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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.11.1987 - 1 UFH 22/87   

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https://dejure.org/1987,2788
OLG Frankfurt, 10.11.1987 - 1 UFH 22/87 (https://dejure.org/1987,2788)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.11.1987 - 1 UFH 22/87 (https://dejure.org/1987,2788)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. November 1987 - 1 UFH 22/87 (https://dejure.org/1987,2788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 36, 621, 919
    Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; örtliche Zuständigkeit für Arrest zur Sicherung eines Unterhaltsanspruchs bei Anhängigkeit der Ehesache; Wohnsitzgericht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsstreit; Erlaß eines Arrestes; Familiengericht; Scheidungsverfahren; Bindungswirkung der Verweisung; Gericht der belegenen Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 281, § 621 Abs. 2, § 919

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1350
  • FamRZ 1988, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1502/00

    Zugewinnausgleich - Grundstücksübertragung an nahestehende Dritte - Anfechtung -

    Denn nach herrschender Meinung ist stets in Fällen, in denen ein (geschiedener oder noch nicht rechtskräftig geschiedener) Ehegatte wegen irgendwelcher Vermögensgegenstände des Ehevermögens oder wegen güterrechtlicher Ansprüche mit einem Dritten in einen Streit verwickelt ist, schon wegen des Zwecks der Konzentration der Familienstreitigkeiten kraft der gesetzlichen Regelung des § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO ausschließlich das Familiengericht zuständig, wobei dieses auch im Falle des Ersuchens um einstweiligen Rechtsschutz tätig werden muss (vgl. BGH FamRZ 1980, 46, 551; FamRZ 1981, 1045 und NJW 1983, 928; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 453; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1350 sowie Zöller-Philippi, ZPO, 22.Aufl.2001,Rdz.14, 61, 65 zu § 621; Thomas-Putzo, ZPO, 20.Aufl., Rdz.34 zu § 621 und Baumbach-Lauterbach, ZPO, 56.Aufl., Rdz.26 zu § 621).
  • OLG Hamm, 10.08.1999 - 2 UF 266/99

    Gerichtszuständigkeit zur Entscheidung eines Rechtsstreits über Trennungs- und

    Auch auf eine frühere Verweisung kommt es deshalb nicht an, mag diese auch wie im vorliegenden Fall nach Anhängigkeit der Ehesache durch das Gericht beschlossen worden sein, bei welchem die Ehesache inzwischen rechtshängig geworden ist (so auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl. § 621 Rdn. 34, OLG Frankfurt FamRZ 1988, 184).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.07.1987 - 4 WF 131/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6404
OLG Köln, 28.07.1987 - 4 WF 131/87 (https://dejure.org/1987,6404)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.1987 - 4 WF 131/87 (https://dejure.org/1987,6404)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 1987 - 4 WF 131/87 (https://dejure.org/1987,6404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    EheG § 32
    Ehegesetz; Eheaufhebung wegen Täuschung über Vermögensverhältnisse; persönliche Eigenschaften; Unwahrhaftigkeit als Charakterfehler.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1350
  • FamRZ 1988, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.12.1934 - IV 238/34

    Ist Unterleibstuberkulose der Frau eine zur Anfechtung der Ehe berechtigende

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1987 - 4 WF 131/87
    Persönliche Eigenschaften sind dabei von bloßen Verhaltensweisen zu unterscheiden, denn sie müssen integrierender Bestandteil der Identität des Menschen sein (RGZ 146, 241; Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl. § 32 EheG Anm. 2).
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