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   KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89   

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KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89 (https://dejure.org/1989,1429)
KG, Entscheidung vom 27.06.1989 - 1 W 2309/89 (https://dejure.org/1989,1429)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 1 W 2309/89 (https://dejure.org/1989,1429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte; Eigentümer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1360
  • MDR 1989, 1101
  • Rpfleger 1989, 500
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 08.02.1990 - 3 W 163/89

    Zur Vereinigung eines im Miteigentum stehenden Grundstücks mit einem im

    Auszug aus KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89
    auch OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 3 W 163/89 Ä v. 8.2.90, in NJW-RR 1990 Heft 13 S. 782) zur Vereinigung eines in »gewöhnlichem« Miteigentum stehenden Grundstücks mit einem Wohnungseigentumsgrundstück.
  • OLG Schleswig, 17.02.1982 - 2 W 4/82
    Auszug aus KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89
    Definition ist in Fällen der §§ 5 und 6 GBO Verwirrung zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich sind, daß der gesamte grundbuchliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten zwischen den Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Verwicklungen, namentlich im Falle der Zwangsversteigerung besteht (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1968, 121; OLG Düsseldorf, DNotZ 1971, 479; Schl.-Holst.OLG, Rpfleger 1982, 371; .. Horber/Demharter, GBO, 17. Aufl., § 5 Anm. 4; Meikel/Böttcher, GBO, 7. Aufl., § 5 Rdnr. 22 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Zum anderen ist es lediglich Zweck des in § 3 Abs. 2 WEG als Sollvorschrift ausgestalteten Abgeschlossenheitserfordernisses, eine eindeutige räumliche Abgrenzung der Sondereigentumsbereiche untereinander sowie zum gemeinschaftlichen Eigentum zu gewährleisten und dadurch Streitigkeiten zu vermeiden, wie sie unter der Geltung des früheren Stockwerkeigentums als Folge unklarer Verhältnisse entstanden sind (GmS-OGB, BGHZ 119, 42, 46 f; Senatsurt. v. 22. Dezember 1989, aaO; KG, NJW-RR 1989, 1360, 1361; Niedenführ/Schulze, aaO, § 3 WEG Rdn. 16; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 3 Rdn. 51; Rapp, MittBayNot 1995, 282, 283).

    Eine rechtliche Vereinigung von Wohnungseigentumseinheiten ist nach heute herrschender Meinung analog § 890 BGB selbst dann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer zulässig, wenn die vom neugebildeten einheitlichen Sondereigentum erfaßten Räume keine in sich abgeschlossene Gesamtwohnung bilden, sondern weiterhin getrennt bleiben (BayObLGZ 1971, 102, 107 ff; BayObLG, ZMR 1999, 266, 267; 2000, 468, 469; KG, NJW-RR 1989, 1360, 1361; 1993, 909, 910; Demharter, GBO, 23. Aufl., § 5 Rdn. 5; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 3 WEG Rdn. 48; Soergel/Stürner, aaO, § 9 WEG Rdn. 8; a.A. OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 431, 432; OLG Hamburg, NJW 1965, 1765; Weitnauer, aaO, § 3 WEG Rdn. 57).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Die entsprechende Anwendung der für Grundstücke geltenden Vorschrift wird heute allgemein bejaht (Senat, Urteil vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00, BGHZ 146, 241, 247; BayObLG, DNotZ 1999, 674, 676; KG, NJW-RR 1989, 1360; OLG Hamburg, NJW 1965, 1764, 1766; OLG Hamm, FGPrax 2007, 62; OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 431, 432; Böttcher, BWNotZ, 1996, 80, 89; Lemke/Schneider, Immobilienrecht, § 6 GBO Rn. 21; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 890 Rn. 2; PWW/Huhn, BGB, 8. Aufl., § 890 Rn. 3; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 7 Rn. 257, 266; Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 890 Rn. 20).

    Verwirrung ist zu besorgen, wenn die Eintragung derart unübersichtlich und schwer verständlich wird, dass der gesamte grundbuchliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten zwischen den Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Verwicklungen, namentlich im Falle der Zwangsversteigerung, besteht (BayObLG, DNotZ 1994, 242, 243; KG, NJW-RR 1989, 1360; OLG Brandenburg, ZfIR 2010, 25; OLG Hamm, FGPrax 2007, 62 jeweils mwN).

    In entsprechender Anwendung dieser Grundsätze wird bei der Verbindung von Wohnungseigentumsrechten angenommen, dass allein deren Belastung mit verschiedenen Grundpfandrechten nicht die Besorgnis einer Verwirrung im Sinne der §§ 5, 6 GBO begründe (KG, NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm, DNotZ 2007, 225, 227; Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 1 Rn. 101; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 3 Rn. 9).

    Aus dem Grundbuch ist auch nach einer Verbindung gemäß § 890 BGB auf Grund der gemäß § 13 Abs. 1 und 2 GBV (bei Grundstücken) und § 3 Abs. 1 Buchstaben b und c, Abs. 3 Satz 2 WGV (bei Wohnungseigentumsrechten) vorzunehmenden Eintragungen zu ersehen, auf welchen Teilen des einheitlichen Grundstücks bzw. Wohnungseigentumsrechts welches Recht mit welchem Rang besteht (KG Rpfleger 1989, 500, 501; OLG Hamm, MittbayNot 2007, 490, 491; OLG Brandenburg, ZfIR 2010, 25, 26).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten

    Keine Schwierigkeiten treten in dieser Hinsicht auf, wenn der im Vollstreckungstitel als belastet bezeichnete Grundstücksteil seine rechtliche Selbständigkeit infolge einer Vereinigung gemäß § 890 BGB zwar verloren hat, er jedoch - weil eine katastermäßige Verschmelzung mit den anderen Flurstücken, aus denen sich das vereinigte Grundstück zusammensetzt, nicht stattgefunden hat - weiterhin als Flurstück besteht (vgl. KG NJW-RR 1989, 1360, 1362).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Schwierigkeiten eine Verwirrung im Sinne des § 5 GBO begründen und das Grundbuchamt deshalb möglicherweise bereits die Vereinigung der Grundstücke (so Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283), jedenfalls aber die Eintragung der Verschmelzung (so BayObLG NJW-RR 1994, 404, 405; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609) hätte ablehnen müssen.

