Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 03.02.1989

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88   

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https://dejure.org/1989,317
BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88 (https://dejure.org/1989,317)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1989 - VIII ZR 12/88 (https://dejure.org/1989,317)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1989 - VIII ZR 12/88 (https://dejure.org/1989,317)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs des Kunden gegenüber Fernwärmeunternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Wärmeversorgung - Kündigung des Wärmelieferungsvertrages - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Einräumung eines Vorzugspreises - Wärmelieferungen für Wohnungen - Anspruch auf Rückzahlung von Überzahlungen - Eintritt der Verjährung

  • Bund der Energieverbraucher

    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB.

  • gaius.legal

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs des Kunden gegenüber Fernwärmeunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 197

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AVB FernwärmeV § 33; BGB § 197
    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte; Voraussetzungen der Einstellung der Fernwärmeversorgung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1013
  • MDR 1989, 905
  • WM 1989, 1023
  • BB 1989, 1848
  • DB 1989, 2328
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 10. Juli 1986 (= BGHZ 98, 174 [BGH 10.07.1986 - III ZR 133/85]) entschieden, daß bei Nichtigkeit eines Ratenkreditvertrages der - sich aus den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung ergebende - Anspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung geleisteter Zinsen und sonstiger Kreditkosten nach § 197 BGB in vier Jahren verjährt.

    Daneben ist eine Rechtfertigung der kurzen Verjährungsfrist auch darin zu sehen, daß es gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oft sehr schwer ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die bis zu dreißig Jahren zurückliegt (BGHZ 98, 174, 184) [BGH 10.07.1986 - III ZR 133/85].

  • BVerfG, 30.09.1981 - 1 BvR 581/81

    Stromliefersperre - Zahlungsverzug - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88
    Die Voraussetzungen, unter denen das Versorgungsunternehmen die Versorgung des Kunden einstellen darf, sind in § 33 Abs. 1 und 2 AVBFernwärmeV festgelegt (BVerfG, Beschluß vom 30. September 1981 - 1 BvR 581/81 = NJW 1982, 1511).
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69

    Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88
    Die vertragliche Anpassung tritt, sofern ihre Voraussetzungen vorliegen, ebenso wie eine Anpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. dazu BGH Urteil vom 19. November 1971 - V ZR 103/69 = NJW 1972, 152, 153 unter 3 a) sofort und unmittelbar kraft Gesetzes ein.
  • RG, 20.04.1915 - VII 505/14

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88
    Die Verjährung beginnt danach grundsätzlich mit dem Abschluß des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (vgl. RGZ 86, 366, 370).
  • OLG Hamburg, 19.01.1988 - 4 U 242/87

    Rückforderungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Heizkosten; Eintritt der

    Auszug aus BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88
    Da die einzelnen Zahlungen in regelmäßigen Zeitabständen zu erfolgen hatten und auch erfolgten und der Kläger sie in der Vorstellung leistete, zur regelmäßigen Entrichtung auch des überhöhten Betrages verpflichtet zu sein, ist der jeweils sofort fällig gewordene Rückzahlungsanspruch gleichfalls auf eine in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringende Leistung gerichtet (vgl. auch OLG Hamburg in NJW 1988, 1097, 1098) und unterfällt damit dem Wortlaut nach der Verjährungsvorschrift des § 197 BGB.
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Das wäre von Bedeutung, wenn dieser Anspruch ebenfalls der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB unterliegt (dafür: OLG Düsseldorf, ZMR 1990, 411; Sternel, aaO., Teil III, Rdn. 375 a.E.; a.A. Wolf/Eckert, aaO., Rz. 156; vgl. auch - bejahend - für den Fall zuviel entrichteter Leistungsentgelte für die Lieferung von Fernwärme Senatsurteil vom 26. April 1989 - VIII ZR 12/88 = WuM 1989, 1023 unter B II 5 a).
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Ein Gasliefervertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem ein besonderes Bedürfnis danach besteht, dass gegenseitige Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden und sich nicht durch verspätete Geltendmachung aufsummieren (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1989 - VIII ZR 12/88, WM 1989, 1023 unter B II 5 a bb; vgl. für die Energieversorger die Abrechnungsfrist in § 40 Abs. 2 EnWG).
  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

