Weitere Entscheidung unten: AG Ahrensburg, 08.09.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 10 U 177/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2724
OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 10 U 177/87 (https://dejure.org/1988,2724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.1988 - 10 U 177/87 (https://dejure.org/1988,2724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 1988 - 10 U 177/87 (https://dejure.org/1988,2724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formularmäßige Klausel; Gewährleistungsausschluß; Konzessionsfähigkeit; Konzessionserteilung; Gaststättenbetrieb; Fristlose Kündigung; Nichtgewährung des Gebrauchs; Bauordnungsrechtliche Voraussetzungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1424
  • MDR 1988, 866
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.11.1918 - III 293/18

    Vermietung von Räumen zum Betrieb einer Schankwirtschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 10 U 177/87
    Dies stellt einen Fehler der Mietsache i. S. des § 537 Abs. 1 BGB dar (so schon RGZ 94, 138 für die Errichtung eines "Frauenaborts« als Voraussetzung für die Erteilung der Schankerlaubnis).
  • KG, 23.05.2016 - 8 U 10/15

    Geschäftsraummietvertrag: Auslegung der Risikoübernahme des Mieters hinsichtlich

    Abreden betreffend eine Risikoübernahme durch den Mieter in Bezug auf öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse befreien den Vermieter von seiner Kardinalpflicht nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB und sind gemäß §§ 133, 157, 242 BGB - nach allgemeinen Grundsätzen, vgl. Palandt/ Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 133 Rn 24 und Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 276 Rn 36 m.N. - eng auszulegen (s. OLG Düsseldorf MDR 1988, 866 - juris Tz 23; Emmerich a.a.O., § 536 Rn 12; Ghassemi-Tabar, a.a.O., § 536 Rn 72, 79).

    Das OLG Düsseldorf hat in MDR 1988, 866 - juris Tz 20, 24 - zutreffend ausgeführt, dass ein zur Kündigung des Mieters berechtigender Mangel vorliege, da über ihm das "Damoklesschwert" der Erlaubnisversagung schwebe.

  • OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92

    Zweckentfremdung: Gewerbemietvertrag nichtig?

    Das braucht er nicht hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424).

    Auch die Ungewißheit, ob die gewerbliche Nutzung eingestellt werden muß oder letztlich doch noch von der Behörde bis zum Ablauf der Mietzeit geduldet wird, beeinträchtigt den Mieter im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zumindest dann, wenn dessen gegenwärtige Interessen davon abhängen, ob ihm in Zukunft der Gebrauch der Mietsache verbleibt (BGH MDR 71, 294; OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424).

  • OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 112/05

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen fehlender

    Allerdings kann eine zur fristlosen Vertragskündigung berechtigende Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauches bzw. - was dem gleichsteht, BGH NZM 05, 500 r. Sp. - eine erhebliche Mangelhaftigkeit der Mietsache dann vorliegen, wenn die im Mietvertrag vorgesehene Nutzung der Mieträume gegen Vorschriften des öffentlichen Baurechts verstößt und die zuständige Baubehörde deshalb ein Einschreiten androht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424; OLGR 05, 659, 660 l. Sp.; OLG Celle NZM 2000, 621 f.; Wolf-Eckert-Ball Rdn. 248; Palandt-Weidenkaff § 536 BGB, Rdn. 18 f.).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2003 - 8 U 644/02

    Abschluss eines Mietvertrages über eine Arztpraxis unter der aufschiebenden

    Vielmehr liegt bei dieser Sachlage ein die fristlose Kündigung gemäß § 542 Abs. 1 BGB a. F. rechtfertigender Fehler der Mietsache vor (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 1424), was der Annahme einer Treuwidrigkeit seitens des Beklagten von vornherein entgegensteht.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2017 - 24 U 216/16

    Rechte des Mieters einer zum Zwecke des Betriebs eines Wettbüros für Sportwetten

    Es war der Beklagten nicht zuzumuten, sehenden Auges den Betrieb ohne Nutzungsänderungsgenehmigung zu führen (vgl. auch Kammergericht, Urteile vom 7. Juni 1999 - 8 U 3727/97, Rz 20 und vom 23. Juni 2016, aaO, Rz. 75), da über ihr so das "Damoklesschwert" der Erlaubnisversagung schwebte (vgl. hierzu Kammergericht, Urteil vom 23. Juni 2016, aaO, Rz. 75; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 1988 - 10 U 177/87, Rz. 24).
  • OLG München, 17.01.1997 - 21 U 5288/93

    Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag bei Vertragsschluß über den Betrieb

    Es liegt ein Fehler der Mietsache vor, solange aus bauordnungsrechtlicher Sicht nicht alle Genehmigungen herbeigeführt sind und die Frage der Konzessionserteilung in der Schwebe ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1424).
  • LG Berlin, 28.08.2000 - 62 S 108/00

    Verwirkung des Mieter-Rechts zur fristlosen Kündigung nach Ablauf der

    Will der Mieter das Sonderkündigungsrecht wegen nicht ordnungsgemäßer Gewährung des Gebrauchs nach § 542 BGB nutzen, so darf er nach Ablauf der Fristsetzung nicht übermäßig lange warten, bis er davon Gebrauch macht (allgemeine Meinung, s. etwa BGH GE 2000, 956 unter 3. aE; OLG Saarbrücken MDR 1999, 86; OLG Düsseldorf MDR 1988, 866; LG Berlin - Zivilkammer 64 - GE 19978, 553; Erman-Jendrek, BGB, 9. Aufl. 1993, § 542 Rn. 12; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. 1999, § 542 Rn. 33; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. 1988, IV Rn. 470).
  • KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Ob allein das formelle Fehlen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ohne daß dies auf in der Beschaffenheit der Mietsache liegenden Gründen, die der Erteilung materiell dauerhaft oder vorübergehend entgegenstehen, beruht, einen Mangel der Mietsache darstellt (so in den Fällen BGH in ZMR 1987, 257 : Objekt noch nicht bauabnahmefähig; BGH in ZMR 1995, 257 OLG Düsseldorf in NJW-RR 1988, 1424:fehlende Stellplätze; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 99 : Nutzungsverbot wegen nicht ausreichender Standsicherheit des Gebäudes; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 100: noch nicht geschaffene Brandschutzeinrichtungen; Kammergericht in ZMR 1996, 263 sowie OLG Hamburg in NJW-RR 1996, 1356: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; OLG Köln in OLG Report 1994, 241: Küche ohne natürliche Lichtquelle; s. dagegen BGH in ZMR 1993, 7 = WuM 92, 687), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1994 - 10 U 50/93

    Mängel und Kündigung in der Gaststättenpacht

    Zwar können auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen, etwa die Anordnung der Betriebseinstellung oder die Versagung einer Schankkonzession aus bauordnungsrechtlichen Gründen (OLG Karlsruhe, OLGZ 1971, 19 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1424), einen Fehler begründen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Ahrensburg, 08.09.1987 - 4 c C 117/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12523
AG Ahrensburg, 08.09.1987 - 4 c C 117/87 (https://dejure.org/1987,12523)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 08.09.1987 - 4 c C 117/87 (https://dejure.org/1987,12523)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 08. September 1987 - 4 c C 117/87 (https://dejure.org/1987,12523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,12523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Vermieters auf Leistung des vollen Mietzinses gegenüber dem Mieter einer Doppelhaushälfte; Voraussetzungen für die Berechtigung des Mieters zur Minderung des Mietzinses; Relevanz einer Wohnflächenangabe für die konkrete Tauglichkeit einer Mietwohnung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 16.10.1986 - 61 S 120/86
    Auszug aus AG Ahrensburg, 08.09.1987 - 4c C 117/87
    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß eine Minderung möglicherweise selbst bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nicht in Betracht kommt, wenn - wie hier - keine Tauglichkeitsminderung vorliegt (so - ebenfalls ist für die Wohnfläche - LG Berlin MDR 87, 325).
  • BGH, 30.10.1986 - IX ZR 126/85

    Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung von Amtspflichten bei

    Auszug aus AG Ahrensburg, 08.09.1987 - 4c C 117/87
    Eine solche Zusicherung ist bei Angaben über die Wohnungsgröße in der Regel gegeben, wenn eine Quadratmetern Miete vereinbart oder von beiden Parteien zur Berechnung der Endmiete erkennbar zugrunde gelegt wird (vergl. LG München WM 1987, 217; AG Duisburg WM 1987, 217).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht