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   OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87   

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OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87 (https://dejure.org/1987,1367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.1987 - 15 W 200/87 (https://dejure.org/1987,1367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 15 W 200/87 (https://dejure.org/1987,1367)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 597
  • MDR 1988, 321
  • DNotZ 1988, 320
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 21.08.1969 - 3 W 47/69
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat die Abrechnungsbelege dabei grundsätzlich nicht nur der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Einsichtnahme zugänglich zu machen (BayObLGZ 1972, 161, 166 u. 246; 1978, 231, 233; KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968; MDR 1976, 758; OLG Frankfurt NJW 1972, 1376).

    Diese kann - im Gegensatz zu einer auch vor Ablauf eines Kalenderjahres zu erstellenden Rechnung nach § 28 Abs. 4 WEG, die jederzeit vom Verwalter, jedoch nur durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümerversammlung angefordert werden kann -, jeder einzelne Wohnungseigentümer verlangen (vgl. Diester NJW 1969, 1968).

  • OLG Hamm, 27.01.1969 - 15 W 485/68
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Anders als etwa im Zivilprozeß ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kein bestimmt formulierter Antrag erforderlich (vgl. OLG Hamm OLGZ 1969, 278).
  • BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat die Abrechnungsbelege dabei grundsätzlich nicht nur der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Einsichtnahme zugänglich zu machen (BayObLGZ 1972, 161, 166 u. 246; 1978, 231, 233; KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968; MDR 1976, 758; OLG Frankfurt NJW 1972, 1376).
  • OLG Frankfurt, 08.04.1980 - 20 W 160/80

    Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Fehlendes

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Ein solcher Mehrheitsbeschluß erschöpft sich in der Verweigerung der positiven Beschlußfassung; seine etwaige Ungültigkeit ändert grundsätzlich nichts an dem Fehlen einer positiven Beschlußfassung, es sei denn, der Antragsteller hätte einen klagbaren Anspruch auf eine bestimmte Willensbildung der Wohnungseigentümer zu der von ihm aufgeworfenen Frage (vgl. RGZ 142, 123, 129; BayObLGZ 1972, 150, 153; 1983, 283; OLG Frankfurt OLGZ 80, 418; KG BlGBW 1985, 71, jeweils m.w.N.).
  • KG, 22.12.1986 - 24 W 5516/86

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümer; Verwalter; Auskunft;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Mit der herrschenden Meinung ist davon auszugehen, daß die aus § 28 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 WEG folgende Rechnungslegungspflicht des Verwalters primär gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht und Individualansprüche erst dann gegeben sind, soweit die Gemeinschaft von ihren Auskunftsrechten keinen Gebrauch macht (KG NJW-RR 1987, 462 = WEZ 1987, 95 = OLGZ 1987, 185; OLG Celle OLGZ 1983, 177).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.1976 - 3 W 8/76
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat die Abrechnungsbelege dabei grundsätzlich nicht nur der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Einsichtnahme zugänglich zu machen (BayObLGZ 1972, 161, 166 u. 246; 1978, 231, 233; KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968; MDR 1976, 758; OLG Frankfurt NJW 1972, 1376).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Ein solcher Mehrheitsbeschluß erschöpft sich in der Verweigerung der positiven Beschlußfassung; seine etwaige Ungültigkeit ändert grundsätzlich nichts an dem Fehlen einer positiven Beschlußfassung, es sei denn, der Antragsteller hätte einen klagbaren Anspruch auf eine bestimmte Willensbildung der Wohnungseigentümer zu der von ihm aufgeworfenen Frage (vgl. RGZ 142, 123, 129; BayObLGZ 1972, 150, 153; 1983, 283; OLG Frankfurt OLGZ 80, 418; KG BlGBW 1985, 71, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 27.07.1978 - BReg. 2 Z 83/77
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat die Abrechnungsbelege dabei grundsätzlich nicht nur der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Einsichtnahme zugänglich zu machen (BayObLGZ 1972, 161, 166 u. 246; 1978, 231, 233; KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968; MDR 1976, 758; OLG Frankfurt NJW 1972, 1376).
  • RG, 24.10.1933 - II 100/33

    1. Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87
    Ein solcher Mehrheitsbeschluß erschöpft sich in der Verweigerung der positiven Beschlußfassung; seine etwaige Ungültigkeit ändert grundsätzlich nichts an dem Fehlen einer positiven Beschlußfassung, es sei denn, der Antragsteller hätte einen klagbaren Anspruch auf eine bestimmte Willensbildung der Wohnungseigentümer zu der von ihm aufgeworfenen Frage (vgl. RGZ 142, 123, 129; BayObLGZ 1972, 150, 153; 1983, 283; OLG Frankfurt OLGZ 80, 418; KG BlGBW 1985, 71, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Anders als bei dem Einsichtsrecht handelt es sich aber in erster Linie nicht um einen individuellen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern um einen allen Wohnungseigentümern als unteilbare Leistung zustehenden Anspruch (KG, NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 121 f.; Greiner, aaO, Rn. 1671).

    Machen die Wohnungseigentümer von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch, steht der Auskunftsanspruch allerdings jedem einzelnen Wohnungseigentümer zu (KG, NJW-RR 1987, 462, 463; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 102; einschränkend Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Die Auskunftserteilung ist aber grundsätzlich eine unteilbare Leistung (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; vgl. weiter OLG Hamm OLGZ 1988, 37; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; BayObLG WE 1991, 253; WE 1995, 191; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 582 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein individueller Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Auskunft kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn und soweit die Wohnungseigentümer von ihren Auskunftsrechten nicht durch Mehrheitsbeschluss Gebrauch gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; BayObLG WE 1991, 253; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm OLGZ 1988, 37).

  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • AG Remscheid, 24.11.2021 - 8a C 97/21

    Auskunftspflicht des Verwalters nur gegenüber der Gemeinschaft

    Der Verwalter ist aufgrund des Verwaltervertrages gemäß §§ 675, 666 BGB verpflichtet, auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Stand seiner Verwaltungshandlungen zu erteilen, dies jedoch vorwiegend nur gegenüber der Eigentümergemeinschaft als Vertragspartnerin (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - 15 W 200/87 -, Rn. 18, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Dezember 2002 - 11 Wx 6/02 -, Rn. 15, juris).

    Nur wenn die Eigentümer in der Versammlung von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch machen, steht der Anspruch wieder den Eigentümern individuell zu (BGH NJW 2011, 1137 Rn. 14; OLG Hamm NJW-RR 1988, 597 (598); KG NJW-RR 1987, 462).

  • OLG Köln, 04.03.2005 - 16 Wx 14/05

    Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers für rückständiges Verwalterhonorar

    Ausnahmsweise ist der Mehrheitsbeschluss entbehrlich, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer diesen Anspruch unter Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung nicht geltend macht (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage 2003, § 28 Rdnr. 127; BayObLG NJW-RR 1988, 1166; OLG Hamm NJW-RR 1988, 597).
  • OLG Hamm, 09.02.1998 - 15 W 124/97

    Verpflichtung des Verwalters, Einsichtnahme zu gewähren; Recht zur Einsichtnahme

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  • OLG Hamm, 12.02.1998 - 15 W 319/97

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

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  • OLG Schleswig, 21.12.1998 - 2 W 100/98

    Wohnungseigentumsverfahren bei Anfechtung eines Nichtbeschlusses - Ansprüche der

    Das Landgericht wird allerdings zu klären haben, mit welchem positiven Antrag der Beteiligte zu 1. sein Anliegen prozessual verfolgen will, weil in der Tat der Erfolg der Anfechtung, wie der amtsgerichtliche Beschluß zeigt, dem Beteiligten zu 1. nicht zur Erfüllung seines Anspruchs verhelfen würde (Staudinger-Bub aaO., § 21 WEG RdZiff. 118; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 21 WEG RdZiff. 84 ff, BayObLGZ 1972, 150, 154, OLG Hamm OLGZ 1988, 37, 39).
  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung

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  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Weder der Verwalter als Versammlungsleiter noch das Gericht ist jedoch befugt, einen Nichtbeschluß durch einen positiven Beschluß mit dem von den Antragstellern gewünschten Inhalt zu ersetzen (vgl. BayObLGZ 1972, 150/153 m.w.N.; 1974, 172/175; KG Rpfleger 1979, 65/66; OLG Hamm NJW-RR 1988, 597; Staudinger/Bub Rn. 237, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 25 WEG; Senatsbeschluß vom 25.3.1999).
  • OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den

  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

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