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   BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 234/86   

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https://dejure.org/1988,5384
BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 234/86 (https://dejure.org/1988,5384)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1988 - IVa ZR 234/86 (https://dejure.org/1988,5384)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1988 - IVa ZR 234/86 (https://dejure.org/1988,5384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deckung eines Brandschadens an der Betriebseinrichtung und an den Lagerbeständen aus der Feuerversicherung - Grob fahrlässige Brandverursachung durch den Versicherungsnehmer - Verursachung des Brandes durch Entsorgung von noch nicht erkalteter Zigarettenasche in ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AFB § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 920
  • VersR 1988, 506
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 234/86
    Es darf dem Versicherungsnehmer nicht freistehen, die Lage des Versicherers wesentlich dadurch zu verschlechtern, daß er die versicherten Sachen aus der Hand gibt und sich der Obhut über sie mit der Folge entschlägt, daß der Versicherer gegen den Schaden ungedeckt bleibt, der ihm durch das Verhalten des Vertreters des Versicherten erwächst (Senatsurteil vom 20. Mai 1981, IVa ZR 86/80 = VersR 1981, 822 und ständig).
  • OLG Hamm, 27.06.1986 - 20 U 171/85
    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 234/86
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen (veröffentlicht in VersR 1988, 26).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Führt der Repräsentant bei der Fahrt den Versicherungsfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei, hat der Versicherungsnehmer deshalb für dieses Verhalten wie für eigenes einzustehen (vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 1981 - IVa ZR 86/80 - VersR 1981, 822; vom 23. März 1988 - IVa ZR 234/86 - NJW-RR 1988, 920 unter 4; vom 25. März 1992 - IV ZR 17/91 - VersR 1992, 865; vgl. auch die Darstellung von Römer, NZV 1993, 249 ff.).
  • OLG Naumburg, 30.08.2012 - 1 U 26/12

    Haftung des Vermieters bei Nichtabschluss der vereinbarten Versicherung der

    Bloße Führer einer gemieteten Maschine, Arbeitnehmer, Betriebsleiter oder sonstige Inhaber der Obhut sind keine Repräsentanten (BGH NJW 1993, 1862, 1864; NJW-RR 1988, 920, 921; Römer NZV 1993, 249, 253 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 334/88

    Grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Brandes durch weggeworfene Zigarette

    Die Revision der Klägerin führte zur Aufhebung dieses Urteils und zur Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Urteil vom 23. März 1988 - IVa ZR 234/86 - VersR 1988, 506).
  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 105/95

    Kfz-Haftpflichtversicherung; Leistungsfreiheit; Unfallflucht;

    Deshalb sind dem Versicherungsnehmer selbst Fehler des Repräsentanten, die ebensogut mit denselben Schadenfolgen eine sonstige Person hätte begehen können, zuzurechnen (BGH r + s 1988, 176, 177).
  • OLG Hamm, 17.12.1999 - 9 U 150/99

    Beschränkte Mieterhaftung bei Belastung mit den Kosten der Gebäudeversicherung

    Der hier vorliegende Fall ist daher nicht mit dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.03.1988 (vgl. VersR 1988, 506) zugrunde lag, vergleichbar.
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