Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 06.08.1987

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 94/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2944
BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 94/86 (https://dejure.org/1987,2944)
BayObLG, Entscheidung vom 06.08.1987 - BReg. 2 Z 94/86 (https://dejure.org/1987,2944)
BayObLG, Entscheidung vom 06. August 1987 - BReg. 2 Z 94/86 (https://dejure.org/1987,2944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97

    Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon

    Da der Inhalt der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt die Bezeichnung "Cafe" bzw. "den Betrieb eines Cafes" der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht; dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. Senat NJW-RR 1987, 464 f und 1988, 140 f; BayObLG NJW-RR 1988, 140 f).

    Denn von weiteren Ermittlungen zu dem erhöhten Ausmaß der Beeinträchtigung durch das Bistro mit Spielgeräten gegenüber einer Nutzung als Cafe durfte das Landgericht aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung absehen (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 und NJW-RR 1988, 140, 144; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493).

    Vielmehr reicht es aus, daß der in den Räumlichkeiten der Beteiligten zu 1) geführte gastronomische Betrieb nach seinem typischen Gepräge zu einer zusätzlichen Störung führen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 140, 141).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Dies ist nach einer »typisierenden«, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG NJW-RR 1988, 140/141).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Eine solche Zweckbestimmung ist aber nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass jede Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. Senat, NJW-RR 1988, 141; FGPrax 1997, 180; BayObLG NJW-RR 1988, 140,141; 1991, 141; 1995, 464; ZWE 2001, 160, 161; KG NJW-RR 1995, 333, 334).
  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß der näheren Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung, z. B. als "Laden", "Gaststätte", "Cafe" oder dergleichen, im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung (mit Vereinbarungscharakter im Sinne des § 15 Abs. 1 WEG ) zu entnehmen ist (vergl. etwa KG ZMR 1986, 296 ; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 ; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228 ; BayObLG vom 6.8.1987 BReg 2 Z 94/86).
  • OLG Hamburg, 22.05.2006 - 2 Wx 42/04

    Wesentliche Beeinträchtigung durch bauliche Veränderungen

    Bei einer Auslegung der Bestimmungen der Teilungserklärung vom 22.08.1990, die der Senat ohne Bindung an die Auslegung des Landgerichts selber vornehmen kann (vgl. Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., Rdn. 50 zu § 27 FGG; BayObLG NJW-RR 1988, 140), ist abzustellen auf den Wortlaut und Sinn des Teilungsvertrages und der darin in Bezug genommenen Unterlagen aus der Sicht eines unbefangenen und objektiven Betrachters (vgl. Palandt/Bassenge, 64. Aufl., Rdn. 8 zu § 10 WEG) und nicht auf den Willen der Erklärenden, da ein Sonderrechtsnachfolger sich über den Rechtsinhalt anhand der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung orientieren können muss.
  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94

    Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

    Ob dies der Fall ist, ist nach einer "typisierenden" d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230; BayObLG WuM 1994, 292), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG aaO.; BayObLG NJW-RR 1988, 140/141).
  • OLG Hamburg, 06.02.2006 - 2 Wx 118/02

    Abgrenzung zweier Sondernutzungsflächen

    Bei einer Auslegung der Bestimmungen der der Grundbucheintragung zugrunde liegenden Teilungserklärung vom 29.9.1998, die der Senat ohne Bindung an die Auslegung des Landgerichts selber vornehmen kann ( vgl. Keidel/ Meyer-Holz a.a.O. Rdnr 50 zu § 27 FGG; BayObLG NJW-RR 1988, 140), ist abzustellen auf den Wortlaut und Sinn des Teilungsvertrages und der darin in Bezug genommenen Unterlagen aus der Sicht eines unbefangenen und objektiven Betrachters ( vgl. Palandt/Bassenge 64. Aufl. Rdnr. 8 zu § 10 WEG ) und nicht auf den Willen der Erklärenden, da ein Sonderrechtsnachfolger sich über den Rechtsinhalt anhand der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung orientieren können muss.
  • OLG Hamburg, 28.03.2006 - 2 Wx 115/05

    Wohnungseigentum: Abgrenzung von Instandhaltungsmaßnahmen zu

    Der Senat kann die Auslegung der Bestimmungen der Teilungserklärung vom 22.9.1982 ohne Bindung an die Auslegung des Landgerichts selber vornehmen (vgl. Keidel/ Meyer-Holz a. a. O. Rdnr 50 zu § 27 FGG; BayObLG NJW-RR 1988, 140).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 71/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4360
BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 71/87 (https://dejure.org/1987,4360)
BayObLG, Entscheidung vom 06.08.1987 - BReg. 2 Z 71/87 (https://dejure.org/1987,4360)
BayObLG, Entscheidung vom 06. August 1987 - BReg. 2 Z 71/87 (https://dejure.org/1987,4360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 157/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Abrechnung; Nebenkosten;

    Der Begriff der "Wärmeentnahme" in § 7 Abs. 4 GO , den das Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen hat (BayOLG, NJW-RR 1988, 140), ist nicht so zu verstehen, dass er ein aktives Tun des Wohnungseigentümers verlangt oder voraussetzt.
  • BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für einstweilige Anordnungen in WEG -Sachen

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung der Erklärung darstellt (st. Rsp.; z.B. BayObLG NJW-RR 1988, 140 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.07.1998 - 2Z BR 83/98

    Trennung von Verfahren über einen Antrag und einen Gegenantrag

    (3) Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine verbindliche Gebrauchsregelung nicht nur aus der "Gemeinschaftsordnung", das heißt den zum Inhalt des Sondereigentums gemachten Vereinbarungen der Wohnungseigentümer im Sinne von § 5 Abs. 4, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG ergeben, sondern auch aus anderen Teilen des Begründungsvertrags oder der Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan (vgl. BayObLGZ 1982, 1/5; BayObLG NJW-RR 1988, 140 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht