Weitere Entscheidung unten: AG München, 20.04.1989

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.10.1989 - 18 U 74/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8149
OLG Düsseldorf, 05.10.1989 - 18 U 74/89 (https://dejure.org/1989,8149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.1989 - 18 U 74/89 (https://dejure.org/1989,8149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - 18 U 74/89 (https://dejure.org/1989,8149)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1528
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Hamburg, 13.11.2001 - 21b C 514/00

    Minderung / Verschmutzte Sanitäreinrichtungen / Beschädigtes Bett / Rostige

    Entscheidend ist insoweit nur, hinsichtlich welcher konkreter Ausstattungsmerkmale die zur Verfügung gestellte Unterkunft von der gebuchten abweicht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1528).
  • LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 69/07

    Anspruch eines Reisenden auf Rückzahlung des Reisepreises und Erstattung

    Eine Abweichung von der vereinbarten Hotelkategorie ist für sich gesehen noch kein Reisemangel, sofern nicht von den vereinbarten Hoteleigenschaften abgewichen wird (Führich, Reiserecht, 5. Aufl., Rn 316 mit Nachweisen u.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1528).
  • AG Bad Homburg, 27.05.1997 - 2 C 289/97

    Teilweise Rückerstattung von Reisekosten wegen unzureichenden Wäschewechsels und

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Rechtsprechung
   AG München, 20.04.1989 - 1163 C 43496/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8030
AG München, 20.04.1989 - 1163 C 43496/88 (https://dejure.org/1989,8030)
AG München, Entscheidung vom 20.04.1989 - 1163 C 43496/88 (https://dejure.org/1989,8030)
AG München, Entscheidung vom 20. April 1989 - 1163 C 43496/88 (https://dejure.org/1989,8030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1528
  • MDR 1990, 52
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11

    Minderung des Reisepreises einer Kreuzfahrt wegen unbehaglicher Kabinenatmosphäre

    Nach alledem rechtfertigen die für den Kläger und seine Ehefrau über die ganze Schiffspassage hinweg entstandenen Unannehmlichkeiten einen Minderungsbetrag von 1.500 EUR (vgl. in diesem Zusammenhang auch AG Düsseldorf Rra 1994, 104; AG München MDR 1990, 52).
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