benennt oder vorlegt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1988, 1170, 1171 und 1991, 531, 533).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Denn im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Amtsermittlungspflicht eingeschränkt: Das Gericht kann davon ausgehen, daß jede Seite die ihm günstigen Tatsachen mitteilt und geeignete Beweismittel dafür benennt oder vorlegt (BayObLG NJW-RR 1988, 1170/1171).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

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  • OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01

    Anfechtung des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Immerhin obliegt es den Antragstellern in diesem echten Streitverfahren, die Tatsachen eingehend darzustellen und dem Gericht den Streitstoff umfassend zu unterbreiten sowie ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vorzubringen, nachdem die Vorinstanz die entsprechenden Hinweise gegeben hatte und den schreibgewandten Antragstellern daher bewusst sein musste, dass sie Rechtsnachteile erleiden könnten, wenn sie diesen Hinweisen nicht nachkommen würden (vgl. dazu Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor § 43 Rn 137; Keidel/Kuntze/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn 121, 122 und 137 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1988, 1170; FGPRax 2002, 171; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 616).
  • KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98

    Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um

  • OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95

    Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm

  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 92/98

    Vermögen eines Wohnungseigentümers im Konkursverfahren

  • OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

  • AG Bottrop, 04.11.2004 - 5 II 41/02

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98

    Anfechtung der Jahresabrechnung

  • BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 111/95

    Verzicht eines Beteiligter im Wohnungseigentumsverfahren, einen

  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 68/94

    Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen durch die

  • BayObLG, 19.04.1990 - BReg. 1b Z 19/89

    Haftet der ausgeschiedene Wohnungseigentümer für Wohngeldvorschüsse?

  • BayObLG, 07.09.1989 - BReg. 1b Z 40/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Zahlung; Wohngeld;

  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94

    Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder

  • BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 2 Z 5/88

    Wohnungseigentum; Wohngeld; Abrechnung; Jahresabrechnung; Pauschale; Vorschuß

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