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   BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88   

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https://dejure.org/1989,3812
BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88 (https://dejure.org/1989,3812)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88 (https://dejure.org/1989,3812)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - BReg. 1a Z 45/88 (https://dejure.org/1989,3812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Erteilung eines Alleinerbscheines für den Tierschutzverein bei mehreren im Testament Bedachten; Beschränkung des Beschwerdegerichts bei der Überprüfung der Testamentsauslegung durch das Nachlassgericht; Pflicht des Gerichts ein Testament als Ganzes zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1286
  • FamRZ 1989, 1211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88
    Aufgrund einer weiteren Beschwerde darf die Testamentsauslegung des Landgerichts nur beschränkt nachgeprüft werden (allg. Meinung, z. B. Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 48 m.w.Nachw.), nämlich nur auf richtige Rechtsanwendung, insbesondere, ob die Auslegung nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der testamentarischen Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (ständ. Rechtspr., z. B. BayObLGZ 1986, 426/430).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88
    Bei der Auslegung des Nachtrags als Testament und daher streng einseitige Willenserklärung ist gemäß § 133 BGB der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen (BGHZ 80, 246/249; Palandt/Heinrichs § 133 Anm. 4 e).
  • BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85
    Auszug aus BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88
    Das wäre verfahrensrechtlich unzulässig gewesen (BayObLGZ 1981, 69/70 f.; BayObLG FamRZ 1986, 604/606).
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88
    Das wäre verfahrensrechtlich unzulässig gewesen (BayObLGZ 1981, 69/70 f.; BayObLG FamRZ 1986, 604/606).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

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  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da der tatsächliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung bedarf (BayObLGZ 1982, 159/164; FamRZ 1989, 99/100; NJW-RR 1989, 1286).
  • OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08

    Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

    Auch ein Rechtsmittel darf hilfsweise und damit unter einer Bedingung eingelegt werden, wenn diese sich auf einen Vorgang innerhalb desselben Verfahrens bezieht (so BayObLG für eine Beschwerde, NJW-RR 1989, 1286).
  • OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08

    Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

    Auch ein Rechtsmittel darf hilfsweise und damit unter einer Bedingung eingelegt werden, wenn diese sich auf einen Vorgang innerhalb desselben Verfahrens bezieht (so BayObLG für eine Beschwerde, NJW-RR 1989, 1286).
  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

    Auf diesem Rechtsfehler beruht die Entscheidung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ), weil eine Würdigung des Inhalts des Testaments vom 10.7.1977 die Beurteilung der Erbfolge hätte beeinflussen können (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1286 f.).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 1a Z 73/88

    Auslegung eines Erbvertrags ; Beschränkung der Testierfreiheit; Abweichen vom

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  • OLG Hamburg, 08.05.2023 - 2 UF 46/23

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig mangels Anfechtbarkeit der

    Daher ist eine bedingte Rechtsmitteleinlegung für den Fall zulässig, dass ein bereits von einem anderen Beteiligten eingelegtes Rechtsmittel erfolglos bleibt (BayObLG NJW-RR 1989, 1286).
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