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   OLG Köln, 17.05.1989 - 13 U 113/88   

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https://dejure.org/1989,3169
OLG Köln, 17.05.1989 - 13 U 113/88 (https://dejure.org/1989,3169)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.1989 - 13 U 113/88 (https://dejure.org/1989,3169)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 1989 - 13 U 113/88 (https://dejure.org/1989,3169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; NachbG NW § 47; NachbG NW § 50

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung einer 60 Jahren alten, gesunden Pappel - Gefahr durch Astabbruch kann durch regelmäßige Baumpflege verhindert werden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1177
  • DNotZ 1990, 736
  • VersR 1989, 1202
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Ob, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, der Nachbar ganz unerhebliche Beeinträchtigungen hinnehmen muß (so OLG Köln, NJW-RR 1989, 1177; 1997, 656; LG Kleve, MDR 1982, 230, 231; LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1341; MünchKomm-BGB/Säcker, aaO; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 910 Rdn. 3; Staudinger/Roth, aaO, Rdn. 18; a.A. AG Königstein, NJW-RR 2000, 1256; AG Würzburg, aaO), kann offenbleiben.
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06

    Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB

    Dies gilt hinsichtlich all jener Störungen, die durch den zu geringen Grenzabstand verursacht sind, wozu auch die Immissionsbeeinträchtigungen gehören, die - insbesondere bei Wind - in dem grenznahen Standort der Bäume begründet sind (vgl. BGH, a.a.O., S. 1040; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177).

    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Und auch das von dem Sachverständigen beschriebene Restrisiko, dass ein Vogel einen Fichtenzapfen vom Baum abreißt und dann im Flug verliert, ist nach Ansicht des Senats zu vernachlässigen, zumal nur konkrete Beeinträchtigungen relevant sein können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1989, 1177).

  • LG Frankenthal, 11.08.2021 - 2 S 132/20

    Nachbarschutz: Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn bei eindringenden

    Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offengelassen, ob - wie es Teile der Rechtsprechung annehmen (vgl. z.B. OLG Köln, NJW-RR 1997, 656; 1989, 1177; OLG Karlsruhe, MDR 2014, 893; OLG Koblenz, MDR 2014, 25 ; OLG Schleswig, NJOZ 2011, 344) - im Fall einer gänzlich unerheblichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung eine Duldungspflicht nach § 910 BGB bestünde (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2019 - V ZR 102/18, NZM 2019, 898 Rn. 10 m.w.N.; NJW 2004, 1037, 1039).
  • OLG Köln, 12.07.2011 - 4 U 18/10

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Rückschnitt überhängender

    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung nachbarlicher Störungen wie z.B. hinübergewachsene Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).
  • OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches durch einen Miteigentümer bei Zustimmung

    a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung (OLG Köln, NJW-RR 1989, 1177) liegt eine Beeinträchtigung im Sinne einer Eigentumsstörung gemäß § 1004 BGB nur dann vor, wenn unzumutbare oder zumindest nicht ohne weiteres zu duldende Einwirkungen auf die Rechtstellung des Eigentümers erfolgen.
  • LG Köln, 13.07.2010 - 27 O 239/09

    Verpflichtung von Nachbarn zur Beseitigung von grenznahen Blaufichten und

    Ein Abschneiderecht gem. § 910 Abs. 2 BGB ist danach ausgeschlossen, wenn die Grundstücksbenutzung im Vergleich zum Zustand ohne Überwuchs nach objektiven Maßstäben nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt ist (so schon mehrfach OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; vgl. MüKo- Säcker § 910, Rn. 6; Palandt- Bassenge § 910, Rn. 3).
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04

    Anspruch auf Entfernung von auf einem Grundstück eingedrungenen Überwuchses;

    Vor diesem Hintergrund hat die Beklagte auch nicht ansatzweise dargelegt, dass der Kläger durch den vorhandenen Überwuchs nicht oder nur in ganz unerheblichem Umfang (vgl. OLG Köln NJW-RR 1989, 1177) beeinträchtigt ist.
  • OLG Köln, 22.09.1998 - 15 U 118/97

    Beseitigung der Wurzeln einer Hybridpappel auf einer Garagenzufahrt zur

    Lediglich solche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sind hierdurch ausgeschlossen, die ausschließlich mit der Nichteinhaltung des Grenzabstandes begründet werden können (vgl. dazu OLG Köln, VersR 1989, 1202; OlG Düsseldorf, NJW 1986, 2648, 2649).

    Darauf, daß die Kläger nicht selbst Abhilfe geschaffen haben, kann sich ein Mitverschulden nicht gründen; es oblag allein der Beklagten als Eigentümerin des störenden Baumes, Vorsorge gegen das Wurzelwachstum und gegebenfalls geeignete Maßnahmen gegen konkrete Störungen zu treffen (vgl. dazu OLG Köln VersR 1989, 1202, 1203 sowie BGH VersR 1998, 106, 108).

  • OLG Köln, 20.03.1996 - 27 U 83/95

    Anspruch auf ein Abschneiden von sich auf einem Grundstück befindenden Wurzeln

    Ob im Rahmen des § 1004 Abs. 1 BGB auch die Einschränkung des § 910 Abs. 2 BGB gilt, also eine Beeinträchtigung der Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, ist streitig (verneinend zum Beispiel Dehner B § 21 S. 10 m.w.N.; bejahend zum Beispiel Münchener Kommentar/Gursky, § 1004 Rdnr. 163; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177).
  • LG Itzehoe, 09.02.1995 - 4 S 154/94

    Anforderungen an die Pflicht zur Entfernung von Baumwurzeln an der

    Eine Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn der Eigentümer in seiner Rechtsstellung eine nicht ohne weiteres zu duldende Einbuße erfährt; unerhebliche Störungen scheiden für die Anwendung des § 1004 BGB aus (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 1177 m.w. Nachw.).
  • AG Bad Schwartau, 20.01.2004 - 2 C 625/03
  • OLG München, 11.06.2008 - 5 U 2059/08

    Nachbarrecht: Urteilsberichtigung durch das Rechtsmittelgericht; Voraussetzungen

  • AG Krefeld, 14.03.2019 - 3 C 191/18
  • LG Duisburg, 07.01.1994 - 4 S 69/93
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