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   KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88   

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KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88 (https://dejure.org/1988,2982)
KG, Entscheidung vom 17.10.1988 - 24 W 1240/88 (https://dejure.org/1988,2982)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 1988 - 24 W 1240/88 (https://dejure.org/1988,2982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsschranken für "Geschäftsräume"; Rechtsschutzinteresse trotz rechtlicher Unmöglichkeit der Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruchs; Gaststätte als Geschäftsraum; Differenzierung zwischen verschiedenen Formen von Gaststätten; Auslegung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 140
  • MDR 1989, 263
  • ZMR 1989, 25
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 13.07.1984 - 2 Z 22/84

    Betreiben einer Nachtbar in einer zu einer Wohnanlage gehörigen Gaststätte

    Auszug aus KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88
    Bei der Auslegung der in der Teilungserklärung für ein Teileigentum festgelegten Zweckbestimmung als "Geschäftsräume" ist auf eine wertende Beurteilung und eine Gesamtwürdigung der Teilungserklärung unter Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse (Charakter der Wohnanlage) abzustellen (im Anschluß an BayObLG, WuM 1985, 298).

    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einer späteren Entscheidung (WuM 1985, 298) darauf abgestellt, daß die Auslegung der in einer Teilungserklärung zur Zweckbestimmung der Sondereigentumsräume verwendeten Begriffe eine wertende Beurteilung und eine Gesamtwürdigung der Teilungserklärung unter Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse erfordere.

  • KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84

    Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines

    Auszug aus KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88
    Denn eine rechtskräftige Unterlassungsanordnung gegen die Antragsgegnerin wäre schon jetzt präjudiziell für eine auf § 1004 BGB gestützte Unterlassungsklage der Wohnungseigentümer gegen die Mieterin (Senat, Beschluß vom 6. März 1985 - 24 W 3538/84 - ZMR 1985, 207 = WuM 1985, 236).

    Da die Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheinbragungen der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGHZ 37, 147, 148 f.; Senat, ZMR 1985, 207 = WuM 1985, 236 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205, 209).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88
    Da die Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin in der Teilungserklärung gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheinbragungen der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGHZ 37, 147, 148 f.; Senat, ZMR 1985, 207 = WuM 1985, 236 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    Auszug aus KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88
    Das Landgericht hat ausgeführt: Die Kammer schließe sich der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1982, 1, 6) an, daß mit der Bezeichnung eines Teileigentums als "Geschäftsräume" in einer Teilungserklärung nach dem objektiven Erklärungsinhalt alle gewerblichen Möglichkeiten offengehalten werden sollten, also auch eine etwaige Nutzung als Gaststätte, Musikcafé oder Nachtbar.
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    a) Allerdings soll sich nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben können, dass eine Nutzung, die sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung hält, unterbleiben muss (BayObLG, FGPrax 2005, 11, 13; KG, NJW-RR 1989, 140 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 259 f.; unter Anwendung von § 14 Nr. 1 WEG: BayObLGZ 1994, 237, 242).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    2 Z 154/90|OLG Hamburg; 05.12.1990; 4 U 92/90">NJW-RR 1991, 658; KG WuM 1989, 39, 40).
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

    aa) Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung angenommen, dass sich aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen eine einschränkende Auslegung der Teilungserklärung ergeben kann mit der Folge, dass die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft eine sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung haltende Nutzung nicht hinnehmen müssen (vgl. KG, NJW-RR 1989, 140 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 259 f.; BayObLG, FGPrax 2005, 11, 13; unter Anwendung von § 14 Nr. 1 WEG: BayObLGZ 1994, 237, 242).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Soweit die Gemeinschaftsordnung ein Sondernutzungsrecht gewährt, ist dies zwar hinsichtlich der örtlichen Situation der Fall, nicht jedoch hinsichtlich der Entstehungsgeschichte der Ordnung und ihrer einzelnen Regelungen, soweit sich diese nicht aus dem Grundbuchinhalt ergeben (KG NJW-RR 1989, 140; OLG Karlsruhe, ZMR 2001, 385, 386; KK-WEG/Elzer, § 3 Rdn. 38; Kreuzer in Festschrift für Merle, S. 203, 206).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Zu berücksichtigen sind schließlich der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse (BayObLGZ 1994, 237/242; BayObLG ZfIR 2001, 59; KG NZM 1999, 425; NJW-RR 1989, 140; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).

    2 Z 71/87">NJW-RR 1988, 140/141; KG NJW-RR 1989, 140).

  • OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92

    Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzungsänderung

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  • OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 11 Wx 44/00

    Nutzung von Sondereigentum - abweichender Wortlaut der Teilungserklärung -

    Solche außerhalb der Teilungserklärung liegenden Umstände können beispielsweise die - ohne weiteres erkennbaren - örtlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentumsanlage sein (KG NJW-RR 1989, 140).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Bei der Bestimmung, was ein "normaler Laden" ist, also bei der Auslegung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Zweckbestimmung sind aber der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1983, 73/79; BayObLGZ WuM 1993, 697/698; KG NJW-RR 1989, 140; KG WuM 1990, 317/318; vgl. auch Weitnauer WEG 7. Aufl. § 14 Rn. 3); aus ihnen kann sich ergeben, daß die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auch eine Nutzung, die sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung oder der Beschaffenheit hält, nicht hinnehmen müssen.
  • BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94

    Zweckbestimmung für ein Sondereigentum

    Bei dieser Sachlage brauchte das Landgericht nicht mehr darauf einzugehen, ob die Zweckbestimmung des Sondereigentums als Geschäftsräume den Betrieb einer Chemischen Reinigung auch unter Einbeziehung der den Charakter der Wohnanlage prägenden örtlichen Verhältnisse zuläßt (vgl. KG NJW-RR 1989, 140).
  • AG Offenbach, 06.02.2014 - 325 C 24/13

    WEG - bauliche Veränderung bei Einbau einer Klimaanlage

    Die in der Teilungserklärung zur Zweckbestimmung der Sondereigentumsräume verwendeten Begriffe sind daher wertend unter Gesamtwürdigung der Teilungserklärung und der Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse auszulegen (KG NJW-RR 1989, 140).
  • KG, 20.09.2016 - 21 U 49/13

    Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten bei gemeinsam bestehendem Nutzungrecht

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90

    Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte;

  • OLG Stuttgart, 19.01.1990 - 8 W 603/89

    Gegenüberstellung von Nutzungsangaben im Aufteilungsplan und Nutzungsangaben im

  • OLG Stuttgart, 03.05.1989 - 8 W 369/88

    Wohnungseigentum

  • KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89

    Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als "Laden"; Bezeichnung

  • OLG Oldenburg, 30.11.1995 - 5 W 200/95

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung in der Zwangsvollstreckung; Abwehr

  • KG, 07.02.1990 - 24 W 4887/89

    Bestimmung der Grundsätze zur Auslegung von Grundbucherklärungen; Auslegung des

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