    Die dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen in § 33 Abs. 2 Satz 1 AVBEltV eingeräumte Befugnis, die Stromversorgung des Tarifkunden zwei Wochen nach Androhung zu unterbrechen, sofern dieser Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht erfüllt, ist eine besondere Ausgestaltung der Leistungsverweigerungsrechte nach §§ 273, 320 BGB (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. September 1981 = NJW 1982, 1511, 1512; Senatsurteil vom 26. April 1989 - VIII ZR 12/88 = WM 1989, 1023, 1024 zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 33 Abs. 2 Satz 1 AvBFernwärmeV; OLG Hamm, RdE 1986, 76; Hermann in Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Bd. II, § 33 AVBV Rdnr. 24 m.w.Nachw.; Hempel, Aktuelle Fragen des Zurückbehaltungsrechts nach § 33 Abs. 2 AVBEltV beim Zahlungsverzug des Kunden, RdE 1989, 58, 59) .

    Die Vorschrift tritt im Energieversorgungsbereich nicht an die Stelle der im Bürgerlichen Gesetzbuch jedermann eingeräumten Leistungsverweigerungsrechte, sondern stellt zugunsten des Tarifkunden lediglich zusätzliche Erfordernisse für die Inanspruchnahme dieser Rechte durch das Versorgungsunternehmen auf (Senatsurteil vom 26. April 1989 aaO) .

  • BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11

    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen

    Dieser auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1989 (VIII ZR 12/88) zum Ausdruck gekommenen Sichtweise stehe nicht entgegen, dass in einem weiteren Beschluss vom 7. Dezember 2010 (KZR 41/09) die Vorauszahlungen auf Netznutzungsentgelte nicht als selbständige Teilleistungen, sondern lediglich als unselbständige Rechnungsposten des geschuldeten Entgelts angesehen worden seien und angenommen worden sei, dass bei Unbilligkeit einer Preisanpassung insoweit nur ein auf das Gesamtjahr bezogener Rückforderungsanspruch bestanden habe.

    Aus dem Senatsurteil vom 26. April 1989 (VIII ZR 12/88, WM 1989, 1023 unter B II 5 a bb) ergibt sich entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht anderes.

  • BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04

    Verjährung von Ansprüchen des Leasingnehmers auf Rückzahlung periodisch

    a) Bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Beträge unterliegen, soweit sich ihre Verjährung - wie hier - noch nach dem früheren, vor dem 1. Januar 2002 geltenden Verjährungsrecht richtet, grundsätzlich der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. Sie verjähren nur dann ausnahmsweise gemäß § 197 BGB a.F. in vier Jahren, wenn sie "andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen" im Sinne dieser Vorschrift zum Gegenstand haben, also ihrer Natur nach auf Leistungen gerichtet sind, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (BGHZ 98, 174, 181; BGH, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 11/04, WM 2004, 2306 = NJW-RR 2005, 483 unter II 2 b bb m.w.Nachw. für Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Zinsbeträge; Senatsurteil vom 26. April 1989 - VIII ZR 12/88, NJW-RR 1989, 1013 unter B II 5 a für Ansprüche auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte für Fernwärme; Canaris, ZIP 1986, 273, 276 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05

    Heimvertrag: Anspruch des Heimbewohners auf Erstattung des Verpflegungsentgelts

    Der Bundesgerichtshof hat insbesondere im Bereich der "regelmäßig wiederkehrenden Leistungen" (§ 197 BGB a.F.) und bei Dauerschuldverhältnissen aufgrund der Interessenlage der Parteien festgestellt, dass der bereicherungsrechtliche Ausgleichsanspruch nicht der regelmäßigen - langen - Verjährungsfrist unterfällt, sondern dieser Anspruch der gleichen kurzen Verjährungsfrist unterliegt, denen die Ansprüche, aufgrund derer die nun zurückgeforderte Leistung erbracht worden war, unterlagen (vgl. etwa BGHZ 98, 174 ff.; BGH NJW-RR 1989, 1013 ff.).

    Denn sowohl in der Entscheidung vom 10.7.1986 (BGHZ 98, 174 ff) als auch in dem Urteil vom 26.4.1989 (NJW-RR 1989, 1013 ff.) hatte gleichfalls ein Wechsel in der Gläubiger- und Schuldnerstellung stattgefunden.

