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   OLG Frankfurt, 29.01.1987 - 16 U 132/85   

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https://dejure.org/1987,4624
OLG Frankfurt, 29.01.1987 - 16 U 132/85 (https://dejure.org/1987,4624)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.1987 - 16 U 132/85 (https://dejure.org/1987,4624)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - 16 U 132/85 (https://dejure.org/1987,4624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 52
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    Dass in dem von den Klägerinnen zu 1) und 2) bemühten Beispiel des Aufstellens von Tierschutzwerbetafeln im Hinblick auf Chinchillas und Nerze (OLG Frankfurt am Main Urteil vom 29. Jan. 1987 - 16 U 132/85 - Juris) diese Maßnahmen sich unmittelbar gegen den Gewerbebetrieb von Pelzhändlern richtet, liegt auf der Hand, denn es ging bei dieser Aktion nur darum, den Absatz der Züchter und Pelzhändler zu treffen.
  • LG Wiesbaden, 03.11.2016 - 9 O 5/16

    Unterlassungs- und Widerrufsanspruch wegen Äußerungen auf Facebook

    Entscheidend sind danach Ziel und Zweck des Aufrufs sowie die hierfür eingesetzten Mittel (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 05.05.2015 zum Az.: 4 U 1676/14, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.1987 zum Az.: 16 U 132/85, zitiert nach Juris).

    Damit scheidet auch das Eingreifen von Schutztatbeständen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186, 187 StGB aus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.1987 zum Az.: 16 U 132/85, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12

    Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks

    Dass in dem von den Klägerinnen bemühten Beispiel des Aufstellens von Tierschutzwerbetafeln im Hinblick auf Chinchillas und Nerze (OLG Frankfurt am Main Urteil vom 29. Jan. 1987 - 16 U 132/85 - Juris) diese Maßnahmen sich unmittelbar gegen den Gewerbebetrieb von Pelzhändlern richtet, liegt auf der Hand, denn es ging bei dieser Aktion nur darum, den Absatz der Züchter und Pelzhändler zu treffen.
  • LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12

    Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung -

    Dass in dem von den Klägerinnen bemühten Beispiel des Aufstellens von Tierschutzwerbetafeln im Hinblick auf Chinchillas und Nerze (OLG Frankfurt am Main Urteil vom 29. Jan. 1987 - 16 U 132/85 - Juris) diese Maßnahmen sich unmittelbar gegen den Gewerbebetrieb von Pelzhändlern richtet, liegt auf der Hand, denn es ging bei dieser Aktion nur darum, den Absatz der Züchter und Pelzhändler zu treffen.
  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan",

    Dem Verbraucher wird dabei - was aber ausreichend ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 29.01.1987 - 16 U 132/85, NJW-RR 1988, 52) - aus seiner Perspektive ersichtlich, dass der Verfügungsbeklagte beabsichtigt, die Verfügungsklägerin durch eine Kaufenthaltung des Adressaten zu treffen.

    Ein Boykottaufruf ist aber unzulässig, wenn er - wie hier (s.o.) - mit unwahren oder unredlichen (weil etwa bewusst lückenhaften) Informationen verbunden ist (BGH, Urt. v. 07.02.1984 - VI ZR 193/82, NJW 1984, 1607 f. = BGHZ 90, 113, 116 - Schnellbahntrasse; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.01.1987 - 16 U 132/85, NJW-RR 1988, 52, 53; RGZ 66, 379, 384 - Musikerverband; Wagner , in: MünchKomm, BGB, 4. Aufl. 2004, § 823 Rn. 203).

  • AG Heilbronn, 01.03.2021 - 8 C 412/21

    WEG-Verwalter - schlechte Bewertung im Internet durch WEG

    Entscheidend für die Beurteilung eines zulässigen Boykott-Aufrufs sind Ziel und Zweck des Aufrufs sowie die hierfür eingesetzten Mittel (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 05.05.2015 zum Az.: 4 U 1676/14, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.1987 zum Az.: 16 U 132/85).
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