Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.03.1989

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.08.1989 - 9 U 36/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5614
OLG Düsseldorf, 09.08.1989 - 9 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5614)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.1989 - 9 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5614)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 1989 - 9 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Teilweises Überschwenken eines Turmdrehkranes über Nachbargrundstück

  • gaius.legal

    Teilweises Überschwenken eines Turmdrehkranes über Nachbargrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilweise Überschwenken eines Baukranauslegers über Nachbargrundstück unzulässig - Eigentümer des Nachbargrundstücks steht Unterlassungsanspruch zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Nachbar den Betrieb eines Turmdrehkranes verbieten lassen? (IBR 1990, 28)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1421
  • MDR 1989, 993
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.02.1936 - V 183/35

    Muß nach thüringischem Wegerecht der Eigentümer einer öffentlichen Straße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.1989 - 9 U 36/89
    Das Interesse muß sich lediglich auf eine Beziehung zur Nutzung des Grundstücks gründen (so BGH, WM 1981, 130; RG, WarnR 1926, Nr. 158; RGZ 150, 216 (226) ).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - 9 W 105/06

    Keine Besitzstörung durch Überschwenken eines Kranes auf Nachbargrundstück einer

    Befürchtungen und Empfindungen dieser Art können, auch wenn sie letztlich objektiv und sachlich nicht begründet sein mögen, jedenfalls durchaus auch von verständigen Personen geteilt werden, weil sie ihrerseits nicht ohne Weiteres in der Lage sind, sich ein eigenes Urteil darüber zu bilden, ob und inwieweit den an sich mit einem solchen Überschwenken verbundenen und vorstellbaren Gefahren durch besondere Sicherungsvorkehrungen und Maßnahmen vorgebeugt worden ist (OLG Düsseldorf MDR 1989, 993; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 91).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2021 - 2 U 2451/20

    Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch Nutzung einer Brücke und

    Dies gilt unabhängig davon, ob sie letztlich objektiv und sachlich begründet ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1989 - 9 U 36/89 -, juris Rn. 19; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.06.1997 - 1 W 51/97 -, juris Orientierungssatz).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04

    Anspruch eines Wettbewerbers gegen einen anderen Wettbewerber auf Unterlassung

    So genügt bereits die bloße tatsächliche Benutzung einer Sache, etwa das Betreten durch Menschen oder Haustiere (BayOblG 2004, S. 138, 143) oder durch einen überschwenkenden Baukran (OLG Düsseldorf MDR 1989, S. 993).
  • LG Düsseldorf, 02.08.2007 - 5 O 82/07

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anbringen einer Werbeanlage; Befugnisse des

    Wie sich schon aus der Verwendung des Begriffs "jedoch" im Gesetztext ergibt, bildet das Fehlen eines Verbotsinteresses die Ausnahme, so dass jedenfalls grundsätzlich von der unbeschränkten Herrschaft des Eigentümers auszugehen ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1421).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.03.1989 - 27 U 284/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5791
OLG Hamm, 07.03.1989 - 27 U 284/88 (https://dejure.org/1989,5791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.1989 - 27 U 284/88 (https://dejure.org/1989,5791)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 1989 - 27 U 284/88 (https://dejure.org/1989,5791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Von welchem Zeitpunkt an sind die Pachtzinsen aus einem Grundstück der Zwangsvollstreckung unterworfen? (IBR 1990, 32)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1421
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 103/13

    Zur Unwirksamkeit einer Vorausverfügung über die Miete gegenüber dem

    Dies genügt für die Anwendbarkeit des § 1124 Abs. 2 BGB (vgl. zu der vergleichbaren Interessenlage bei §§ 566b, 566c BGB: MünchKommBGB/Häublein, 6. Aufl., § 566b Rn. 10 und § 566c Rn. 9; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 11. Aufl., § 566b BGB Rn. 30; vgl. ferner OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1421, 1422, zur Umrechnung einer Jahrespacht auf monatliche Beträge bei § 1124 Abs. 2 BGB).
  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 18 U 261/01

    Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Pachtzinses; Beschlagnahme des Grundstücks

    In diesem Fall bleibt die Vorschrift des § 1124 Abs. 2 BGB selbst dann anwendbar, wenn die Zahlung des Pachtzinses vereinbarungsgemäß in einer Summe vorausentrichtet wird (Erman-Wenzel, BGB, 10. Aufl., § 1124 Rn. 6; Haarmeyer, Zwangsverwaltungsverordnung, § 6 Rn. 23 mit Hinweis auf BGH NJW 1998, 595 und OLG Hamm NJW-RR 1989, 1421; Soergel-Konzen, BGB, 12. Aufl., § 1124 Rn. 3).
  • LG Rostock, 30.06.2005 - 10 O 134/05

    Wirksamkeit einer Mietzinsvorauszahlung nach Beschlagnahme einer Mietsache;

    Der hier vertretenen Auffassung entsprechen im Ergebnis auch die Entscheidungen des OLG Hamm v. 07.03.1989, Az. 27 U 284/88 und des LG Hamburg v. 17.03.1994, Az. 333 O 228/93.
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