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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81   

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https://dejure.org/1986,2063
OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81 (https://dejure.org/1986,2063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.1986 - 9 U 263/81 (https://dejure.org/1986,2063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 1986 - 9 U 263/81 (https://dejure.org/1986,2063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Herausforderungsfalls beim Bestreuen eines vereisten Gehwegs durch einen nicht zur Streuung verpflichteten Wohnungseigentümer; Geltendmachung von Schadensersatz für die Folgen einer wegen Glatteis auf einem nicht gereinigten Gehweg erlittenen Verletzung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 840

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 496
  • NJW-RR 1988, 270 (Ls.)
  • VersR 1988, 1181
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Eine andere Auffassung würde eine klare Grenzziehung unmöglich machen und außerdem das Berufungsgericht in der Findung eines gerechten Urteils zu stark einengen (BGHZ 3, 321 (326); BGHZ 6, 76 (79); BGHZ 22, 370 (373)).

    Wenn das Berufungsurteil nur wegen Verfahrensmängeln aufgehoben wird, ist das Berufungsgericht hinsichtlich der sachlich-rechtlichen Beurteilung überhaupt nicht gebunden (BGHZ 2, 321 (326); BGHZ 6, 76 (79)).

  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 62/75

    Umfang des Vertrauensschutzes in die Richtigkeit des Handelsregisters; Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Danach ist Zurechnungsgrund die Schaffung eines gesteigerten Gefahrenzustandes, durch den das Eingreifen eines (opferbereiten) Dritten herausgefordert wird, wobei entscheidend ist, daß der Dritte sich herausgefordert fühlen darf und zwar einmal überhaupt und gegebenenfalls auch in der von ihn gewählten Art und Weise (vgl. z. B. BGH NJW 1976, 569; BGH NJW 1975, 168 f. = BGHZ 63, 189, 192; Senat, Urteil vom 11.5.1984 in 9 U 250/83).
  • BGH, 20.10.1980 - II ZR 190/79

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sparkasse Sicherungsgrundschulden

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Entscheidend ist nur, ob aus der damaligen Sicht, also ex-ante betrachtet (vgl. dazu BGH NJW 1971, 1981 = BGHZ 57, 25, 32 und auch BGH NJW 1981, 571) der Dritte zu seinem Eingreifen berechtigt ist, ob also eine Verhältnismäßigkeit zwischen Zweck und erkennbarem Risiko seiner Aktion vorliegt (s. BGH NJW 1971, 1981; vgl. auch OLG Celle NJW 1979, 723 m.w.N.).
  • OLG Celle, 31.08.1977 - 9 U 256/76

    Einfangen eines reiterlosen Pferdes und Sturz vom Pferd; Kausalzusammenhang

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Entscheidend ist nur, ob aus der damaligen Sicht, also ex-ante betrachtet (vgl. dazu BGH NJW 1971, 1981 = BGHZ 57, 25, 32 und auch BGH NJW 1981, 571) der Dritte zu seinem Eingreifen berechtigt ist, ob also eine Verhältnismäßigkeit zwischen Zweck und erkennbarem Risiko seiner Aktion vorliegt (s. BGH NJW 1971, 1981; vgl. auch OLG Celle NJW 1979, 723 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Eine andere Auffassung würde eine klare Grenzziehung unmöglich machen und außerdem das Berufungsgericht in der Findung eines gerechten Urteils zu stark einengen (BGHZ 3, 321 (326); BGHZ 6, 76 (79); BGHZ 22, 370 (373)).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Entscheidend ist nur, ob aus der damaligen Sicht, also ex-ante betrachtet (vgl. dazu BGH NJW 1971, 1981 = BGHZ 57, 25, 32 und auch BGH NJW 1981, 571) der Dritte zu seinem Eingreifen berechtigt ist, ob also eine Verhältnismäßigkeit zwischen Zweck und erkennbarem Risiko seiner Aktion vorliegt (s. BGH NJW 1971, 1981; vgl. auch OLG Celle NJW 1979, 723 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1980 - VI ZR 231/79

    Haftung - Beweislast - Herausgefordert - Sorgfaltspflicht - Betrunkener

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    In den Fällen sogenannter psychischer Kausalität, zu denen die sogenannten Herausforderungsfälle zu rechnen sind, geht es um die "rechtliche Zuordnung bzw. Zurechnung" von Verhaltensfolgen (so deutlich: BGH NJW 1981, 570, 571; vgl. auch weiter Münchener Kommentar-Grunsky, Vorbemerkung § 249 Rn. 57 und 59), also um eine wertende Beurteilung.
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Danach ist Zurechnungsgrund die Schaffung eines gesteigerten Gefahrenzustandes, durch den das Eingreifen eines (opferbereiten) Dritten herausgefordert wird, wobei entscheidend ist, daß der Dritte sich herausgefordert fühlen darf und zwar einmal überhaupt und gegebenenfalls auch in der von ihn gewählten Art und Weise (vgl. z. B. BGH NJW 1976, 569; BGH NJW 1975, 168 f. = BGHZ 63, 189, 192; Senat, Urteil vom 11.5.1984 in 9 U 250/83).
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 274/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Eine andere Auffassung würde eine klare Grenzziehung unmöglich machen und außerdem das Berufungsgericht in der Findung eines gerechten Urteils zu stark einengen (BGHZ 3, 321 (326); BGHZ 6, 76 (79); BGHZ 22, 370 (373)).
  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81
    Dazu gehören auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, soweit eine Ersatzkraft tatsächlich beschäftigt wird und soweit für diese Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung für einen der zu gewährenden Rente entsprechenden Bruttolohn auch abzuführen sind (vgl. dazu BGH NJW 1983, 1425 ff.).
  • OLG Hamm, 11.05.1984 - 9 U 250/83
  • OLG Hamm, 23.03.1983 - 13 U 231/82
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2021 - 22 U 267/20

    Vergütungsanspruch für diverse Bauarbeiten; Volle Vergütung nach

    Keine Bindung besteht, wenn ein Urteil wegen Verfahrensfehlern aufgehoben wird (OLG Hamm, Urt. v. 28.11.1986 - 9 U 263/81, NJW 1988, 496 [498]; Krüger, a. a. O., § 563 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2012 - 5 U 101/09

    - DVAG 27 -, AA des VV, Anwendbarkeit der Grundsätze, Berechnung des AA nach den

    Bei einer Aufhebung wegen eines Verfahrensfehlers besteht eine Bindung nur hinsichtlich des Verfahrensfehlers, nicht aber zur sachlich-rechtlich Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH vom 6.11.2006, I ZR 61/51 - BGHZ 3, 321, 326; BGH vom 8.5.1952, IV ZR 208/51 - BGHZ 6, 76, 79; OLG Hamm NJW 1988, 496, 498; Baumbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 563 Rz. 6).
  • OLG München, 28.07.2010 - 20 U 4052/08

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages: Widerlegung der Vermutung einer

    Das Berufungsgericht darf die vom Revisionsgericht gerügten Fehler, die zur Aufhebung geführt haben, nicht wiederholen, ist im Übrigen aber in seiner Entscheidung frei (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, NJW 1988, 496 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01

    Zum Umfang der Bindungswirkung des Berufungsgerichts im Falle der Aufhebung und

    Die Bindungswirkung besteht aber nur wegen derjenigen Punkte, deren rechtsirrtümliche Würdigung durch das erstinstanzliche Gericht die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat (BGH NJW 1988, 496 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87   

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https://dejure.org/1987,3193
BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87 (https://dejure.org/1987,3193)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87 (https://dejure.org/1987,3193)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - BReg. 2 Z 124/87 (https://dejure.org/1987,3193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 270
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Das Verfahren über die Ungültigerklärung eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt worden ist, erledigt sich in der Hauptsache, wenn die Frist für die Bestellung abgelaufen ist (Abweichung von BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536).

    Soweit der Senat früher (BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536) eine andere Meinung vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm und des Kammergerichts nicht fest; sie zeigen, daß die Rückwirkung der Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses auf das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter und auf dessen Rechtsstellung im übrigen praktisch keinen Einfluß hat (in diese Richtung auch schon BayObLG WuM 1992, 283 ).

  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97

    Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung

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  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Eine Erledigung der Hauptsache, die das Rechtsmittel unzulässig werden ließe, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Eigentümerbeschluß vom 18.12.1991 angefochten wurde, also nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 1988, 270; WE 1990, 67 und 184).
  • KG, 31.03.2009 - 1 W 209/05

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur

    Die Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses durch das Gericht erfolgt nach allgemeiner Meinung mit Wirkung ex tunc, d.h. der Beschluss ist von Anfang an nichtig und wirkungslos, der Bestellte verliert mit rückwirkender Kraft seine Verwalterstellung (BGH ZfIR 1997, 284 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 270; Staudinger/Bub [2005] § 26 WEG Rdn. 164; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 23 WEG Rdn. 19).
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