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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 03.07.1987 - 3 S 121/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7551
LG Ravensburg, 03.07.1987 - 3 S 121/87 (https://dejure.org/1987,7551)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 03.07.1987 - 3 S 121/87 (https://dejure.org/1987,7551)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - 3 S 121/87 (https://dejure.org/1987,7551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anfechtungsgegner bei irrtümlicher Dereliktion

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3142
  • NJW-RR 1988, 16 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Bonn, 25.06.2002 - 18 O 184/01

    Anforderungen an den Eigentumsnachweis durch einen entfernten Rechtsnachfolger

    Werden Gegenstände auf den Sperrmüll gestellt, die nicht erkennbar rein persönliche sind, wie z.B. Tagebücher und persönliche Notizen, ist davon auszugehen, dass die Sache herrenlos ist und Gegenstand einer Aneignung werden kann (vgl. LG Ravensburg in NJW 1987, 3142 f.).
  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00617

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Wer Gegenstände zur Abholung bereitstellt, wird nämlich regelmäßig jegliches Interesse an ihnen verloren haben und dessen Wille geht nur dahin, dass diese fortgeschafft werden und ihn nicht mehr belasten (LG Ravensburg, U.v. 3.7.1987 - 3 S 121/87 - juris, BeckOK § 959 BGB Rn. 2).
  • LG Bielefeld, 24.08.2010 - 14 Ns 35/10
    Allgemein lässt sich sagen, dass, solange ein Interesse des Eigentümers an der Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung der Sache besteht, keine Dereliktion vorliegt (vgl. LG Ravensburg, NJW 1987, 3142).
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.10.1987 - 10 W 124/87   

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https://dejure.org/1987,10227
OLG Düsseldorf, 20.10.1987 - 10 W 124/87 (https://dejure.org/1987,10227)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.1987 - 10 W 124/87 (https://dejure.org/1987,10227)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 10 W 124/87 (https://dejure.org/1987,10227)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 16
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.08.1987 - BReg. 2 Z 56/87   

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https://dejure.org/1987,6930
BayObLG, 27.08.1987 - BReg. 2 Z 56/87 (https://dejure.org/1987,6930)
BayObLG, Entscheidung vom 27.08.1987 - BReg. 2 Z 56/87 (https://dejure.org/1987,6930)
BayObLG, Entscheidung vom 27. August 1987 - BReg. 2 Z 56/87 (https://dejure.org/1987,6930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigmachen der Fortführung eines rechtshängig gewordenen Verfahrens von dem schon vor Rechtshängigkeit fälligen Gebührenvorschuß

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 3 Wx 260/07

    Rechtsmittel gegen Aussetzung eines Wohnungseigentumsverfahrens wegen

    Diese entsprechende Anwendung schließt allerdings die Geltung der allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Beschwerdeverfahren ein (BayObLG NJW-RR 1988, S. 16; Staudinger-Wenzel, BGB, 13. Bearb. 2005, § 45 Rn. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. 2003, § 45 Rn. 75).
  • BayObLG, 20.06.2023 - 101 W 34/23

    Ruhen des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Bereits unter dem Regime des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) war für die nach dieser Verfahrensordnung zu behandelnden echten Streitsachen die Möglichkeit anerkannt, auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens gerichtlich anzuordnen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. August 1987, BReg. 2 Z 56/87, …
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