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   KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88   

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https://dejure.org/1988,6214
KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88 (https://dejure.org/1988,6214)
KG, Entscheidung vom 21.12.1988 - 24 W 1435/88 (https://dejure.org/1988,6214)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 24 W 1435/88 (https://dejure.org/1988,6214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl eines Nichteigentümers in den Verwaltungsbeirat; Erforderlichkeit einer audrücklichen Vereinbarung der Wohnungseigentümer für eine vom Gesetz abweichende Zusammensetzung des Verwaltungsbeirats; Differenzierung zwischen "Beschluss" und "Vereinbarung"; Einschränkung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Verwaltungsbeirat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72
    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88
    Die Wohnungseigentümer können nur dann einen Außenstehenden zum Mitglied des Verwaltungsbeirates wählen, wenn dies die Teilungserklärung oder eine sonstige Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausdrücklich gestattet (Abweichung von BayObLGZ 1972, 161 ff. = NJW 1972, 1377).

    In der Rechtsprechung hat sich mit dieser Frage - soweit ersichtlich - bisher nur das Bayerische Oberste Landesgericht befaßt (BayObLGZ 1972, 161 ff. = NJW 1972, 1377; NJW-RR 1988, 270) und die Wahl eines Außenstehenden zum Beiratsmitglied durch bloßen Mehrheitsbeschluß ohne eine entsprechende Regelung durch eine vorangegangene Vereinbarung der Wohnungseigentümer für zulässig erachtet.

  • KG, 27.05.1987 - 24 W 5478/86
    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88
    Die Frage, ob dem Verwalter die Befugnis zur Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses zusteht, durch den er von seinem Amt abberufen wird (vgl. Vorlagebeschluß des Senats vom 27. Mai 1987 - 24 W 5478/86, ZMR 1987, 392), bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da der Beteiligte zu 1) auch Wohnungseigentümer und damit auf jeden Fall zur Anfechtung berechtigt ist.
  • KG, 23.12.1985 - 24 W 1583/85

    Wohnungseigentümerversammlung; Bindungswirkung; Rechtskraftwirkung;

    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88
    Allerdings können in manchen Fällen Zweifel darüber entstehen, ob ein "einstimmig" gefaßter Beschluß der Wohnungseigentümer als schlichter "Beschluß" oder als eine die Grundordnung der Gemeinschaft berührende "Vereinbarung" der Wohnungseigentümer aufzufassen ist (vgl. BayObLGZ 1973, 83 f. = NDR 1973, 673; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1983, 459 f.; Senatsbeschluß vom 23. Dezember 1985 - 24 W 1583/85, WuM 1986, 355 = Grundeigentum 1986, 797).
  • KG, 17.11.1986 - 24 W 2614/86
    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88
    Für eine solche Einschränkung ist die Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts zugunsten eines Wohnungseigentümers sowie die Eintragung dieses Sondernutzungsrechts im Grundbuch erforderlich (BayObLG, Rpfleger 1974, 111; Senat, Beschluß vom 17. November 1986 - 24 W 2614/86, NJW-RR 1987, 653 = MDR 1987, 500 = DWE 1987, 62).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 7/73
    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88
    Allerdings können in manchen Fällen Zweifel darüber entstehen, ob ein "einstimmig" gefaßter Beschluß der Wohnungseigentümer als schlichter "Beschluß" oder als eine die Grundordnung der Gemeinschaft berührende "Vereinbarung" der Wohnungseigentümer aufzufassen ist (vgl. BayObLGZ 1973, 83 f. = NDR 1973, 673; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1983, 459 f.; Senatsbeschluß vom 23. Dezember 1985 - 24 W 1583/85, WuM 1986, 355 = Grundeigentum 1986, 797).
  • BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme

    Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 594; KG NJW-RR 1989, 460; Bub, aaO).
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 136/91

    Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat, ohne Wohnungseigentümer zu sein

    Aus diesem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes wird in Rechtsprechung und Schrifttum geschlossen, daß jemand, der nicht Wohnungseigentümer ist, grundsätzlich nicht zum Verwaltungsbeirat gewählt werden kann (KG NJW-RR 1989, 460; Palandt/Bassenge 50. Aufl. Rn. 1, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 29 WEG).
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