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   BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87   

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BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87 (https://dejure.org/1988,3994)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87 (https://dejure.org/1988,3994)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - BReg. 2 Z 164/87 (https://dejure.org/1988,3994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder Verweigerung einer Zustimmung; Bestehen eines Ablehnungsgrundes eines Erwerbers bei Vorliegen von Wohngeldschulden durch den Geschäftsführer der Erwerberin; Möglichkeit der Verweigerung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1425
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Nach dem Zweck der Vorschrift, die ein Eindringen unzuverlässiger Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft verhindern soll, sind dabei nur Gründe anzuerkennen, die in der Person des Erwerbers liegen, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (BGHZ 37, 203/208; BayObLGZ 1972, 348/351 f.; 1980, 29/34; BayObLG DWE 1984, 60; OLG Celle NJW 1974, 1909/1910; Weitnauer WEG 6. Aufl. Rn. 1 und 5 a, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 2 und 32, Augustin WEG Rn. 27, jeweils zu § 12; Palandt/Bassenge BGB 47. Aufl. § 12 WEG Anm. 1 a).

    Nachdem der Antragsgegner in Bezug auf die Vermögenslage und die Zahlungsfähigkeit der Erwerberin keine konkreten tatsächlichen Zweifel vorgetragen hat, bestand für das Beschwerdegericht kein Anlaß, in dieser Richtung von Amts wegen zu ermitteln (vgl. BayObLGZ 1972, 348/352, 353; Augustin § 12 Rn. 27 a.E.).

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Auch wenn der Verwalter bei der Entscheidung über die Zustimmung treuhänderisch in mittelbarer Stellvertretung und im Interesse der Wohnungseigentümer tätig wird, handelt er hierbei doch im eigenen Namen und in eigener Zuständigkeit (BayObLGZ 1980, 29/33 ff.).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, die ein Eindringen unzuverlässiger Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft verhindern soll, sind dabei nur Gründe anzuerkennen, die in der Person des Erwerbers liegen, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (BGHZ 37, 203/208; BayObLGZ 1972, 348/351 f.; 1980, 29/34; BayObLG DWE 1984, 60; OLG Celle NJW 1974, 1909/1910; Weitnauer WEG 6. Aufl. Rn. 1 und 5 a, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 2 und 32, Augustin WEG Rn. 27, jeweils zu § 12; Palandt/Bassenge BGB 47. Aufl. § 12 WEG Anm. 1 a).

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Die Vorschrift des § 12 WEG und entsprechend die des § 13 der Gemeinschaftsordnung sind als Ausnahmen zu der Verbotsnorm des § 137 Satz 1 BGB eng auszulegen (BGH a.a.O.; BayObLG MittBayNot 1983, 173/174; Weitnauer Rn. 1 b, Bärmann/Pick Rn. 33, Augustin Rn. 2, jeweils zu § 12).
  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Nach dem Zweck der Vorschrift, die ein Eindringen unzuverlässiger Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft verhindern soll, sind dabei nur Gründe anzuerkennen, die in der Person des Erwerbers liegen, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (BGHZ 37, 203/208; BayObLGZ 1972, 348/351 f.; 1980, 29/34; BayObLG DWE 1984, 60; OLG Celle NJW 1974, 1909/1910; Weitnauer WEG 6. Aufl. Rn. 1 und 5 a, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 2 und 32, Augustin WEG Rn. 27, jeweils zu § 12; Palandt/Bassenge BGB 47. Aufl. § 12 WEG Anm. 1 a).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Der Geschäftswert ist demzufolge nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nach dem Kaufpreis für das Wohnungseigentum zu bemessen (siehe im einzelnen BayObLGZ 1981, 202 ff.).
  • OLG Frankfurt, 17.08.1979 - 20 W 357/79
    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Dem Verwalter können die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nur auferlegt werden, wenn er in dem Verfahren ganz überwiegend eigene Interessen verfolgt hat oder wegen eigenen schuldhaften Verhaltens am Verfahren beteiligt ist (vgl. BayObLGZ 1975, 233/239; BayObLG ZMR 1980, 381; BayObLG WEM 1981 Heft 2 Seite 56/58; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Nach dem Zweck der Vorschrift, die ein Eindringen unzuverlässiger Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft verhindern soll, sind dabei nur Gründe anzuerkennen, die in der Person des Erwerbers liegen, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (BGHZ 37, 203/208; BayObLGZ 1972, 348/351 f.; 1980, 29/34; BayObLG DWE 1984, 60; OLG Celle NJW 1974, 1909/1910; Weitnauer WEG 6. Aufl. Rn. 1 und 5 a, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 2 und 32, Augustin WEG Rn. 27, jeweils zu § 12; Palandt/Bassenge BGB 47. Aufl. § 12 WEG Anm. 1 a).
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Dem Verwalter können die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nur auferlegt werden, wenn er in dem Verfahren ganz überwiegend eigene Interessen verfolgt hat oder wegen eigenen schuldhaften Verhaltens am Verfahren beteiligt ist (vgl. BayObLGZ 1975, 233/239; BayObLG ZMR 1980, 381; BayObLG WEM 1981 Heft 2 Seite 56/58; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    In echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie den Wohnungseigentumsverfahren ist die Amtsermittlungspflicht des Gerichts eingeschränkt (Senatsbeschluß vom 30.3.1988 BReg. 2 Z 80/87; Jansen FGG 2. Aufl. § 12 Rn. 6).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87
    Dem Verwalter können die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nur auferlegt werden, wenn er in dem Verfahren ganz überwiegend eigene Interessen verfolgt hat oder wegen eigenen schuldhaften Verhaltens am Verfahren beteiligt ist (vgl. BayObLGZ 1975, 233/239; BayObLG ZMR 1980, 381; BayObLG WEM 1981 Heft 2 Seite 56/58; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74).
  • OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07

    Ausreichender Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Erbbaurechtsveräußerung

    Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass ein für eine natürliche Person bestelltes Erbbaurecht nicht auf eine juristische Person mit eingeschränkter Haftung oder eine Personenhandelsgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG übertragen werden könnte und zwar generell, ohne Würdigung der Umstände des Einzelfalles, obwohl das Erbbaurecht auf eine Personenhandelsgesellschaft übertragen werden soll, die eine gesetzlich anerkannte Rechtsform besitzt (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387 = OLG-Report 2006, 229; für den vergleichbaren Fall der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Wohnungseigentums nach § 12 WEG bei einem Erwerb durch eine GmbH: BayObLG NJW-RR 1988, 1425).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04

    Erbbaurecht: Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes auf eine

    Für den der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO vergleichbaren Fall der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Wohnungseigentums nach § 12 WEG ist anerkannt, dass die bei einem Erwerb durch eine GmbH allgemein verbundenen Risiken und frühere schlechte Erfahrungen mit dieser Gesellschaftsform als wichtiger Grund für eine Versagung der Zustimmung nicht ausreichen (BayObLG NJW-RR 1988, 1425; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 12 Rdnr. 32; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 12, Rdnr. 8; Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08

    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    Richtiger Antragsgegner des Antrages auf Erteilung der Zustimmung ist - wenn nach der Teilungserklärung die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf - an sich dieser (BayObLG NJW-RR 1988, 1425).
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