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   BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87   

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https://dejure.org/1987,3524
BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,3524)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,3524)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 1987 - BReg. 2 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,3524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 587
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Vielmehr sind sowohl eigenmächtig am Gemeinschaftseigentum vorgenommene - und damit zwangsläufig der Teilungserklärung widersprechende - bauliche Veränderungen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 WEG) als auch bauliche Maßnahmen am Sondereigentum (§ 13 Abs. 1 WEG; vgl. hierzu BayObLG, NJW-RR 1988, 587; Sauren, WEG, 3. Aufl., § 22 Rdn. 42 "Durchbruch"; Röll, WE 1998, 367, 368) von sämtlichen Wohnungseigentümern hinzunehmen, wenn deren Rechtsstellung nicht oder nicht über das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt wird (§§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Der Erwerber hat auch nach der Eigentumsumschreibung keinen Anspruch aus § 1004 BGB gegen den früheren Eigentümer auf Beseitigung von baulichen Maßnahmen, mögen diese für sein Eigentum auch von Nachteil sein und den vertraglichen Ansprüchen widersprechen (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Mai 1963 - VII ZR 236/61, BGHZ 39, 366, 367; BayObLG, NJW-RR 1988, 587, 588).

    (c) Der von dem Senat befürwortete Zuschnitt der Verantwortungsbereiche harmoniert damit, dass die erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes nicht einem einzelnen Wohnungseigentümer obliegt, sondern Sache aller Wohnungseigentümer ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92, aaO, Rn. 24 u. NJW-RR 1998, 371, 372; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 22; vgl. auch OLG Frankfurt, NZM 2008, 322, 323 aE mwN).

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 178/01

    Treu und Glauben bei Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen

    Das ist dann der Fall, wenn die Antragsgegner sich beim Gebrauch ihres Eigentums innerhalb der Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG halten (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 587 f.).

    Ein Nachteil im Sinn von § 114 Nr. 1 WEG kann im übrigen nicht bereits aus dem Umstand hergeleitet werden, dass eine bestimmte bauliche Gestaltung dem Aufteilungsplan widerspricht (vgl. BGH NJW 2001, 1212 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 587 f.).

    Ein solcher Anspruch besteht seinem Wesen nach nur darin, dass der Zustand auf Kosten der Gemeinschaft hergestellt wird (BayObLG NJW-RR 1988, 587 f.).

  • OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 386/92

    Anspruch auf Beseitigung eines Sicherheitsaustrittes am Dach der

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  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Der Wohnungseigentümer, der einen Miteigentumsanteil mit Sondereigentum in einer bestimmten baulichen Gestaltung erwirbt, ist nicht schon deshalb Störer i.S. des § 1004 BGB, weil der Zustand der Wohnanlage von dem in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen abweicht (BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588; OLG Hamm WE 1993, 318, 319).

    Die Beteiligten zu 2) haben das gemeinschaftliche Eigentum - ebenso wie alle übrigen Wohnungseigentümer - übernommen, ohne daran insoweit etwas zu verändern (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588).

  • OLG Köln, 21.01.1998 - 16 Wx 299/97

    Beseitigung eines vom Rechtsvorgänger des Wohnungseigentümers auf

    Dieser hat das Wohnungseigentum in einer bestimmten Baugestaltung erworben und ist nicht schon deshalb Störer i.S. der §§ 1oo4 Abs. 1 S.1 BGB i.V.m. 15 Abs. 3 WEG, weil der Zustand des Gemeinschaftseigentums von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht (vgl. BayObLG NJW-RR 88, 587).
  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG nicht vorliegt, wenn der Bauträger von vorneherein abweichend von den ursprünglichen Plänen das Gebäude errichtet; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Bauausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (BayObLG NJW-RR 1986, 954; WuM 1987, 164; NJW-RR 1988, 587).
  • OLG Hamm, 21.07.1997 - 15 W 482/96

    Haftet Wohnungeigentümer bei Baumängeln durch Sonderwünsche?

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  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

    Insoweit ist auf die in der Rechtsprechung zu planwidrigen Bauten entwickelten Grundsätze zu verweisen (vgl. u. a. BayObLG, NJW-RR 1986, 954; 1988, 587; ZMR 1994, 126; KG, NJW-RR 1991, 1421).
  • BayObLG, 19.07.1989 - BReg. 1b Z 29/88

    Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung vor einer nicht vollbesetzten

    Unter diesen Umständen durfte das Landgericht von einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer absehen (BayObLG NJW-RR 1988, 17 und 1988, 587).
  • BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88

    Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht;

  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 34/00

    Nachträgliche Verbindung zwischen einem Wohnungseigentum und einem Teileigentum

  • OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96

    Anspruch der Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer auf Beseitigung und

  • BayObLG, 06.03.1991 - BReg. 2 Z 159/90

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Miteigentümer auf Duldung ;

  • BayObLG, 15.07.1988 - 2 Z 127/85

    Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses hinsichtlich des Umbaus

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