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2004 - 10 U 48/03

    Rückzahlungsanspruch des Leasingnehmers bei gewerblichem Leasing

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH zur Rückzahlungsforderung wegen nicht geschuldeter Kreditraten (vgl. BGHZ 98, 174 f = NJW 1986, 2564, 2566 = LM § 197 BGB Nr. 17; eingehend hierzu: Canaris ZIP 1986, 273 f) und bei Fernwärmeverträgen rechtsgrundlos gezahlter Monatsratenanteile (BGH NJW-RR 1989, 1013 = WM 1989, 361 = LM § 197 BGB Nr. 22).

    Denn die vertragliche Anpassung tritt, sofern ihre Voraussetzungen vorliegen, sofort und unmittelbar kraft Gesetzes ein (BGH NJW-RR 1989, 1013, 1015).

  • BGH, 07.12.1989 - III ZR 270/88

    Ratenkredit - Sittenwidrigkeit - Bereicherungsanspruch - Verjährung

    Die Auffassung des erkennenden Senats (vgl. auch NJW 1987, 183/184 und NJW-RR 1988, 757 = WM 1988, 611, 613) ist jedoch inzwischen - auch über das Gebiet der Ratenkreditkosten hinaus (vgl. BGH, WM 1989, 1023 (1027/1028) = BGHRBGBB § 197 - Energiekosten 1; OLG Hamburg, NJW 1988, 1097 (1098)) - Grundlage der Rechtsprechung geworden.

    Die Auffassung des erkennenden Senats (vgl. auch NJW 1987, 183/184 und NJW-RR 1988, 757 = WM 1988, 611, 613) ist jedoch inzwischen - auch über das Gebiet der Ratenkreditkosten hinaus (vgl. BGH, WM 1989, 1023 (1027/1028) = BGHRBGBB § 197 - Energiekosten 1; OLG Hamburg, NJW 1988, 1097 (1098)) - Grundlage der Rechtsprechung geworden.

  • OLG Celle, 05.12.2001 - 7 U 209/00

    Jagdpachtvertrag; Rückzahlungsanspruch; Wildschadenspauschale; Inhaltskontrolle ;

    Geht es aber - wie vorliegend - um die Rückforderung wiederkehrend erbrachter Leistungen, unterliegt der Rückzahlungsanspruch nach allgemeiner Ansicht der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB (BGH, NJW-RR 1989, 1013; Palandt, 60. Auflage, BGB, zu § 197 Rdnr. 4 und 9 m. w. N.).

    Denn sind die einzelnen Zahlungen in regelmäßigen Zeitabständen zu entrichten gewesen, ist der jeweils sofort fällig gewordene Rückzahlungsanspruch ebenfalls auf eine in regelmäßig zeitlicher Wiederkehr zu erbringende Leistung gerichtet, sodass er schon dem Wortlaut nach unter die Vorschrift des § 197 BGB fällt (BGH, NJW-RR 1989, 1013, 1015/1016).

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2002 - 10 U 250/01

    Strombelieferungsvertrag: Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    Das gilt aber nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn keine kürzere Verjährungsfrist eingreift (vgl. BGH NJW-RR 89, 1013, 1015 - allerdings für den Fall eines Bereicherungsanspruchs- und zuletzt BGH MDR 2002, 749 - für den Fall der positiven Vertragsverletzung in einem Leihverhältnis).

    Denn der Anspruch ist - seine Berechtigung unterstellt - nicht in einer Summe fällig geworden, sondern entstand jeweils mit jeder einzelnen Zahlung der Klägerin im streitgegenständlichen Zeitraum (vgl. dazu BGH NJW-RR 89, 1013, 1015).

    Das hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 89, 1013 ff) mit Urteil vom 26.04.1989 für einen Fall entschieden, in dem ein Bezieher von Fernwärme aus ungerechtfertigter Bereicherung abgeleitete Ansprüche auf Rückzahlung zuviel gezahlter Leistungsentgelte geltend gemacht hat.