  • OLG Hamburg, 18.03.2004 - 2 Wx 2/03

    Neue Abgeschlossenheitsbescheinigung als Voraussetzung für Vereinigung zweier

    Der Senat in dieser Besetzung hält an seiner abweichenden Entscheidung (HansOLG Hamburg NJW 1965, 1765 = DNotZ 1965, 176 = RPfl 1966, 79), wonach eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung Voraussetzung für die dingliche Vereinigung von Miteigentumsanteilen eines Sondereigentümers an einer Wohnungseigentumsanlage ist, nicht fest, zumal die damalige Entscheidung über die Zulässigkeit der dinglichen Vereinigung von Miteigentumsanteilen eines Sondereigentümers nicht auf der für notwendig erachteten Abgeschlossenheitsbescheinigung beruhte (vgl. KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; BayObLGZ 1971, 246, 247).

    Auch jene Entscheidung beruhte nicht auf der dort vertretenen Auffassung, dass eine Abgeschlossenheitsbescheinigung von Miteigentumsanteilen eines Wohnungseigentümers erforderlich sei (vgl. KG NJW-RR 1989, 1360, 1361).

  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 15 W 272/97

    Verwirrung durch Vereinigung von Grundstücken mit anschließender Aufteilung in

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  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3087

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

    Da ein Miteigentumsanteil auch mit mehreren in sich abgeschlossenen Sondereigentumseinheiten verbunden werden kann (Timme, Komm. zum WEG, 2. Aufl. 2014, § 7 Rn. 20; Kammergericht Berlin, B.v. 27.6.1989 - 1 W 2309/89, NJW-RR 1989, 1360 - 1362 - juris), dürfte eine Änderung der Teilungserklärung ohnehin nicht notwendig sein.
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    aa) Dabei kann dahin stehen, ob der Verkehr überhaupt eine Parallelwertung zum Beruf des Heilpraktikers im Humanbereich vornimmt und davon ausgeht, daß der Tierheilpraktiker über eine ähnliche staatliche Erlaubnis verfügen muß (so KG NJW-RR 1989, 1360 und WRP 1994, 72; OLG Hamm WRP 1995, 242, 243; zweifelnd OLG Celle NJW-RR 1996, 1388 = WRP 1996, 1167).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99

    Grundbuchmäßige Vereinigung dreier unterschiedlich belasteter Flurstücke

    Solange nämlich aus dem Grundbuch ersichtlich ist, an welchem Teil eines nunmehr einheitlichen Grundstücks welches Recht mit welchem Rang lastet, also die einzelnen Teile nicht katastermäßig verschmolzen sind, ist Verwirrung nicht zu befürchten (KG RPfleger 1989, 500; Bauer/von Oefele-Waldner a.a.O. Rdz. 28; Demharter § 5 Rdz. 19).
  • OLG Nürnberg, 09.07.2012 - 10 W 2296/11

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungshindernis drohender Verwirrung bei

    Im Hinblick auf die abweichende Auffassung des Kammergerichts (NJW-RR 1989, 1360) und des OLG Hamm (DNotZ 2007, 225) war die Rechtsbeschwerde zuzulassen.
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Da ein Miteigentumsanteil auch mit mehreren in sich abgeschlossenen Sondereigentumseinheiten verbunden werden kann (Timme, Komm. zum WEG, 2. Aufl. 2014, § 7 Rn. 20; Kammergericht Berlin, B.v. 27.6.1989 - 1 W 2309/89, NJW-RR 1989, 1360 bis 1362 - juris), dürfte eine Änderung der Teilungserklärung ohnehin nicht notwendig sein.
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 26/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 75/94

    Rechtstellung der Grundpfandrechtsgläubiger nach Zuschreibung einer

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01

    Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan -

  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung

  • BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98

    Vereinigung mehrerer Wohnungseigentumsrechte

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2015 - 3 Wx 272/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung des Grundbuchamts, einen

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 15 W 440/10

    Anforderungen an den Nachweis des Bestehens einer BGB -Gesellschaft bei

  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10

    Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB

  • OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13

    Eintragung der Vereinnigung von Grundstücken mit eingetragener Belastung an nur

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3088

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

  • OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 479/95

    Genehmigungsfiktion nach BauGB nur durch Vorlage eines Negativzeugnisses?

  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

  • OLG München, 09.04.2013 - 34 Wx 52/13

    Grundbuchverfahren: Besorgnis der Verwirrung bei Eintragung einer

  • LG Wuppertal, 11.10.1994 - 6 T 779/94

    Zur Besorgnis der Grundbuchverwirrung bei der Vereinigung von Grundstücken

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 5/93
  • VG Berlin, 25.11.2021 - 13 K 36.20

    Umwandlungsschutz: "Herausteilung" einer einzigen Eigentumswohnung im Vorfeld

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