Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 RE-Miet 3/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung bei langjähriger Staffelmietvereinbarung; 4-Jahresfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigung eines Staffelmietvertrages; Kündigungswirkung; Fristbeginn bei der Kündigung; Ordentliche Kündigung; Kündigungsfrist
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1288
- MDR 1989, 1105
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 03.12.1980 - 4 REMiet 3/80
Kündigungsfrist nach Ablauf der Sperrfrist
Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
c) Bereits deshalb, weil nämlich eine Lösung des Mieters aus einer über 4 Jahre laufenden Staffelmietvereinbarung zu dem in § 10 Abs. 2 S. 5 MHG angesprochenen Termin Kündigungsgründe nicht voraussetzt, läßt sich für die Beantwortung der Vorlagefrage nichts aus dem Rechtsentscheid des - vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen - hiesigen 4. Zivilsenates vom 03.12.1980 (- 4 ReMiet 3/80 - NJW 1981, 584 ) herleiten. - OLG Hamm, 10.09.1984 - 4 REMiet 1/84
Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
Die Entscheidung zur Vorlage zum Rechtsentscheid stellt nämlich einen internen Akt der Rechtsfindung dar, der durch die Gerichtsferien nicht berührt wird (Senatsbeschluß vom 12.08.1988, ZMR 1988, 432 , unter Hinweis auf den Beschluß des vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen hiesigen 4. Zivilsenates vom 10.09.1984, ZMR 1984, 414 ). - OLG Hamm, 12.08.1988 - 30 REMiet 1/88
Vorlagen zum Rechtsenscheid; Zulässigkeit; Antragsrecht der Prozeßparteien
Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
Die Entscheidung zur Vorlage zum Rechtsentscheid stellt nämlich einen internen Akt der Rechtsfindung dar, der durch die Gerichtsferien nicht berührt wird (Senatsbeschluß vom 12.08.1988, ZMR 1988, 432 , unter Hinweis auf den Beschluß des vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen hiesigen 4. Zivilsenates vom 10.09.1984, ZMR 1984, 414 ).
- BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 344/04
Beginn der Vier-Jahres-Frist des § 10 Abs. 2 S. 6 MHG
- LG Schwerin, 21.03.2003 - 6 S 259/02
Schutz eines Mieters durch ein vorzeitiges Kündigungsrecht
Das aus dieser Vorschrift von der Rechtsprechung abgeleitete vorzeitige Kündigungsrecht des Mieters, dessen Kündigungsrecht nach dem Mietvertrag für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren ausgeschlossen ist, zum Ablauf der 4-Jahres Frist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1989, 1288 [OLG Hamm 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88]), bietet einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Vermieters und des Mieters.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.08.1989 - 30 REMiet 2/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
Rechtsentscheid; Vorlagefrage; Vorlagebeschluss; Begründung; Entscheidungserheblichkeit; Kostenmiete; Preisbindung; Bewilligungsbescheid
- rechtsportal.de
MHG § 10
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1288
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 10.09.1984 - 4 REMiet 1/84
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.1989 - 30 REMiet 2/89
Es neigt insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu, ein Mietgenehmigungsbescheid gem. § 8 a Abs. 4 WoBindG binde den Zivilrichter nicht (vgl. BVerwG, NJW 1986, 1628 = WuM 1986, 179 = DÖV 1976, 438), sieht sich aber an einer entsprechenden Entscheidung gehindert durch den Rechtsentscheid des hiesigen 4. Zivilsenats vom 10. September 1984 (RES 1984, § 8 a WoBindG Nr. 3, S. 146 = WuM 1984, 321 = ZMR 1984, 414 ) und legt deshalb dem nunmehr zuständigen Senat folgende Fragen zum Rechtsentscheid vor:.Falls das Oberlandesgericht die Rechtsfrage weiterhin im Sinne des Rechtsentscheides vom 10. September 1984 - 4 REMiet 1/84 - (WuM 1984, 321 ) beantwortet: Gilt die Verbindlichkeit der in dem bestandskräftigen Bewilligungsbescheid genehmigten Durchschnittsmiete selbst dann, wenn dieser Bewilligungsbescheid durch einen späteren erheblich abweichenden Bescheid derselben Behörde ersetzt worden ist und nur noch deswegen fortbesteht, weil der neue Bescheid angefochten worden ist und über die Anfechtung noch nicht rechtskräftig entschieden ist?.
- BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83
Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung …
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.1989 - 30 REMiet 2/89
Es neigt insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu, ein Mietgenehmigungsbescheid gem. § 8 a Abs. 4 WoBindG binde den Zivilrichter nicht (vgl. BVerwG, NJW 1986, 1628 = WuM 1986, 179 = DÖV 1976, 438), sieht sich aber an einer entsprechenden Entscheidung gehindert durch den Rechtsentscheid des hiesigen 4. Zivilsenats vom 10. September 1984 (…RES 1984, § 8 a WoBindG Nr. 3, S. 146 = WuM 1984, 321 = ZMR 1984, 414 ) und legt deshalb dem nunmehr zuständigen Senat folgende Fragen zum Rechtsentscheid vor:. - OLG Hamm, 12.08.1988 - 30 REMiet 1/88
Vorlagen zum Rechtsenscheid; Zulässigkeit; Antragsrecht der Prozeßparteien
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.1989 - 30 REMiet 2/89
1. Der Senat kann die Vorlage während der Gerichtsferien bescheiden, obwohl der zugrunde liegende Rechtsstreit (es wird neben Räumung Zahlung von Mietzins verlangt) keine gesetzliche oder durch Beschluß des Gerichts als solche bezeichnete Feriensache im Sinne des § 200 GVG ist (Senatsbeschluß vom 12.8.1988, ZMR 1988, 432 ).