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2006 - 4 HKO 11647/05
  • OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99

    Wohnungseigentum

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - 2 U (Kart) 12/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung angeblich überhöhter

  • OLG Koblenz, 08.12.2005 - 6 U 763/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Nichtleistungskondiktion bei Weiterzahlung der

  • OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 201/02

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der privaten Krankenversicherung

  • OLG München, 22.05.2003 - U (K) 4604/02

    Verjärung von Rückzahlungsansprüche wegen zuviel gezahlter Entgelte aus

  • OLG Jena, 16.04.2014 - 2 U 569/13

    Stromlieferungsvertrag: Informationspflicht des

  • OLG Celle, 12.04.2012 - 13 U 105/11

    Voraussetzungen einer Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers für

  • VG Cottbus, 16.09.2016 - 4 L 453/16

    Anschluss- und Benutzungszwang; Stilllegung eines Trinkwasseranschlusses;

  • AG Brandenburg, 16.10.2017 - 31 C 10/17
  • LG Bonn, 03.01.2012 - 5 S 124/10

    Rückzahlungsanspruch eines Vertragspartners eines Gasversorgers wegen einer

  • LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 124/10

    Inhaltskontrolle einer Klausel über Preisanpassungen ohne Auskunft über den

  • OLG Brandenburg, 11.03.2008 - Kart U 2/07

    Rückforderung gezahlter überhöhter Netznutzungsentgelte: Klageänderung bei

  • OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07

    Schiedsgutachten nicht vorläufig bindend!

  • OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93

    Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung

  • OLG Köln, 08.06.1998 - 16 U 92/97

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus überzahlter Miete

  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 30 REMiet 4/97

    Entscheidungserheblichkeit einer Vorlagefrage; Rückerstattung von überzahlter

  • LG Bonn, 28.12.2011 - 5 S 241/11

    Überzahlungen auf Grund unwirksamer Preisanspassungsklausel bei einem

  • LG Bonn, 09.11.2011 - 5 S 111/11

    Rückzahlungsansprüche gegen einen Gasversorger wegen zuviel gezahlter Entgelte

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2007 - 22 U 46/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in AGB - Konkludentes Einverständnis mit

  • LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 25/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Unwirksamkeit einer

  • LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09

    Abtretung von Forderungen aus einem Erstattungsanspruch hinsichtlich der

  • LG Bonn, 07.09.2011 - 5 S 130/11

    Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung; Vorbehaltlose

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - 9 S 121.09

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Prozesskostenhilfe; drohende Sperrung der

  • LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 48/11

    Im Hinblick auf in § 307 Abs.1 S. 1, 2 BGB bestimmtes Transparenzgebot kann nicht

  • LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 11/10

    Neuer stillschweigend vereinbarter Gaspreis mit Sondervertragskunden wegen

  • LG Bonn, 03.11.2010 - 5 S 218/09

    Stillschweigend vereinbarte Gaspreise mit Sondervertragskunden durch den

  • OLG Brandenburg, 30.08.2013 - 11 U 40/13

    Erdgasversorgungsvertrag: Ausschluss eines konkludenten Vertragsschlusses bei

  • LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 95/10

    Stillschweigende Vereinbarung eines Gaspreises mit Sondervertragskunden durch

  • LG Bonn, 03.11.2010 - 5 S 3/10

    Begründung eines stillschweigend vereinbarten neuen Gaspreises mit

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.06.2008 - 4 HKO 8567/06

    Netznutzungsentgelte von neun Stromnetzbetreibern gekürzt

  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06

    Rückerstattung des Pflegeentgeltteils für Verpflegung an den Erben; Bestehen

  • LAG Hessen, 03.07.2006 - 16 Sa 1996/05

    Baugewerbe - Rückzahlung des Urlaubskassenbeitrags - Verjährung

  • LG Bonn, 23.11.2011 - 5 S 162/11

    Rückzahlung von zu viel gezahlten Entgeltes für die Gasversorgung im Rahmen eines

  • KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01

    Überhöhte Strompreise; Darlegung günstigerer Preise von Konkurrenzanbietern;

  • OLG Hamm, 01.03.1995 - 30 U 178/94

    Mietrecht; Nebenkostenvorauszahlungen; Heizkosten, Verjährung von Rückforderungen

