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   BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87   

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https://dejure.org/1988,1382
BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87 (https://dejure.org/1988,1382)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1988 - VII ZR 72/87 (https://dejure.org/1988,1382)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - VII ZR 72/87 (https://dejure.org/1988,1382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag über die Planung, Oberleitung und örtliche Bauleitung für ein Bebauungsgebiet - Ausbau einer Gemeindeverbindungsstraße - Schadensersatz gegen den Archiekten wegen abgelehnter öffentlicher Zuschüsse - Fehler des Archtekten bei der Berechnung der Kosten für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LHO Nr. 11.4
    Haftung des mit der Planung beauftragten Bauingenieurs für den Ausfall öffentlicher Mittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten und Ingenieure -Ingenieurshaftung bei Kostenermittlung f. Straßenbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1361
  • MDR 1989, 56
  • DB 1988, 2454
  • BauR 1988, 734
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1957 - VII ZR 266/56
    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87
    Etwas anderes gilt nur, wenn er eine Garantie für die Richtigkeit der Baukosten abgegeben hat (Senatsurteil vom 7. Februar 1957 - VII ZR 266/56 - = VersR 1957, 298), wofür hier jedoch keine Anhaltspunkte vorliegen.
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87
    Es ist unbestritten, daß die fehlerhafte Ermittlung der Baukosten den Architekten/Ingenieur im Einzelfall zum Schadensersatz verpflichten kann (Werner/ Pastor, Der Bauprozeß, 5. Aufl., Rdn. 1252; Locher/Koeble/ Frik, HOAI, 4. Aufl., Einl. 8; Schmalzl, Die Haftung des Architekten und des Bauunternehmers, 4. Aufl., Rdn. 88; vgl. a. Senatsurteil NJW 1971, 1840, 1842).
  • BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71

    Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - VII ZR 72/87
    Dabei gibt es zwar keine allgemeine Verpflichtung, in jeder Hinsicht dessen Vermögensinteressen wahrzunehmen und unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten "so kostengünstig wie möglich" zu bauen (Senatsurteil BGHZ 60, 1, 3) [BGH 23.11.1972 - VII ZR 197/71] .
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZR 130/07

    Mangel eines Ingenieurwerkes in Form eines übermäßigen Aufwandes gemessen an der

    Sowohl der Architekt als auch der Ingenieur haben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte ihres Auftraggebers zu beachten (BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - VII ZR 72/87, BauR 1988, 734 = ZfBR 1988, 261).
  • BGH, 29.02.1996 - VII ZR 90/94

    Haftung des Architekten für die Nichteinhaltung einer Zusage der Beantragung

    Ein Architekt hat bei seinen Leistungen auch wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte seines Auftraggebers zu beachten (vgl. Senatsurteile vom 12. Juni 1975 - VII ZR 168/73, NJW 1975, 1657 und vom 7. Juli 1988 - VII ZR 72/87, BauR 1988, 734, 735 = ZfBR 1988, 261, 262).

    Es kann aber Aufgabe des Architekten sein, auf die im öffentlichen Bauwesen bestehenden wirtschaftlichen Vorgaben Rücksicht zu nehmen (so im Falle BGH BauR 1988, 734, 735 - ZfBR 1988, 261, 262).

  • OLG Celle, 10.07.2019 - 14 U 13/18

    Architektenhonorarforderungen für die Neugestaltung einer Fußgängerzone;

    Ohne ausdrückliche Vereinbarung muss der Architekt nicht die Voraussetzungen für Zuschüsse oder eine bestimmte Förderung herbeiführen [BGH, BauR 1988, 734; OLG Hamm, BauR 2003, 923].
  • OLG München, 27.09.2016 - 9 U 1161/15

    Keine Kostenobergrenze vereinbart: Architekt haftet nicht für höhere Baukosten!

    Aus Sicht des Senats fehlt es hier bereits an einer nachgewiesenen Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB, für die der Kläger die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl, Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurecht, 4. Auflage, 2014, 12. Teil, Rn. 779 unter Hinweis auf BGH BauR 1988, 734).

    Nach der Fassung des § 280 BGB trägt der Gläubiger die Beweislast für die Pflichtverletzung, die Schadensentstehung und den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden (Vgl. Palandt, Kommentar zum BGB, 75. Auflage 2016, § 280 Rn. 34; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 12. Teil Rn. 379, BGH NJW-RR 1988, 1361).

