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   BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87   

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BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87 (https://dejure.org/1987,2121)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87 (https://dejure.org/1987,2121)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1987 - BReg. 2 Z 38/87 (https://dejure.org/1987,2121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Verfahrensgrundsätze in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohneigentumssachen; Sinn und Zweck der mündlichen Verhandlung bei Verfahren in Wohneigentumssachen; Besetzung der Kammer im Verfahren der sofortigen Beschwerde; Absehen von der mündlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 2 S. 1, Abs. 3; WEG § 15

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung; Teilungserklärung; Einschränkung; Auslegung; Wichtiger Grund; Zustimmung; Versagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 17
  • ZMR 1988, 106
  • BayObLGZ 1987, 291
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    Im Rahmen des § 15 Abs. 1 WEG ist es auch zulässig, den Gebrauch des Sondereigentums durch Überlassung der Wohnung an einen Dritten an die Zustimmung des Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu binden (BGHZ 37, 203/207 f.; BayObLGZ 1962, 16 f.).

    186, 328; Roll Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter 4. Aufl. S. 47; Riedler ZMR 1978, 161/163; a.A. Schmid BlGBW 1982, 143/144; offengelassen in BayObLGZ 1962, 16/23; …

  • BayObLG, 17.11.1983 - 2 Z 85/82
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    Soweit eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben und erforderlich ist, muß diese aber vor der vollbesetzten Zivilkammer stattfinden (Senatsbeschluß vom 17.11.1983 BReg. 2 Z 85/82; Jansen Vorbem. §§ 8-18 RdNr. 33, § 12 RdNr. 63).

    Hat die Beschwerdekammer in zulässiger Weise ein Mitglied mit der Vorbereitung der Entscheidung beauftragt und hat dieses im Zusammenhang damit die Sache mit den Beteiligten mündlich erörtert, kann sich im Einzelfall im Hinblick darauf ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung vor der vollbesetzten Kammer erübrigen (Senatsbeschluß vom 17.11.1983 BReg. 2 Z 85/82).

  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    Allerdings kann das Beschwerdegericht, da § 44 Abs. 1 WEG eine Sollvorschrift ist und zudem "für den Regelfall" gilt, von der mündlichen Verhandlung absehen, wenn besondere Umstände sie entbehrlich machen (BayObLGZ 1972, 348/350, 1983, 73/77; KG und OLG Stuttgart, je a.a.O.).

    Bei der Auslegung, was ein wichtiger Grund im Falle des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG sein kann, haben Rechtsprechung und Schrifttum den Grundsatz entwickelt, daß nur solche Gründe in Betracht kommen, aus denen sich ergibt, daß der Erwerber erkennbar rechtlich geschützte Gemeinschaftsinteressen verletzen werde; dies ist des näheren dahin erläutert worden, daß die Unzumutbarkeit des Eintritts des Erwerbers in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Ursache "in der Person des Erwerbers" haben muß (BayObLGZ 1972, 348/351 f.; 1980, 29/34; BayObLG DWE 1984, 60).

  • BayObLG, 14.01.1982 - BReg. 2 Z 5/81
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    § 13 WEG wird durch § 15 Abs. 1 WEG eingeschränkt (BayObLGZ 1982, 9/13).

    Die von dem teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene einseitige Bestimmung steht dabei, wie sich aus der Verweisung in § 8 Abs. 2 Satz 1 WEG ergibt, einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer gleich (BayObLGZ 1982, 9/12 m.Nachw.; BayObLG ZMR 1987, 63).

  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung;

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    Zu demselben Ergebnis müßte aus im wesentlichen den gleichen Gründen überdies auch die Inhaltskontrolle nach § 242 BGB führen, der die nach § 8 WEG einseitig aufgestellte Teilungserklärung unterliegt (BGH WuM 1987, 92/93; BayObLG NJW 1973, 151/152).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    Zu demselben Ergebnis müßte aus im wesentlichen den gleichen Gründen überdies auch die Inhaltskontrolle nach § 242 BGB führen, der die nach § 8 WEG einseitig aufgestellte Teilungserklärung unterliegt (BGH WuM 1987, 92/93; BayObLG NJW 1973, 151/152).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    Solche Elemente können nicht Gegenstand einer Feststellung i.S. des § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. BGHZ 22, 48; 68, 331; Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 256 Anm. 3 b; Zöller ZPO 15. Aufl. § 256 RdNr. 5).
  • OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung;