  • LG Mainz, 05.03.2007 - 5 O 94/06

    Überhöhte Netzentgelte für Stromlieferungen

  • VG Potsdam, 27.10.2021 - 8 L 674/21
  • LG Aachen, 26.07.2006 - 11 O 112/06

    Zahlung von Entgelten für die Nutzung eines Energieversorgungsnetzes; Vollendung

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.02.1989 - 8 U 183/88   

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https://dejure.org/1989,8094
OLG Koblenz, 03.02.1989 - 8 U 183/88 (https://dejure.org/1989,8094)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.02.1989 - 8 U 183/88 (https://dejure.org/1989,8094)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 8 U 183/88 (https://dejure.org/1989,8094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bei Klagen gegen Vollstreckungsmaßnahmen aus unerlaubter Handlung; Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Vollstreckungsbescheids; Schutz des Gläubigers gegen einen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2270 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 1013
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 31.03.1987 - 15 U 169/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1989 - 8 U 183/88
    Das Oberlandesgericht Bremen (Beschlüsse vom 8.12.1987 - 3 W 67/87 und vom 31.10.1985 - 3 W 33/85), das OLG Köln (NJW-RR 87, 941, 942) und das Landgericht Mainz (vgl. das angefochtene Urteil vom 22.12.1987 - 2.O.175/87) vertreten die Ansicht, daß örtlich zuständig nur das Gericht sei, in desen Bezirk der Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde.

    Das Argument des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 87, 941), daß der Schuldner mit der Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Titels an seinem Wohnort nicht gleichzeitig Rückzahlungsansprüche geltend machen könnte, weil hierfür der allgemeine Gerichtsstand des § 17 ZPO maßgebend wäre, überzeugt nicht.

  • OLG Bremen, 08.12.1987 - 3 W 67/87

    Annahme einer sittenwidrigen Schädigung wegen Vollstreckung aus dem unrichtigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1989 - 8 U 183/88
    Das Oberlandesgericht Bremen (Beschlüsse vom 8.12.1987 - 3 W 67/87 und vom 31.10.1985 - 3 W 33/85), das OLG Köln (NJW-RR 87, 941, 942) und das Landgericht Mainz (vgl. das angefochtene Urteil vom 22.12.1987 - 2.O.175/87) vertreten die Ansicht, daß örtlich zuständig nur das Gericht sei, in desen Bezirk der Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde.

    So macht auch das Oberlandesgericht Bremen (3 W 67/87) die Einschränkung, daß eine andere Zuständigkeit gegeben sein kann, wenn die Vollstreckung aus dem Vollstreckungstitel an sich - unabhängig von der Art und Weise seines Zustandekommens - als sittenwidrig erscheint.

  • BGH, 11.01.1979 - III ZR 119/77

    Klage gegen einen Bürgen auf Erfüllung der Bürgschaftsverpflichtung - Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1989 - 8 U 183/88
    Wie der Senat im gleichgelagerten Verfahren 8 U 615/87 (Urteil vom 29. Januar 1988 und 8 U 609/87 (Urteil vom 9. Februar 1988)) ausgeführt hat, hatte der BGH zumindest in drei Entscheidungen, die im Jahre 1979 veröffentlicht worden waren (BGH NJW 1979, 808 und 2780) ausgeführt, daß bei einem monatlichen Zinssatz zwischen 0, 85 % und 1, 1 % und zusätzlichen belastenden Vertragsbedingungen eine Gesamtwürdigung des Vertrags die Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB begründen kann.
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1989 - 8 U 183/88
    Die Vorschrift des § 826 BGB bietet dem Schuldner unter besonderen Umständen die Möglichkeit, sich gegen die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen, aber materiell unrichtigen Titel zu schützen (vgl. BGH NJW 1987, 3256 und 3259).
  • BGH, 05.03.1987 - III ZR 43/86

    Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Ratenkrediten mit längerer Laufzeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1989 - 8 U 183/88
    Deshalb ist bei solchen Krediten im Rahmen des Äquivalenzvergleichs eine finanzmathematisch genauere Methode anzuwenden (vgl. BGH NJW 87; 2220 = WM 87, 613, = ZIP 87, 903).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1989 - 8 U 183/88
    Hinzu kommen belastende vertragliche Bedingungen: So ist die Vorfälligkeitsklausel unter Nr. 4 a der Vertrags- und Zahlungsbedingungen unwirksam, weil sie nicht den Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten fordert (vgl. BGH NJW 86, 46), sondern den bloßen Zahlungsrückstand von zwei Raten ganz oder zum Teil genügen läßt.
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