Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.09.1987 - 5 U 84/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 319
Wird zitiert von ... (5)
- LG Frankfurt/Main, 13.08.2013 - 9 O 78/13
Kommanditgesellschaft: Umfang der Treuepflicht der Kommanditisten; Stundung der …
Dies schließt jedoch nicht die Möglichkeit einer Klageänderung im Widerspruchsverfahren, gerichtet auf den Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung, aus (OLG Frankfurt, Urt. v, 15.09.1987, 5 U 84/87, zit. n. juris, Rdnr. 5), da die §§ 263ff. ZPO auch im Widerspruchsverfahren anwendbar sind (…Drescher in Mü-Ko, 4. Aufl., ZPO, 2012, § 925, Rdnr. 4). - LG Wiesbaden, 29.09.2010 - 2 O 153/10
Veräußerung von Grundbesitz als Arrestgrund
Diese ist dann allerdings gerichtet auf den Erlass eines neuen Arrestes (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 319). - LG Saarbrücken, 19.08.2011 - 7 O 33/11
Im Wettbewerb um eine Ausschreibung für den Bau von Lichtsignalanlagen besteht …
Die §§ 283 ff ZPO sind auch im Widerspruchsverfahren anwendbar (Baumbach/Lauterbach, ZPO , § 925 , Anm. 2; OLG Frankfurt, 5 U 84/87, Tz 5, zitiert nach [...]). - LG Potsdam, 10.09.2020 - 12 O 48/20
Verletzung zahlreicher Pflichten aus dem Verwaltervertrag?
Die §§ 263 ff ZPO sind auch im einstweiligen Verfügungsverfahren anwendbar (Baumbach/Lauterbach, ZPO, § 925, Anm. 2; OLG Frankfurt, 5 U 84/87, Tz 5). - LG Hildesheim, 11.12.2002 - 15 Qs 38/02
Anordnung eines Arrests wegen Gefahr des Verfalls, des Verfalls des Wertersatzes …
Es ist aber nicht möglich, den erloschenen Teil einer Schadensersatzforderung gegen eine neue Forderung auszutauschen, um den gerichtlich angeordneten Arrest (und gegebenenfalls insoweit ausgebrachte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) rangwahrend zu erhalten (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 88, 319; vgl. auch Zöllner, § 916 ZPO Anm. 3 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.09.1987 - 9 W 62/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 319
- MDR 1988, 62
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02
Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die …
Ergeht eine Entscheidung - wie hier - schriftlich, so ist sie nämlich nicht schon mit der Beschlussfassung, der Unterzeichnung oder der Übergabe an die Geschäftsstelle, sondern erst dann erlassen, wenn sie zur Zustellung an den Empfänger zur Post gegeben wird (Senat, NJW-RR 1987, 576; OLGR 1999, 159; Beschluss vom 11. April 2001 - 3 W 58/01 - BayObLG Rpfleger 1981, 144, 145; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 319;… Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 128). - OLG Köln, 10.09.2003 - 2 W 87/03
Zurückgenommener Insolvenzantrag ist keine Grundlage für eine Anfechtung gemäß …
- OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 159/02
Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung- Zeitpunkt der Entstehung des …
Ein nicht zu verkündender Beschluss ist dann erlassen, wenn er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb heraustritt (vgl. BGHZ 12, 248, 252; BGH VersR 1967, 1180 f.; BGH VersR 1974, 365; BGH NJW 1982, 888, 889; BGH NJW 1983, 633; BGH FamRZ 1987, 921, 922; BGHZ 133, 307, 310; BGH FamRZ 2000, 813, 815; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 319), wozu es genügt, dass der abgefasste und unterzeichnete Beschluss zum Zwecke der Zustellung an den Prozessbevollmächtigten in dessen Gerichtsfach (OLG Koblenz NJW-RR 1986, 935) oder in das Auslauffach der Geschäftsstelle eingelegt wird (RGZ 160, 307, 309 f.).