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OLG Koblenz, 10.03.1988 - 6 U 1286/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen durch die vertragliche Einbeziehung " der Tegernseeer Gebräuche"; Anwendbarkeit der "Tegernseeer Gebräuche" (Handelsbrauch) auf den Holzkauf eines Schreiners; Schreinergewerbe als Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.09.1985 - 2 H O 40/85
- OLG Koblenz, 10.03.1988 - 6 U 1286/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1306
- MDR 1988, 678
- BB 1988, 1138
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.04.1986 - IVa ZR 209/84
Wirksamkeit der Haftungsfreizeichnung in den Tegernseer Gebräuchen für die …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.1988 - 6 U 1286/85
Es entspricht zwar gesicherter Meinung, daß die TG Handelsbrauch sind (BGH BB 1986, 1395, BGH WM 1983, 684 jeweils mit weiteren Nachweisen; OLG Koblenz BB 1971, 1213; v. Renthe gen. Fink BB 1982, 80).
- OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02
Geltung der Tegernseer Gebräuche für den Holzhandel in Thüringen
Bei allen Feststellungen waren die Verbände der Sägeindustrie, des Holzhandels, der holzverarbeitenden Industrie und des Tischlerhandwerkes beteiligt (OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 1306 f.).Insbesondere begegnet es keinen Bedenken, wenn die Haftung des Verkäufers für äußerlich nicht erkennbare Mängel äußerlich gesunden Rund- und Schnittholzes auf den Fall des arglistigen Verschweigens des Mangels beschränkt wird (vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 1306).