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   OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85   

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OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85 (https://dejure.org/1987,4425)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.05.1987 - 6 U 151/85 (https://dejure.org/1987,4425)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Mai 1987 - 6 U 151/85 (https://dejure.org/1987,4425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 38
  • VersR 1987, 794
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Die Haftung des Geschäftsherrn gründet sich nicht auf ein Verschulden der von ihm bestellten Hilfsperson sondern auf die Vermutung seines eigenen Verschuldens bei der Auswahl oder Leitung (Palandt-Thomas 46. Aufl., § 831 Anm. 1, BGH 24, 21 = NJW 57, 785).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH 24, 21 = NJW 57, 785) für den Bereich des Straßenverkehrs entschieden, daß ein ordnungsgemäßes (verkehrsrichtiges) Verhalten des Verrichtungsgehilfen bereits die Widerrechtlichkeit ausschließt, dieser Grundsatz ist aber bisher auf andere Haftungsgebiete nicht ausgedehnt worden (vgl. die ausführlichen Erörterungen von Schäfer in Staudinger a. a. O. Rdn. 128 ff).

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 99/50

    Amtshaftung. Dienstwagen der Polizei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Der Bundesgerichtshof hat zwar zum Entlastungsbeweis hinsichtlich eines Chefarztes ausgeführt, daß dem Geschäftsherrn bei einer 20jährigen fehlerfreien Tätigkeit ein weiterer Entlastungsbeweis regelmäßig nicht zumutbar sei (BGH 1, 388).
  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50

    Entlastungsbeweis nach S. 831 BGB bei Großbetrieben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Kann der Geschäftsherr nachweisen, daß sich der Gehilfe bei der Verrichtung der gegebenen Sachlage entsprechend, sachgemäß besonnen und vernünftig verhalten hat, also so, wie sich auch eine andere zuverlässige Person verhalten hätte, ist er gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet, auch wenn ihn ein überwachungs- bzw. Auswahlverschulden trifft (RG 128, 154; BGH 4, 1; 12, 96; BGH NJW 54, 913; 57, 1149; BGH VersR 75, 447; Staudinger-Schäfer 12. Aufl. § 831 Rdn. 238 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Es ist vielmehr die fortgesetzte Prüfung erforderlich, ob der Angestellte auch zu den ihm übertragenen Verrichtungen befähigt ist (Palandt-Thomas, § 831 Anm. 6 A b; BGH 8, 243; BGH VersR 78, 543; OLG Stuttgart VersR 77, 846).
  • BGH, 14.01.1954 - III ZR 221/52

    Unterhaltung von Telegraphenanlagen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Kann der Geschäftsherr nachweisen, daß sich der Gehilfe bei der Verrichtung der gegebenen Sachlage entsprechend, sachgemäß besonnen und vernünftig verhalten hat, also so, wie sich auch eine andere zuverlässige Person verhalten hätte, ist er gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet, auch wenn ihn ein überwachungs- bzw. Auswahlverschulden trifft (RG 128, 154; BGH 4, 1; 12, 96; BGH NJW 54, 913; 57, 1149; BGH VersR 75, 447; Staudinger-Schäfer 12. Aufl. § 831 Rdn. 238 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.03.1957 - VI ZR 263/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Kann der Geschäftsherr nachweisen, daß sich der Gehilfe bei der Verrichtung der gegebenen Sachlage entsprechend, sachgemäß besonnen und vernünftig verhalten hat, also so, wie sich auch eine andere zuverlässige Person verhalten hätte, ist er gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet, auch wenn ihn ein überwachungs- bzw. Auswahlverschulden trifft (RG 128, 154; BGH 4, 1; 12, 96; BGH NJW 54, 913; 57, 1149; BGH VersR 75, 447; Staudinger-Schäfer 12. Aufl. § 831 Rdn. 238 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 20.05.1976 - 10 U 200/75

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Rente; Irreparable Gesundheitsschädigungen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Es ist vielmehr die fortgesetzte Prüfung erforderlich, ob der Angestellte auch zu den ihm übertragenen Verrichtungen befähigt ist (Palandt-Thomas, § 831 Anm. 6 A b; BGH 8, 243; BGH VersR 78, 543; OLG Stuttgart VersR 77, 846).
  • BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74

    Einstufung eines Kraftfahrers als Verrichtungsgehilfe - Entlastung durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Kann der Geschäftsherr nachweisen, daß sich der Gehilfe bei der Verrichtung der gegebenen Sachlage entsprechend, sachgemäß besonnen und vernünftig verhalten hat, also so, wie sich auch eine andere zuverlässige Person verhalten hätte, ist er gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet, auch wenn ihn ein überwachungs- bzw. Auswahlverschulden trifft (RG 128, 154; BGH 4, 1; 12, 96; BGH NJW 54, 913; 57, 1149; BGH VersR 75, 447; Staudinger-Schäfer 12. Aufl. § 831 Rdn. 238 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90

    Schmerzensgeld für den Fahrgast einen Linienbusses aufgrund zu schnellen

    Denn diese Haftung des Geschäftsherrn gründet sich nicht auf ein Verschulden des Gehilfen, sondern auf die Vermutung des eigenen Verschuldens des Geschäftsherrn bei der Auswahl und Leitung (vgl. BGH NJW-RR 1988, 38).

    Kann der Geschäftsherr nachweisen, daß sich der Gehilfe bei der Verrichtung der gegebenen Sachlage entsprechend, sachgemäß besonnen und vernünftig verhalten hat, also so, wie sich auch eine andere zuverlässige Person verhalten hätte, so ist er gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann entlastet, wenn ihn ein Überwachungsider Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH NJW-RR 1988, 38; Staudinger/ Schäfer, BGB, 12. Aufl. 1986, § 831, Rdn. 135 und 256; jeweils mit weit. Nachw.).

  • OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01

    Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht

    Steht danach fest, daß sich der Verrichtungsgehilfe so verhalten hat, wie jede andere zuverlässige Person sich sachgerecht und vernünftig ebenfalls verhalten hätte, liegt keine widerrechtliche Schadenszufügung vor (BGH VersR 1975, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 38).
  • OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01

    Zur Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall an einem unbeschrankten Bahnübergang

    Danach haftet der Geschäftsherr dem Geschädigten trotz rechtswidriger Schadenszufügung durch einen Verrichtungsgehilfen nicht, wenn dieser objektiv fehlerfrei gehandelt, also sich so verhalten hat, wie jede mit Sorgfalt ausgewählte und überwachte Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH NJW-RR 1988, 38).
  • LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06

    Schadensersatzanspruch aus einem Flugunfall aufgrund Sachschadens

    Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Geschäftsherr beweist, dass sich der Gehilfe - hier die Besatzung - so verhalten hat, wie jede andere Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH in VersR 75, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 88, 38 m.w.N.), denn dann bestünde auch im Falle eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (BGH in NJW 96, 3205).
  • OLG Hamm, 08.12.1999 - 13 U 73/99
    Eine Haftung nach § 831 BGB entfällt, wenn der Fahrer objektiv fehlerfrei gehandelt hat, d.h. wenn er sich so verhalten hat, wie jede mit Sorgfalt ausgewählte und überwachte Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH VersR 1975, 447; BGH NJW-RR 1988, 38), denn in diesem Fall hätte der Geschädigte auch keinen Anspruch, wenn der Geschäftsherr selbst gehandelt hätte.
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