Rechtsprechung
   BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1324
BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87 (https://dejure.org/1987,1324)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87 (https://dejure.org/1987,1324)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - BReg. 2 Z 84/87 (https://dejure.org/1987,1324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als bauliche Veränderung; Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch eine nachteilige Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 591
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    Der Eigentümerbeschluss ist aber, auch wenn er gegen § 22 Abs. 1 WEG verstößt, nicht nichtig, denn diese Bestimmung ist nicht zwingendes Recht (BayObLGZ 1981, 21/26; BayObLG ZMR 1986, 249; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Braunschweig MDR 1977, 583; Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. RdNr.15, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr.1, je zu § 22).

    Die über das zulässige Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183'; BayObLG ZMR 1986, 452 ; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76; OLG Hamburg MDR 1977, 230).

    Auch dies wäre nach Maßgabe von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zulässig (vgl. BayObLG WEM 1980, 31 und BayObLG WuM 1987, 327 - Balkonverglasung; BayObLG MieWo-E zu § 5 WEG Nr. 2 - Errichtung einer Trennmauer auf dem Balkon; BayObLG ZMR 1985, 420 - Markise).

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    b) Bei der Errichtung des Gartenhäuschens handelt es sich um eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht mit Stimmenmehrheit (§ 21 Abs. 3 WEG ) beschlossen werden konnte (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 205; BayObLG ZMR 1986, 452 ; KG Rpfleger 1977, 314; Bärmann/Pick/Merle RdNr.6, Weitnauer RdNr. 2a, je zu § 22).

    Die über das zulässige Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183'; BayObLG ZMR 1986, 452 ; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76; OLG Hamburg MDR 1977, 230).

    d) Sein Sondernutzungsrecht gibt dem Antragsgegner zu 1 nur die Befugnis zu solchen Maßnahmen, die für die übrigen Wohnungseigentümer keine Nachteile bedeuten, die ihnen nicht schon durch die Begründung des Rechts entstanden sind (BayObLGZ 1985, 164/169 f.; BayObLG ZMR 1986, 452 ).

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    Ein Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer ist für eine solche bauliche Veränderung weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196 f.).

    Die über das zulässige Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183'; BayObLG ZMR 1986, 452 ; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76; OLG Hamburg MDR 1977, 230).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    Denn bei der Auslegung einer Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) als einer Grundbucheintragung ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1984, 122/124; Horber/Demharter GBO 17. Aufl. § 53 Anm. 2).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    Denn bei der Auslegung einer Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) als einer Grundbucheintragung ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1984, 122/124; Horber/Demharter GBO 17. Aufl. § 53 Anm. 2).
  • BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 87/85

    Duldung der Errichtung eines Balkons nach Planskizze ; Anspruch auf Grund der

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    Der bestandskräftig gewordene Eigentümerbeschluss würde für den Antragsgegner zu 1 nachträglich das Recht zur Errichtung des Gartenhäuschens begründen und dem Beseitigungsanspruch des Antragstellers oder eines anderen Wohnungseigentümers entgegenstehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 762).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 48/84

    Abgrenzung von Gebrauchsbefugnissen des Sondernutzungsberechtigten gegenüber

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    d) Sein Sondernutzungsrecht gibt dem Antragsgegner zu 1 nur die Befugnis zu solchen Maßnahmen, die für die übrigen Wohnungseigentümer keine Nachteile bedeuten, die ihnen nicht schon durch die Begründung des Rechts entstanden sind (BayObLGZ 1985, 164/169 f.; BayObLG ZMR 1986, 452 ).
  • OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    Die über das zulässige Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183'; BayObLG ZMR 1986, 452 ; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76; OLG Hamburg MDR 1977, 230).
  • OLG Braunschweig, 22.02.1977 - 2 Wx 33/76
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    Der Eigentümerbeschluss ist aber, auch wenn er gegen § 22 Abs. 1 WEG verstößt, nicht nichtig, denn diese Bestimmung ist nicht zwingendes Recht (BayObLGZ 1981, 21/26; BayObLG ZMR 1986, 249; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Braunschweig MDR 1977, 583; Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. RdNr.15, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr.1, je zu § 22).
  • BayObLG, 17.05.1985 - BReg. 2 Z 52/84

    Zum Umfang der Befugnisse aus Sondernutzungsrechten

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
    b) Bei der Errichtung des Gartenhäuschens handelt es sich um eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht mit Stimmenmehrheit (§ 21 Abs. 3 WEG ) beschlossen werden konnte (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 205; BayObLG ZMR 1986, 452 ; KG Rpfleger 1977, 314; Bärmann/Pick/Merle RdNr.6, Weitnauer RdNr. 2a, je zu § 22).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    So soll nicht nur die Anbringung von Außenspiegeln (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Außenspiegel"), Regenrinnen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Balkon - Brüstung"), Balkonverglasungen (BayObLG, NJW-RR 1993, S. 337 f.), Katzennetzen (OLG Zweibrücken, NZM 1998, S. 376 f.) und Markisen (BayObLG, NJW-RR 1986, S. 178) an der Fassade zustimmungsbedürftig sein, sondern im Garten auch die Aufstellung von Gartenhäuschen (BayObLG NJW-RR 1988, S. 591; NJW-RR 1992, S. 975 ) und Geräteschuppen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Geräteschuppen"), die Errichtung eines 60 cm hohen Jägerzaunes (OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1997, S. 111), das Anbringen von grünen Sichtschutzmatten an einen Maschendrahtzaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen (BayObLG, NJW-RR 2000, S. 1324 f.; siehe auch OLG Köln, NZM 1999, S. 178 f., zur Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung einer Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen) und schließlich die Verlegung von Trittplatten (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Trittplatten").
  • OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99

    Wäschespinne als bauliche Veränderung?

    Im Ausgangspunkt rechtlich zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass es sich bei dem Gartenhaus um eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 I WEG handelt (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WE 1995, 377 [378]; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 146; Bärmann/Pick/Merle, § 22 Rdnr. 158, jew. m.w.Nachw.).

    Dabei wird es von Bedeutung sein, inwieweit das Gartenhäuschen eine Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bewirkt (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 73, jew. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche gibt das Recht, die Fläche in einem bestimmten Rahmen gärtnerisch zu gestalten (vgl. BayObLGZ 1985, 164/168 f.; OLG Düsseldorf WuM 1994, 495 ); es gibt aber grundsätzlich nicht das Recht, auf der Fläche bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG vorzunehmen, etwa ein Gartenhaus (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 205 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1992, 975 f.; OLG Frankfurt DWE 1986, 60; OLG Köln MDR 1997, 1020 ), einen überdachten, durch Glaswände seitlich abgeschlossenen Sitzplatz (vgl. BayObLG WuM 1992, 392 ), kniehohe Betonumfassungsmauern (vgl. KG WuM 1994, 225 ) oder auch eine Pergola (vgl. BayObLG WE 1991, 48; OLG Frankfurt DWE 1989, 70) zu errichten.
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Errichtung eines Gartenhauses auf der Sondernutzungsfläche der Antragsgegnerinnen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums i.S. von § 22 Abs. 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 und 1992, 975/976) und dazu die Zustimmung der Antragstellerin erforderlich war, wenn deren Rechte über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.
  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91

    Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Denn der bestandskräftig gewordene Beschluß schließt das Beseitigungsverlangen aus (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1991, 1362; 1993, 85/86).
  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch

    2 Z 84/87">2 Z 84/87 (= BayObLG NJW-RR 1988, 591 ) dargelegten Rechtsgrundsätze für einen ähnlichen Fall zutreffend angewendet, so dass sich weitere Darlegungen erübrigen.
  • OLG Köln, 22.06.1998 - 16 Wx 99/98

    Einräumung von Sondernutzungsrechten; bauliche Veränderungen am Gartengrundstück

    Die Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Gemeinschaftseigentum stellt ohne Zweifel eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. die Entscheidung des Senats in OLG-Report 1997, 205; ferner: BayObLG, NJW-RR 1988, 591 und BayObLG-Report 1992, 9; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 50).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 16 Wx 76/97

    Bestandskraft unzulässiger, aber unangefochtener Mehrheitsbeschlüsse

    Nach ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluß vom 21.2.1997 -16 Wx 8/97; BayObLG NJW-RR 1992, 975 und NJW-RR 1988, 591; KG OLGZ 1993, 52 (53)) beinhaltet das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche zwar grundsätzlich nicht die Befugnis zur Errichtung eines Gartenhäuschens.
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 38/92

    Umfang eines Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

  • OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95

    Einstufung der Errichtung eines Treppenhausanbaus als zustimmungspflichtige

  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 2 W 24/88

    Anforderungen an die sofortige weitere Beschwerde; Entscheidung zur

  • AG Ratingen, 29.07.2011 - 10 C 396/10

    Bauliche Veränderung: Beschluss mit Erfolg anfechtbar?

  • BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98

    Nachholung der unterlassenen Beteiligung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 2 Z 111/88

    Notwendigkeit der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu baulicher Veränderung

  • BayObLG, 06.03.1991 - BReg. 2 Z 159/90

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Miteigentümer auf Duldung ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht