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   KG, 18.01.1989 - 24 U 4354/88   

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https://dejure.org/1989,8491
KG, 18.01.1989 - 24 U 4354/88 (https://dejure.org/1989,8491)
KG, Entscheidung vom 18.01.1989 - 24 U 4354/88 (https://dejure.org/1989,8491)
KG, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 24 U 4354/88 (https://dejure.org/1989,8491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Durchführung einer Erbunwürdigkeitsklage trotz Ausschlagung der Erbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 455
  • FamRZ 1989, 675
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 11.10.1976 - 13 T 42/76
    Auszug aus KG, 18.01.1989 - 24 U 4354/88
    Für die Geltung des Verhandlungsgrundsatzes und der Dispositionsmaxime treten ein (Palandt-Edenhofer, BGB 48. Aufl. § 2342 Anm. 1; Soergel-Müller, BGB 11. Aufl., § 2342 Rdn. 1; Staudinger-Ferid-Cieslar, BGB 12. Aufl., § 2342 Rdn. 8; OLG Dresden Recht 1906 Nr. 3398; LG Köln NJW 1977, 1783).

    Ferner wären auch Anerkenntnisurteil (vgl. dazu LG Köln NJW 1977, 1783) und Versäumnisurteil gegen den Beklagten möglich gewesen.

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86

    Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers

    Auszug aus KG, 18.01.1989 - 24 U 4354/88
    Auf eine fehlende Schuldfähigkeit, für die er die Beweislast hätte (vgl. BGHZ 102, 227 = NJW 1988, 822), hat der Beklagte sich im Rahmen des Zivilprozesses nicht in prozeßerheblicher Weise berufen.
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines

    a) Über die Erbunwürdigkeit wird durch Gestaltungsurteil gemäß § 2342 Abs. 1, § 2344 Abs. 1 BGB entschieden (KG NJW-RR 1989, 455, 456; LG Köln MDR 1977, 322; MünchKomm-BGB/Helms, 5. Aufl. § 2342 Rn. 7; Staudinger/Olshausen aaO § 2342 Rn. 6, 7).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 ,

    Ein offenkundiger schwerer Rechtsmangel liegt mit einer Entscheidung in Form eines Versäumnisurteils gemäß § 331 Abs. 1 ZPO in einem nach der Zivilprozessordnung vor den ordentlichen Gerichten zu behandelnden Rechtsstreit über die Erbunwürdigkeit schon deshalb nicht vor, weil das Gesetz jedenfalls ausdrücklich eine Versäumnisentscheidung nicht verbietet (vgl. etwa § 130 Abs. 2 FamFG) und überwiegend in der Rechtsprechung und Literatur der Erlass eines Versäumnisurteils für zulässig erachtet wird (z.B. KG NJW-RR 1989, 455 f. [juris Rn. 14]; Staudinger/Olshausen, BGB (2021) § 2342 Rn. 6 m.w.N.; Bauer, Der Erbunwürdigkeitsprozess, 2007, Rn. 281 ff., 288; Muscheler, ZEV 2009, 101, 105; Skibbe, ZEV 1995, 459; vgl. auch OLG Düsseldorf ErbR 2020, 354, 356 f. [juris Rn. 73], das die Bindung des Nachlassgerichts an ein Versäumnisurteil aus einem Erbunwürdigkeitsprozess ohne die Erwägung einer Urteilsnichtigkeit bejaht).
  • OLG Jena, 28.01.2008 - 1 W 3/08

    Anwendung der Ausnahme von der Auferlegung der Prozesskosten auf den Kläger nach

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