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   OLG Frankfurt, 01.11.1988 - 20 W 341/88   

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https://dejure.org/1988,5817
OLG Frankfurt, 01.11.1988 - 20 W 341/88 (https://dejure.org/1988,5817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.1988 - 20 W 341/88 (https://dejure.org/1988,5817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 1988 - 20 W 341/88 (https://dejure.org/1988,5817)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Entsprechendes gilt dann, wenn Inhalt des Wohnungsrechts die gute Bewohnbarkeit der Räume ist (OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 81/94

    Anfechtung von Rechten gegenüber den Erben; Erteilung einer Sterbeurkunde zum

    Die Voraussetzung für Rückstände auf das Wohnungsrecht (vgl. dazu einerseits BayObLG Rpfleger 1980, 20 f; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 11, 12; LG Wuppertal MittBayNot 1977, 235 f; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht 7. Aufl. §§ 23, 24 Rdn. 35; andererseits OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146; Gantzer MittBayNot 1972, 6 f) ist im vorliegenden Falle nicht dargetan.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2003 - 3 Wx 82/02

    Begriff der "Leistung" bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechts

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei einem Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB - wie es hier vereinbart ist - die Eintragung einer Löschungsklausel nur dann zulässig ist, wenn bei dem Wohnungsrecht Rückstände von Leistungen i.S. von § 23 GBO nicht ausgeschlossen sind (vgl. BayObLG in DNOtZ 1980, 157; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 1995, 248) und die Leistungen zum dinglichen Inhalt des vereinbarten Rechts gehören.

    Der Senat setzt sich weder in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 12.10.1994 - 3 Wx 479/94 in Rechtspfleger 1995, 248 - noch zur Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.11.1988 - 20 W 341/88 in NJW-RR 1989, 146 -.

  • LG Saarbrücken, 15.09.2003 - 5 T 408/03

    Kostentragungspflicht als dinglicher Inhalt eines Wohnungsrechts

    III. Im Hinblick darauf, dass angesichts der mit dinglicher Wirkung getroffenen Kostentragungsregelungen Rückstände von diesbezüglichen Leistungen nicht ausgeschlossen sind, ist gemäß § 23 Abs. 2 GBO auch die Vereinbarung und Bewilligung der Eintragung in das Grundbuch zulässig, dass zur Löschung des Rechtes der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen soll (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2001, 1099 ; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248 = MittRhNotK 1994, 347 ; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146 ; Demharter, 24. Aufl., § 23 GBO Rn. 12; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, § 23 GBO Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1994 - 3 Wx 479/94

    Eintragung einer Löschungsklausel bei Wohnungsrecht nach § 1093 BGB

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß die Eintragung einer Löschungsklausel im Sinne des § 23 Abs. 2 GBO nur zulässig ist, wenn bei einem auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkten Recht Rückstände von Leistungen möglich sind (vgl. z.B. OLG Frankfurt in NJW-RR 1989, 146), wobei sich es sich bei den Leistungen um solche Handeln muß, die zum dinglichen Inhalt des vereinbarten Rechts gehören (vgl. BayObLG in DNotZ 1980, 157, 158; OLG Frankfurt aaO.).

    Zwar ist in der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 1.11.1988 (NJW-RR 1989, 146) die Eintragbarkeit einer Löschungsklausel bei einem Wohnungsrecht nach § 1093 BGB verneint worden, weil Rückstände von Leistungen des Grundstückseigentümers nicht möglich seien.

  • OLG Hamm, 05.04.2001 - 15 W 79/01

    Löschung eines Rechts nach Tod des Berechtigten

    Dem Landgericht ist daher zuzustimmen, daß bei einem reinen Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB Rückstände in der Regel ausgeschlossen sind, weil es für den Grundstückseigentümer nur die Verpflichtung begründet, die Ausübung des Rechtes durch den oder die Berechtigten zu dulden, nicht aber auch die Pflicht, den Gebrauch der Wohnung zu gewähren und diese in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten (vgl. BayObLG JurBüro 1980, 376; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146; Haegele Rpfleger 1975, 153, 155 mwN).

    Für diesen Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Rpfleger 1995, 248) gemeint, daß Rückstände mit Leistungen des Grundstückseigentümers im Sinne des § 23 GBO durchaus denkbar sind, wenn nämlich der Eigentümer seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Instandhaltung nicht nachkommt (anderer Ansicht wohl OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146).

  • LG Braunschweig, 12.06.2001 - 8 T 605/01

    Eintragung von Wohnungsrecht und Reallasten mit Löschungserleichterungsvermerken

    Zwar sind derartige Leistungsrückstände bei einem reinen Wohnrecht nicht möglich, weil es für den Grundstückseigentümer nur die Verpflichtung begründet, die Ausübung des Rechtes durch den Berechtigten zu dulden, nicht aber auch die Pflicht, den Gebrauch der Wohnung zu gewähren und diese in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 146; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248 = MittRhNotK 1994, 347).
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