Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.07.1988 - 14 U 129/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3759
OLG Karlsruhe, 15.07.1988 - 14 U 129/87 (https://dejure.org/1988,3759)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.1988 - 14 U 129/87 (https://dejure.org/1988,3759)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 1988 - 14 U 129/87 (https://dejure.org/1988,3759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verweisung; Internationale; Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 281

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter

    Entsprechend bindet die Auffassung des verweisenden Gerichts, deutsche Gerichte seien international zuständig, das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 - XI ZR 355/06, GuT 2008, 217; außerdem BayObLG, NJOZ 2001, 1449, 1451; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 187, 188; OLG Stuttgart, NJW 2013, 83, 84).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    Entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung war das Landgericht im Hinblick auf § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO (Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses) von der Verpflichtung zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit nicht enthoben (BGH, NJW 1965, 1665 f.; BayObLG, NJOZ 2001, 1449, 1451 a. E.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 187, 188; MünchKomm/Prütting, ZPO, 3. Aufl., § 281 Rn. 47; Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., § 281 Rn. 15; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 281 Rn. 16 a).
  • OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01

    Gefälligkeitsfahrten

    Dies ergibt sich zwar nicht bereits aus § 512 a ZPO, demzufolge die Berufung nicht darauf gestützt werden kann, dass das erstinstanzliche Gericht Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, denn diese Vorschrift gilt nicht für die internationale Zuständigkeit (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 187; OLG München Iprax 1984, 319), die das Gericht auch in der Rechtsmittelinstanz von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGH NJW 1987, 592, 594).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01

    Gerichtsstand des Erfüllungsorts des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ

    Nur klarstellend weist der Senat darauf hin, dass das Landgericht Osnabrück durch die bindende Verweisung des Rechtsstreits durch das Landgericht Nürnberg-Fürth nicht gehindert ist, die internationale Zuständigkeit zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 187f).
  • LG Koblenz, 30.09.2008 - 1 O 191/08
    Die Frage, ob ein Rechtsstreit mit Auslandsbeziehungen überhaupt von einem deutschen Gericht oder von einem ausländischen Gericht entschieden werden soll - eine Frage, die nicht zuletzt im Hinblick auf das anzuwendende Verfahrensrecht von maßgeblicher Bedeutung ist -, ist folglich auch in den Fällen von Amts wegen zu prüfen und zu beantworten, in denen ein zunächst angerufenes deutsches Gericht sich für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit deshalb an ein anderes Gericht verwiesen hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 187, 188).
  • LG Siegen, 07.03.2007 - 8 O 250/06

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen Unzuständigkeit eines

    § 281 ZPO ist der Verweisungsbeschluss nicht bindend (Thomas/Puzo/Reichold, a.a.O., Rdnr. 14; OLG Karlsruhe NJW-RR 89, 187).
  • VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 79-IV-99
    Der Verstoß war im Übrigen bei zulässigem Rechtsmittel von Amts wegen zu beachten (BGH NJW-RR 89, 187).
  • LG Offenburg, 13.12.2018 - 5 O 24/18

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Bezug auf die

    Diese ist jedoch von der Bindungswirkung des § 281 Abs. 4 Satz 2 ZPO ausdrücklich nicht erfasst und daher selbständig und isoliert zu prüfen, was ganz herrschender Meinung entspricht (vgl. Greger in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, Rd. Nr. 4 zu § 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO., Rd. Nr. 49 zu § 281; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2013 - 11 AR 54/13; juris, Rd. Nr. 18 und 22; LG Siegen, Teilurteil vom 07.03.2007 - 8 O 250/06 - juris, Rd. Nr. 21; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.1988 - 14 U 129/87; juris, Orientierungssatz; AG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2015 - 32 C 3451/15 (84); juris, Rd. Nr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht