Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 02.07.1987

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86   

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https://dejure.org/1987,1558
BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86 (https://dejure.org/1987,1558)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1987 - IVa ZR 97/86 (https://dejure.org/1987,1558)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1987 - IVa ZR 97/86 (https://dejure.org/1987,1558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rangordnung des Pflichtteilsanspruchs eines nichtehelichen Kindes im Nachlasskonkurs - Vermächtniskürzungsrecht bei Pflichtteilsansprüchen nichtehelicher Abkömmlinge - Ordnungsgemäße Berechnung des ordentlichen Pflichtteils eines nichtehelichen Nachkommens - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtteils- und Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 136
  • NJW-RR 1988, 72 (Ls.)
  • MDR 1988, 128
  • FamRZ 1987, 1243
  • WM 1987, 1563
  • Rpfleger 1987, 501
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80

    Voraussetzungen des Erbersatzanspruchs

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86
    Dementsprechend hat der Senat bereits in BGHZ 80, 290, 292 ausgesprochen, daß der Erbersatzanspruch nur dann entstehen kann, wenn der Berechtigte ohne die Regelungen des § 1934a BGB gesetzlicher Erbe würde.

    Der Streithelfer ist damit enterbt und hat daher gemäß § 2303 Abs. 1 BGB seinen Pflichtteil zu beanspruchen; einer besonderen Entziehung des Erbersatzanspruchs (§ 2338a S. 1 BGB) bedurfte es dazu nicht (vgl. BGHZ 80, 290, 293).

  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 151/83

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86
    Auf die Revision des Testamentsvollstreckers hat der Senat dieses Urteil im Rahmen des beschränkten Revisionsantrages aufgehoben, soweit die Berufung wegen eines Betrages von 70.000 DM nebst Zinsen als unzulässig zurückgewiesen worden war (BGHZ 95, 222 [BGH 10.07.1985 - IVa ZR 151/83]).

    Nicht abzuziehen sind etwa die Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche, grundsätzlich aber auch z.B. die Kosten der Testamentsvollstreckung (BGHZ 95, 222, 228) [BGH 10.07.1985 - IVa ZR 151/83].

  • Drs-Bund, 07.12.1967 - BT-Drs V/2370
    Auszug aus BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86
    Das gilt namentlich für die Pflichtteilsansprüche Dritter, sowie für die Vermächtnisse und die Auflagen (BT-Drucks. V/2370 S. 107 und V/3719 S. 51; Odersky, NEG 4. Aufl. § 1934b BGB Anm. I 2 a; Lutter, Das Erbrecht des nichtehelichen Kindes 2. Aufl. S. 54; MK-Leipold, BGB § 1934b Rdn. 11; Soergel/Stein, BGB 11. Aufl. § 1934b Rdn. 6; Staudinger/Werner, BGB 12. Aufl. § 1934b Rdn. 5).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen

    Auch bei der Ermittlung des Werts des Nachlasses im Sinn des § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB, der der Berechnung des Pflichtteils zugrunde gelegt wird, haben Vermächtnisse unberücksichtigt zu bleiben (BGH Urteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 97/86 - NJW 1988, 136, 137).
  • BGH, 26.05.2021 - IV ZR 174/20

    Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht

    Nach einhelliger Auffassung ist der Pflichtteilsanspruch gegenüber den Ansprüchen aus Auflagen und Vermächtnissen vorrangig (Senatsurteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 97/86, NJW 1988, 136 [juris Rn. 12]; BGH, Beschluss vom 27. August 2014 - XII ZB 133/12, FamRZ 2014, 1775 Rn. 20; OLG Koblenz ErbR 2020, 797 [juris Rn. 12, 15]; OLG Düsseldorf ZErb 2018, 104 [juris Rn. 30]; Palandt/Weidlich, BGB 80. Aufl. § 1991 Rn. 5; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl. § 2311 Rn. 22; Burandt/Rojahn/Horn, Erbrecht 3. Aufl. § 2311 Rn. 37).
  • BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09

    Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung

    Handelte es sich demgegenüber bei der Einräumung der Unterbeteiligungen lediglich um ein Vermächtnis, wäre dieses gegenüber dem Pflichtteilsanspruch des Beklagten nachrangig und deshalb bei dessen Berechnung nicht von den Nachlassaktiva abzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 97/86, NJW 1988, 136, 137; MünchKommBGB/Lange, 5. Aufl., § 2311 Rn. 20).
  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05

    Auslegung eines Testaments; Aufteilung des Nachlasses zwischen den ehelichen

    Das Pflichtteilsrecht der Kläger folgt bereits unmittelbar aus § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 2338a Satz 2 BGB a.F. (BGHZ 80, 290, 292 f.; Urteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 97/86 - NJW 1988, 136 unter III; MünchKomm-BGB/Leipold, 3. Aufl. § 1934a Rdn. 55).
  • OLG Koblenz, 03.07.2020 - 12 U 107/20

    Rechte des pflichtteilsberechtigten Testamentserben nach Ausschlagung der

    Bei der Ermittlung des Wertes des Nachlasses im Sinne von § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB , welcher der Berechnung des Pflichtteils zugrunde gelegt wird, bleiben Vermächtnisse unberücksichtigt (BGH XII ZB 133/12, Beschluss vom 27.08.2014, juris; BGH IV a ZR 97/86, Urteil vom 16.09.1987, juris; Palandt/Weidlich, BGB , 78. Auflage, § 2311 Rn. 4; Soergel/Dieckmann, BGB , 13. Auflage, § 2311 , Rn. 15).

    Gegen einen derart beschränkten Anwendungsbereich spricht bereits, dass sich der BGH unter Randziffer 20 der Entscheidung ausdrücklich von der Besonderheit der dortigen Fallkonstellation (Anspruch der Staatskasse) loslöst und seine früheren, mit dem hier vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Entscheidungen, ausdrücklich bestätigt und zitiert (siehe insoweit den Hinweis auf BGH IV a ZR 97/86, Urteil vom 16.09.1987, juris).

  • LG Paderborn, 07.10.2016 - 2 O 220/15

    Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche - landwirtschaftliche Flächen

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Vermächtnisse bei der Pflichtteilsberechnung nicht in Abzug zu bringen (BGH Urteil vom 16.09.1987 - IVa ZR 97/86 - NJW 1988, 136 ff.).
  • OLG Oldenburg, 05.06.1989 - 5 W 64/89

    Pflichtteilsergänzung, Nichteheliches kind, Antragsberechtigung

    Der Erbersatzanspruch nach § 1934 a BGB gibt den michtehelichen Kind als besondere Ausgestaltung des gesetzlichen Erbrechts (vgl. BGH NJW 1988, 136, 137) einen dem gesetzlichen Erbrecht gleichwertigen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben, dessen Höhe sich nach dem gesetzlichen Erbteil richtet.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4110
BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87 (https://dejure.org/1987,4110)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87 (https://dejure.org/1987,4110)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - BReg. 3 Z 98/87 (https://dejure.org/1987,4110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer vorläufigen Unterbringungsanordnung ; Entscheidung über eine Erstbeschwerde zusammen mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts und Pflegerbestellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs des Verfahrenspflegers; Nachträgliche Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UnterbrG Art. 5, 9, 10, 17
    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 72
  • Rpfleger 1988, 23
  • BayObLGZ 1987 Nr. 38
  • BayObLGZ 1987, 236
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 84/86

    Fehlende Rechtsmittelbelehrung in Unterbringungssachen

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Die Beiordnung ist, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen, nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern zwingend geboten (BayObLGZ 1986, 259; Scholz BayVBl. 1982, 385/387).

    Sie ist deshalb in allen Rechtszügen am Verfahren zu beteiligen (BayObLGZ 1986, 224/228 und Beschluß des Senats vom 10.7.1986, BReg. 3 Z 84/86, insoweit in BayObLGZ 1986, 259 nicht abgedruckt).

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Allerdings ergibt sich aus dem angefochtenen Beschluß nicht, inwieweit die genannten Ärzte die erforderliche Sachkunde besaßen, ein beim Betroffenen vorliegendes Krankheitsbild mit der hier erforderlichen Wahrscheinlichkeit festzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 30.4.1987 - BReg. 3 Z 40/87; zur nervenärztlichen Begutachtung in anderen rechtlichen Zusammenhängen BGHSt 23, 311; BayObLGZ 1986, 214/217 unten, 338/340 Mitte).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Beschwerde kann auch telegraphisch eingelegt werden (allgemeine Meinung; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. Anm. 2 a, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 6 m.w.Nachw., Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 4 m.w.Nachw., je zu § 21 FGG ; vgl. BGHSt 31, 7/8; BGHZ 87, 63/64; BVerwGE 3, 56; BayObLG …
  • BayObLG, 24.06.1986 - BReg. 3 Z 92/86

    Anhörung eines Betroffenen im Unterbringungsverfahren durch einen ersuchten

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Sie ist deshalb in allen Rechtszügen am Verfahren zu beteiligen (BayObLGZ 1986, 224/228 und Beschluß des Senats vom 10.7.1986, BReg. 3 Z 84/86, insoweit in BayObLGZ 1986, 259 nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Beschwerde kann auch telegraphisch eingelegt werden (allgemeine Meinung; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. Anm. 2 a, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 6 m.w.Nachw., Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 4 m.w.Nachw., je zu § 21 FGG ; vgl. BGHSt 31, 7/8; BGHZ 87, 63/64; BVerwGE 3, 56; BayObLG …
  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Allerdings ergibt sich aus dem angefochtenen Beschluß nicht, inwieweit die genannten Ärzte die erforderliche Sachkunde besaßen, ein beim Betroffenen vorliegendes Krankheitsbild mit der hier erforderlichen Wahrscheinlichkeit festzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 30.4.1987 - BReg. 3 Z 40/87; zur nervenärztlichen Begutachtung in anderen rechtlichen Zusammenhängen BGHSt 23, 311; BayObLGZ 1986, 214/217 unten, 338/340 Mitte).
  • BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 3 Z 159/85

    Anhörung; Sofortige Beschwerde; Anordnung der vorläufigen Unterbringung; Gericht;

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
    Die Annahme dringender Gründe erfordert die Feststellung konkreter Tatsachen, nach denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die Voraussetzungen für eine endgültige Unterbringung vorliegen (BayObLGZ 1985, 403/405 f.; 1987 Nr. 28; vgl. Saage/Göppinger Freiheitsentziehung und Unterbringung 2. Aufl. § 11 FreihEntzG RdNr. 7).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung:

    Der Mindeststandard der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, dem zu bestellenden Verfahrenspfleger als Verfahrensbeteiligtem (§ 274 Abs. 2 FamFG) grundsätzlich vor einem Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ermittlungsergebnis zu geben (BayObLG NJW-RR 1988, 72 zu Art. 10 Bay. UnterbrG a. F.; OLG München OLGR 2006, 784).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter (hier: Leitender Medizinaldirektor) haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

    Die Amtsärzte der Gesundheitsämter haben regelmäßig die erforderliche Sachkunde (BayObLGZ 1987, 236).

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. Jürgens/Mertens BtR 2.Aufl. § 68 FGG Rn. 12) und ist zu dieser zu laden (vgl. BayObLGZ 1987, 236/238).

    Ferner muss dem Verfahrenspfleger Gelegenheit gegeben werden, sich zu Beweismitteln, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen, zu äußern (vgl. BayObLGZ 1987, 236/238).

  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 179/00

    Vorläufige Unterbringung wegen Vermüllung des Grundstücks

    Es lag ein amtsärztliches Gutachten vor (vgl. BayObLGZ 1987, 236/240), das die Erforderlichkeit der Unterbringung bestätigte.
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Dies steht nicht in Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 2.7.1987 (BayObLGZ 1987, 236).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92

    Einleitung eines Unterbringungsverfahrens in Bayern

    Diese ist in allen Rechtszügen am Verfahren zu beteiligen (§ 70d Abs,1 Satz 1 Nr. 6 FGG , Art. 10 UnterbrG ; vgl. BayObLGZ 1987, 236/239 m. w. Nachw.) und hat sich nicht geäußert, obwohl ihr noch am 27.4.1992 vom Bezirkskrankenhaus dessen Maßnahme und am 30.4.1992 die amtsgerichtliche Entscheidung mitgeteilt worden war.
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88

    Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines

    Zur Feststellung einer geistigen Erkrankung kommen regelmäßig nur Nervenärzte, die öffentlich bestellten Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht, die letzteren, weil sie im allgemeinen auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer besonderen praktischen Erfahrung den Anforderungen genügen, die im Bereich nervenärztlicher Begutachtung des Geisteszustandes an Sachverständige zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1970, 1981 [BGH 16.06.1970 - 1 StR 27/70] ; BayObLGZ 1986, 214/217; 1987, 236/240; Senatsbeschluß vom 18.8.1988 im vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahren - BReg. 3 Z 106/88).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

    Das Gesetz fordert für das Unterbringungsgenehmigungsverfahren - anders als für das öffentlichrechtliche Unterbringungsverfahren (Art. 5 UnterbrG; vgl. BayObLGZ 1987, 236/239; 1992, 208/209) und anders auch als das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Feiheitsentziehungen (§ 3 Satz 1 FreihEntzG; vgl. BayObLGZ 1993, 294/296) - keinen förmlichen Antrag.
  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 3 Z 11/88

    Erfordernis einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für eine mit einer

    Das Landgericht hätte allerdings nach § 25 FGG darlegen müssen, daß die von ihm herangezogene Sachverständige die zur Beurteilung des hier in Rede stehenden Krankheitsbildes erforderliche Sachkunde hatte; denn sie befand sich noch in der Fachausbildung (vgl. BayObLGZ 1987, 236/240 m.w.Nachw.).
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