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   OLG Celle, 25.09.1987 - 2 U 267/86   

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https://dejure.org/1987,4781
OLG Celle, 25.09.1987 - 2 U 267/86 (https://dejure.org/1987,4781)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.09.1987 - 2 U 267/86 (https://dejure.org/1987,4781)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. September 1987 - 2 U 267/86 (https://dejure.org/1987,4781)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe, kundenfeindlichste Auslegung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 946
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Da es für die Wertung der Angemessenheit im Rahmen des § 9 AGBG allein darauf ankommt, ob die Vertragsstrafenklausel als allgemeine Lösung angesichts des anhaltenden Interesses des Mieters an der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. Palandt/Heinrichs aaO § 9 AGBG Rdn. 2) angemessen ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 1988, 946, 947), ist ferner zu berücksichtigen, daß die anfängliche Nichteinräumung des Mietbesitzes den Mieter kaum weniger beeinträchtigt als eine spätere Besitzentziehung, für die eine Vertragsstrafe von 500 DM pro Tag hier ebenfalls nicht unangemessen erscheinen würde.
  • OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02

    Unternehmereigenschaft des Existenzgründers

    Das kommt in Betracht, weil nach der gesetzlichen Regelung (§ 339 BGB) die Verwirkung einer Vertragsstrafe an ein Verschulden des Verpflichteten geknüpft ist (vgl. BGH, ZIP 1998, 1049 ff.; BGH WM 1973, 388 f.; OLG Celle, NJW-RR 1988, 946 [947]); siehe auch MünchKomm/Basedow, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 8; Wolf, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 26).

    Zwar weisen sie zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung ein Verschulden des Kunden eines Automaten-Aufstellvertrages nicht schon darin zu erkennen ist, dass das Mietverhältnis für das Objekt aus Gründen aufgelöst wird, die zwar in den Risikobereich des Kunden eines Automatenaufstellvertrages fallen, den er jedoch nicht zu vertreten hat (vgl. BGH WM 1973, 388; OLG Celle NJW-RR 1988, 946).

  • OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03

    Miete eines Gewerbeobjekts: Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters durch

    Von einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe ist grundsätzlich nur dann auszugehen, wenn dies als solches ausdrücklich vorgesehen ist (Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 11 Nr. 6, Rn. 35; OLG Celle NJW-RR 1988, 946).
  • BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 196/89

    Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes unter einer

    Die in Nr. 8 Abs. 2 des Automatenaufstellvertrages vereinbarte Vertragsstrafe von 5.000 DM ist daher bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt der Vermietung einer geringen Gerätezahl, jedenfalls für die Zeit nach Inkrafttreten des AGB-Gesetzes, grundsätzlich als zu hoch anzusehen (so auch Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 6. Aufl. Anh. §§ 9 bis 11 Rdn. 144; Graf von Westphalen in Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, GroßKomm. zum AGB-Gesetz, 2. Aufl. Bd. III Automatenaufstellvertrag Rdn. 21; vgl. auch OLG Celle NJW-RR 1988, 946, 947) [OLG Celle 25.09.1987 - 2 U 267/86].
  • OLG Dresden, 25.01.1996 - 13 U 1449/95

    Auslegung einer strafbewehrten Arbeitsplatzsicherungsabrede

    Dann ist nach § 5 AGBG von der kundenfeindlichsten Auslegungsmöglichkeit, mithin einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafenregelung, auszugehen (siehe speziell für den vorliegenden Fall Kiethe, aaO., Rdnr. 347 f. gegen Weimar, DStR 1993, 63, 65 f. und OLG Celle NJW-RR 1988, 946, 947, sowie allgemein Palandt, aaO. § 5 AGBG Rdnr. 9 m.w.N.).
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