  • BGH, 16.12.1993 - VII ZR 115/92

    Ersatzpflichten des Architekten wegen Überschreitens einer vom Bauherrn

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Architekt bei den Kostenvorausbestimmungen, die er in den verschiedenen Leistungsphasen nach § 15 HOAI zu erbringen hat, eine gewisse Toleranz für sich in Anspruch nehmen (Urteil vom 7. Juli 1988 - VII ZR 72/87 = BauR 1988, 734, 736 = ZfBR 1988, 261, 262; vgl. ferner Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl. Rdn. 1562 ff; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 4. Aufl. Rdn. 70 zu § 15).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2022 - 29 U 185/20

    Belehrungspflicht des Architekten zum Erfordernis denkmalschutzrechtlicher

    Im Zuge dessen übernimmt der Architekt durchaus auch vermögensbezogene Pflichten und muss wirtschaftliche Interessen des Bestellers berücksichtigen (BGH, Urt. v. 7.7.1988 - VII ZR 72/87 -, juris, Rn. 11; OLG München, Urt. v. 30.1.2001 - 13 U 4744/00, juris, Rn. 10).

    Eine allgemeine Verpflichtung des Architekten, in jeder Hinsicht die Vermögensinteressen des Bestellers wahrzunehmen, besteht jedoch nicht (BGH, Urt. v. 7.7.1988 - VII ZR 72/87 -, juris, Rn. 11).

  • OLG Brandenburg, 14.01.2015 - 4 U 27/13

    Landschaftsarchitektenvertrag: Minderung des Honoraranspruchs wegen mangelhafter

    Letzteres bedeutet zwar nicht, dass der Kläger unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten so kostengünstig wie möglich hätte planen müssen (BGH Urteil vom 07.07.1988 - VII ZR 72/87 - Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06

    Ingenieurhaftung wegen eines Planungsfehlers bei bindenden Vorgaben des

    Die Pflichten des Ingenieurs sind weitgehend denen des Architekten vergleichbar (BGH, WM 1988, 1675, 1676).
  • OLG München, 30.01.2001 - 13 U 4744/00

    Haftung des Fachplaners für Vergabefehler

    Entgegen der Auffassung der Klägerin war es aus Sicht des Senats nicht Aufgabe des Beklagten, das Zuwendungsverfahren in seinen Einzelheiten zu überprüfen und daran seinen Vergabevorschlag ausschließlich zu orientieren, sondern es war in erster Linie Aufgabe des Beklagten, eine fachliche Stellungnahme des aus seiner Sicht besten Bewerbers abzugeben (vgl. hierzu BGH, BauR 1988, 734 >734<).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2007 - 8 U 93/06

    Bausummenüberschreitung: Schadensersatz?

    Da die Parteien - wie dargelegt - weder eine Kostenobergrenze noch Bausumme verbindlich festgelegt haben, kann der Kläger für das Stadium der frühen Schätzung (K 4) eine Toleranz in Anspruch nehmen (vgl. hierzu z. B. BGH BauR 88, 734, 736; BauR 97, 335; BauR 97, 494, ständige Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 11.01.2022 - 24 U 65/20

    Schadensersatz; Schadensberechnung; Kostengrenze; Baukostenermittlung; Sanierung;

  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 12 U 312/20

    Ingenieur muss wirtschaftliche Belange des Bauherrn berücksichtigen!

  • OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 12 U 312/20

    Schadensersatz bezüglich Rückbau Blockheizkraftwerk an Heizungsanlage;

  • OLG Köln, 29.05.2015 - 19 U 107/14

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Tragwerksplaner wegen Mehrkosten durch die

  • OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 208/92

    Pflichten des Abrißunternehmers

  • LG Münster, 13.09.2006 - 10 O 179/03

    Gesteigerte Bindung der Architekten und Ingenieure an die Honorarschlussrechnung

  • OLG Dresden, 03.12.2019 - 6 U 1669/19

    Lastkonzept wird vorgegeben: Tragwerksplaner muss keine günstigere Variante

  • LG Siegen, 12.05.2005 - 5 O 273/04

    Mängelursachenaufklärungspflicht gilt nicht für Bauträger!

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 12.08.1988 - 6 T 169/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12230
LG Bonn, 12.08.1988 - 6 T 169/88 (https://dejure.org/1988,12230)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.08.1988 - 6 T 169/88 (https://dejure.org/1988,12230)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. August 1988 - 6 T 169/88 (https://dejure.org/1988,12230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1361
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 3 REMiet 6/81

    Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs; Wegfall des Kündigungsgrundes vor

    Auszug aus LG Bonn, 12.08.1988 - 6 T 169/88
    Dem Mieter steht im Falle einer Eigenbedarfskündigung gemäß BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter zu, wenn dieser die Eigenbedarfsgründe entweder lediglich vorgetäuscht hat, oder wenn der - zunächst bestehende - Eigenbedarf vor Auszug des Mieters wieder entfällt, ohne daß der Vermieter dem Mieter hiervon Mitteilung macht (vergleiche OLG Karlsruhe, 1981-10-07, 3 ReMiet 6/81, NJW 1982, 54).
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