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   BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87   

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https://dejure.org/1987,1545
BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87 (https://dejure.org/1987,1545)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87 (https://dejure.org/1987,1545)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 1987 - BReg. 1 Z 39/87 (https://dejure.org/1987,1545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins; Beweisanforderungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Echtheit eines Testaments; Feststellung der erforderlichen Tatsachen und deren Würdigung durch das Gericht der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 389
  • FamRZ 1988, 96
  • Rpfleger 1988, 67
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87
    Deshalb wird der angefochtene Beschluß aufgehoben und die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, weil weitere Ermittlungen erforderlich sind, die nur das Tatsachengericht durchführen kann (BayObLGZ 1980, 215/221).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87
    Gleichwohl kann aber die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins (§ 2361 BGB ) fortgeführt werden (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 84 RdNr. 2).
  • BayObLG, 17.05.1979 - BReg. 1 Z 12/79
    Auszug aus BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87
    Gemäß § 12 FGG können Urkunden und Gutachten, die sich in beigezogenen Akten befinden, im Wege des Freibeweises verwertet werden (BayObLGZ 1979, 164/169; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 180, Jansen RdNr. 42, je zu § 12 ).
  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Auszug aus BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87
    Der Senat kann daher die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung nur dahin nachprüfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG ), dabei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze sowie feststehende Erfahrungssätze verstoßen wurde und ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1983, 204/207 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Diese kann nur das Tatsachengericht durchführen (vgl. allgemein: BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1988, 96 [97]).
  • BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91

    Vorzug des förmlichen Beweisverfahrens vor formlosen Ermittlungen

    Das gilt insbesondere dann, wenn das Recht eines Beteiligten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, ansonsten nicht hinreichend gesichert ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 67 ; OLG Zweibrücken aaO; Keidel/Amelung, Jansen, Bassenge/Herbst, jeweils aaO).

    Die Sache ist an das Landgericht zurückzuverweisen, weil das Rechtsbeschwerdegericht die erforderlichen Vernehmungen nicht selbst durchführen darf (BayObLG FamRZ 1988, 96/97).

  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

    dd) Das Landgericht hat auch nicht verkannt, dass die Feststellungslast für die Echtheit des Testaments den Beteiligten zu 1 trifft, der hieraus Rechte ableitet (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 67 /68).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03

    Anfechtung eines Erbvertrages; Wirksamkeit eines Testaments bzw. einer Verfügung

    Diese kann nur das Tatsachengericht durchführen kann (vgl. allgemein: BayObLGZ 1958, 74 [76]; BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1988, 96 [97]).
  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88

    Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der

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  • BayObLG, 28.01.1992 - 1 BReg.Z 64/91

    Auswirkungen der Vernichtung eines Testaments auf dessen Wirksamkeit;

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  • BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Auslegung einer

    Der Senat kann die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung nur dahin nachprüfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), dabei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze sowie feststehende Erfahrungssätze verstoßen wurde, und ob die Beweisanforderungen zu niedrig oder zu hoch angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1983, 204/207; BayObLG FamRZ 1988, 96/97).
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