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   OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86   

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https://dejure.org/1987,2088
OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86 (https://dejure.org/1987,2088)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.10.1987 - 12 UF 292/86 (https://dejure.org/1987,2088)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Oktober 1987 - 12 UF 292/86 (https://dejure.org/1987,2088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1361b
    Ehewohnung und Hausrat; Benutzung der Ehewohnung während der Trennung; Vergütungsanspruch auch bei Einigung der Ehegatten über die Benutzung der Ehewohnung.

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Vergütungsanspruch nach § 1361b II BGB bei Einigung der Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 b Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch; Formelle Zuweisung; Ehewohnung ; Familiengericht; Stillschweigende Vereinbarung ; Gemeinsame Benutzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1413
  • FamRZ 1988, 722
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86
    Der Hinweis von Graba auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 7. April 1978 (BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496 ff = BGHF 1, 85) geht fehl: Dort ist ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 988 BGB verneint worden; § 1361b Abs. 2 BGB hat jedoch eine Gesetzeslücke geschlossen, und einen neuen Anspruch geschaffen.
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.1987 - 12 UF 292/86
    Zu dieser Nutzung der seiner Ehefrau gehörenden Wohnung war er aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 Abs. 1 BGB berechtigt (vgl. BGHZ 12, 380 = FamRZ 1954, 198).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Auch wenn die Ehegatten über die Entgeltlichkeit dieser Nutzung oder die Höhe eines Entgelts stritten, so begründe doch ihr Einvernehmen über die Nutzung als solche eine Überlassungsverpflichtung des weichenden (Eigentümer-)Ehegatten, der deshalb - auch nach dem Wortlaut des § 1361 b Abs. 2 BGB (a.F.) - von dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten eine Nutzungsvergütung nach Billigkeit verlangen könne (OLG Schleswig FamRZ 1988, 722, 723; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1993, 191).
  • OLG Bamberg, 27.11.2000 - 2 W 6/00

    Zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eheleuten

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  • OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91

    Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch;

    Eine derart eingegangene Verpflichtung könnte einer förmlichen Wohnungszuweisung gleichzustellen sein und gleichermaßen einen Vergütungsanspruch wie bei einer formellen gerichtlichen Zuweisung auslösen (so OLG Schleswig FamRZ 88, 722); denn § 1361 b Abs. 2 BGB stellt seinem Wortlaut nach auf die Verpflichtung zur Wohnungsüberlassung als solche ab, ohne Einschränkung dahin, daß die Vergütungsregelung nur bei gerichtlicher Zuweisung gelten soll.
  • OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04

    Rechtsmittel bei fehlerhafter Verwerfung des Einspruchs gegen ein

    Eine Entscheidung im Urteilsverfahren, wie sie bei formal korrekter erstinstanzlicher Entscheidung gesetzlich vorgesehen (vgl. Baumbach/Hartmann, aaO, § 341 Rdnr. 12) und in ähnlichen Fällen mit beachtlichen Argumenten auch für geboten gehalten wird (vgl. z.B. OLG Köln NJW-RR 1999, 1084; OLG Schleswig NJW-RR 88, 1413; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; Musielak/Ball, Komm. zur ZPO, 3. Aufl., vor § 511 Rdnr. 34) kommt nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung nicht in die Kompetenz des originären Einzelrichters nach § 568 ZPO fällt, sondern durch den Senat getroffen werden müsste (wegen der Einzelheiten des Problematik vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 647 f.).
  • LG Waldshut-Tiengen, 29.01.1999 - 2 O 227/98

    Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit; Verweisung an das Familiengericht;

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  • KG, 03.09.1996 - 19 WF 2006/96

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Fall von Miteigentum der Eheleute an der

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  • AG Eschwege, 09.05.2000 - 5 F 538/99

    Höhe der Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines beiden Ehegatten

    Der Umstand, dass neben der Beklagten auch die gemeinschaftliche Tochter die Ehewohnung nutzt, ist bei der Höhe der Vergütung zu berücksichtigen (OLG Schleswig in FamRZ 1988, 722).
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