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    2 Z 25/69">OLGZ 1970, 198/199 f.; OLG Stuttgart NJW 1974, 2137).
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    Die mündliche Verhandlung dient sowohl der Sachaufklärung als auch der Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung des Verfahrens (BayObLGZ 1977, 44/49; 1983, 73/77; BayObLG …
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
    Bei der Auslegung, was ein wichtiger Grund im Falle des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG sein kann, haben Rechtsprechung und Schrifttum den Grundsatz entwickelt, daß nur solche Gründe in Betracht kommen, aus denen sich ergibt, daß der Erwerber erkennbar rechtlich geschützte Gemeinschaftsinteressen verletzen werde; dies ist des näheren dahin erläutert worden, daß die Unzumutbarkeit des Eintritts des Erwerbers in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Ursache "in der Person des Erwerbers" haben muß (BayObLGZ 1972, 348/351 f.; 1980, 29/34; BayObLG DWE 1984, 60).
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
  • OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Abstimmung eines Verwalters als Vertreter anderer

    (1) Feststellungsanträge sind im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich entsprechend § 256 ZPO zulässig (BayObLG NJW-RR 1988, 17), für sie ist jedoch als besondere Verfahrensvoraussetzung das behauptete (Nicht-) Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie ein rechtliches Interesse an dessen alsbaldiger Feststellung erforderlich.
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03

    Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung bestehen keine Bedenken (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 17 f.; OLG Köln NZM 2002, 29).

    Auch die Interessenlage ist in beiden Fällen nicht unbedingt gleich (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 17 f.).

  • OLG München, 31.10.2007 - 34 Wx 60/07

    Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter

    a) Ein Feststellungsinteresse der Antragsteller analog § 256 ZPO ist zu bejahen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 17; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. vor § 43 ff. Rn. 38).
  • BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 39/00

    Nutzung einer Eigentumswohnung zur Ausübung eines Gewerbes oder Berufs

    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Antragstellerin ein rechtliches Interesse an der beantragten Feststellung hat (§ 256 ZPO entsprechend, vgl. BayObLGZ 1987, 291/293 f.).

    Über die Frage, welche Umstände einen wichtigen Grund zur Versagung der Nutzungsgenehmigung darstellen, kann nicht abstrakt entschieden werden; maßgebend sind vielmehr die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BayObLGZ 1987, 291/297; BayObLG WE 1997, 319/320).

  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 1/03

    Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer gegenüber Regelungen des teilenden

    Der Antragsteller muss also ein Interesse daran haben, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (z.B. BayObLG NJW-RR 1988, 17; 1988, 1166/1167).
  • BayObLG, 13.02.1992 - BReg. 2 Z 163/91

    Überlassung von im Sondereigentum stehenden Räumen an dritte Personen

    (1) Die Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, die die Überlassung der im Sondereigentum stehenden Räume an Dritte von der Zustimmung des Verwalters abhängig macht, ist gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG wirksam (vgl. BGHZ 37, 203 ff.; BayObLGZ 1982, 9/13; 1987, 291/295 ff.).

    Auch die Art, wie der in Aussicht genommene Mieter die Räume verwenden will, kann einen wichtigen Grund darstellen, um die Zustimmung zu versagen (BayObLGZ 1987, 291/297).

  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Ein Mitglied der gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 FGG als Beschwerdegericht zuständigen Zivilkammer kann mit der Vorbereitung der Entscheidung, insbesondere mit der Vernehmung von Zeugen sowie der Anhörung von Beteiligten oder Auskunftspersonen betraut werden (BayObLGZ 1987, 291/293; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 30 Rn. 6; Jansen FGG 2. Aufl. § 15 Rn. 5).
  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94

    Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

    § 256 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anwendbar (BayObLG NJW-RR 1988, 17; 1990, 210/211).
  • BayObLG, 19.07.1989 - BReg. 1b Z 29/88

    Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung vor einer nicht vollbesetzten

    Unter diesen Umständen durfte das Landgericht von einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer absehen (BayObLG NJW-RR 1988, 17 und 1988, 587).
  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2017 - 13 S 14/16
    Ein Feststellungsurteil muss geeignet sein, zu einer Streitbeilegung beizutragen und Unsicherheit und Streit ein Ende zu bereiten (vgl. zum Wohnungseigentumsrecht BayObLandesG NJW-RR 1988, 17 [BayObLG 14.09.1987 - 2 Z 38/87] ; Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 256 Rdnr. 8).
  • BayObLG, 11.11.1988 - BReg. 2 Z 100/88

    Zustimmung des Verwalters zur Nutzung einer Eigentumswohnung

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 110/95

    Beschränkung einer gewerblichen oder beruflichen Nutzung einer Wohnung durch die

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