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   OLG Koblenz, 10.03.1988 - 6 U 1286/85   

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https://dejure.org/1988,6750
OLG Koblenz, 10.03.1988 - 6 U 1286/85 (https://dejure.org/1988,6750)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.03.1988 - 6 U 1286/85 (https://dejure.org/1988,6750)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. März 1988 - 6 U 1286/85 (https://dejure.org/1988,6750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen durch die vertragliche Einbeziehung " der Tegernseeer Gebräuche"; Anwendbarkeit der "Tegernseeer Gebräuche" (Handelsbrauch) auf den Holzkauf eines Schreiners; Schreinergewerbe als Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1306
  • MDR 1988, 678
  • BB 1988, 1138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.1986 - IVa ZR 209/84

    Wirksamkeit der Haftungsfreizeichnung in den Tegernseer Gebräuchen für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.1988 - 6 U 1286/85
    Es entspricht zwar gesicherter Meinung, daß die TG Handelsbrauch sind (BGH BB 1986, 1395, BGH WM 1983, 684 jeweils mit weiteren Nachweisen; OLG Koblenz BB 1971, 1213; v. Renthe gen. Fink BB 1982, 80).
  • OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02

    Geltung der Tegernseer Gebräuche für den Holzhandel in Thüringen

    Bei allen Feststellungen waren die Verbände der Sägeindustrie, des Holzhandels, der holzverarbeitenden Industrie und des Tischlerhandwerkes beteiligt (OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 1306 f.).

    Insbesondere begegnet es keinen Bedenken, wenn die Haftung des Verkäufers für äußerlich nicht erkennbare Mängel äußerlich gesunden Rund- und Schnittholzes auf den Fall des arglistigen Verschweigens des Mangels beschränkt wird (vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 1306).

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