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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.03.1988 - 3 W 41/88   

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https://dejure.org/1988,3342
OLG Zweibrücken, 10.03.1988 - 3 W 41/88 (https://dejure.org/1988,3342)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.1988 - 3 W 41/88 (https://dejure.org/1988,3342)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 1988 - 3 W 41/88 (https://dejure.org/1988,3342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verschleiertes Einkommen; Steuerklasse; Schuldner ; Gläubiger; Steuerlast; Unterhalt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 517
  • FamRZ 1989, 529
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 164/99

    Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Vollstreckungsschuldner

    Für das materielle Recht ist anerkannt, daß ein Unterhaltsschuldner dem Unterhaltsgläubiger die auf einer solchen Wahl einer ungünstigen Steuerklasse beruhende Mehrbelastung nicht entgegenhalten kann (vgl. BGH FamRZ 1980, 984 [985] = NJW 1980, 2251 [2252]; OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 529; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. 1997, Rdn. 862, 863).

    Im Vollstreckungsverfahren kann, wie das OLG Zweibrücken (FamRZ 1989, 529 f = NJW-RR 1989, 517) zutreffend ausgeführt hat, nichts anderes gelten, so daß auch hier die sachlich nicht gerechtfertigte Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Unterhaltspflichtigen in entsprechender Anwendung von § 850 Abs. 2 ZPO zu korrigieren ist.

  • LG Osnabrück, 20.05.1998 - 7 T 54/98
    Soweit die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken (NJW-RR 1989/517), die bei Unterhaltsforderung die Wahl einer ungünstigen Steuerklasse ohne sachlichen Grund für rechtsmißbräuchlich ansieht, auf andere Forderungen ausgeweitet wird (LG Köln Rechtspfleger 1996/120 = DVGZ 1996/61; AG Köln Jur.Büro 1997/158 mit zustimmender Anmerkung Ernst; AG Memmingen Jur.Büro 1986/660 und AG Philippsburg Jur.Büro 1986/661; vgl. Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl. 1996, Rdnr. 1134 Fn. 2), erscheint dies der Kammer im Ergebnis bedenklich.
  • LG Koblenz, 15.12.2003 - 2 T 890/03

    Notwendigkeit einer Korrektur der tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuer eines

    So ist zwischenzeitlich in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 850 h Abs. 2 ZPO die tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer eines Vollstreckungsschuldners durch einen Abschlag zu korrigieren ist, wenn durch die einen sachlichen Grund entbehrende Wahl der Steuerklasse zu Lasten des Gläubigers eine Verschiebung der Steuerbelastung erfolgt ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, S. 529 f.; OLG Köln, JurBüro 2000, S. 217 f.; Zöller-Stöber, ZPO, § 850 i Rdnr. 1 b mit ausführlichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • LG Essen, 28.03.2000 - 11 T 79/00

    Berücksichtigung der Ehefrau bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des

    Entsprechend der Grundsätze über verschleierte Einkommen ( § 850 h ZPO ) kann sich ein Schuldner, der ohne sachlichen Grund eine für ihn ungünstigere Steuerklasse wählt, dem Gläubiger gegenüber nicht auf seine tatsächliche Steuerlast berufen (BGH NJW 1980, 2251; OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 517 [OLG Zweibrücken 10.03.1988 - 3 W 41/88] ; AG Philippsburg JurBüro 1996, 661).
  • LG Koblenz, 05.03.2002 - 2 T 86/02

    Wahl der Steuerklasse durch das Gericht, um den pfändbaren Betrag zu ermitteln

    Andernfalls könnte der Schuldner allein durch die Wahl der Steuerklasse seinen Pfändungsfreibetrag quasi dadurch erhöhen, dass er - wie hier - für sich die Steuerklasse V wählt und auf diese Weise seiner Ehefrau durch deren Einstufung in die Steuerklasse III den vollen Splittingvorteil verschaffen (so auch: PfälzOLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 517 [OLG Zweibrücken 10.03.1988 - 3 W 41/88] ; OLG Köln JurBüro 2000, 217 = InVo 2000, 140; Rpfleger 2000, 223 = OLGR Köln 2000, 236 = MDR 2000, 1032 = WM 2000, 2114 = FamRZ 2000, 1590 m. Anm. Ernst = RenoR 2001, 78; SchlHOLG InVo 2000, 142; Gottwald, Zwangsvollstreckung, 4. Aufl., § 850 d ZPO Rn. 7 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9226
OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88 (https://dejure.org/1989,9226)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.01.1989 - SA 9/88 (https://dejure.org/1989,9226)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Januar 1989 - SA 9/88 (https://dejure.org/1989,9226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Grundsätze von Rechtsprechung und Literatur für die Entscheidung des Zuständigkeitskonflikts zwischen einem Familiengericht und einem allgemeinen Zivilgericht; Rechtliche Ausgestaltung von Rückgewähransprüchen nach den Bestimmungen des Anfechtungsgesetzes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Schweinfurt - 1 O 294/88
  • OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.1987 - IVb ARZ 18/87

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes durch den BGH (BGH)

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88
    Damit ist § 36 Nr. 6 ZPO entsprechend anwendbar; die vorliegende Zuständigkeitsentscheidung gilt unmittelbar allerdings nur für das Prozeßkostenhilfeverfahren, da die Klage den Beklagten noch nicht förmlich zugestellt, mithin bisher nicht rechtshängig geworden ist (BGH FamRZ 87, 924, Nr. 424 und 425; BGH Rechtspfleger 83, 160; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, 47. Aufl., Anm. 1 B und 3 E c zu § 36 ZPO; Thomas-Putzo, 15. Aufl., Anm. 2 f bb zu § 36 ZPO; Zöller-Vollkommer, 15. Aufl., Rz. 2 und 25 zu § 36 ZPO).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ARZ 505/80

    Besonderheiten im ehelichen Güterrecht bei Scheidung - Auswirkung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88
    Daß bei der Entscheidung aufgrund des Verteidigungsvorbringens familienrechtliche Fragen eine Rolle spielen, macht das Verfahren nicht zur Familiensache (BGH FamRZ 80, 988 = NJW 80, 2476; NJW 80, 2529; NJW 81, 128 und 2419; BayObLG FamRZ 82, 399/400 und …
  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 88/81

    Gerichtliche Zuständigkeit für vertragliche Ansprüche zur Auseinandersetzung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88
    Wird ein einheitlicher prozessualer Anspruch auf verschiedene sachlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt, von denen - für sich betrachtet - nur eine das Verfahren zur Familiensache machen würde, so kommt nach dem Zweck der familienrichterlichen Spezialzuständigkeit dem Familiengericht grundsätzlich der Vorrang zu (BGH FamRZ 83, 156; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ... Anm. 3 E c zu § 36 ZPO; Walter, FamRZ 83, 363/364 unter Ziffer 3; Zöller-Gummer a.a.O. Rz. 19).
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 501/80

    Ansprüche aus Scheidungsfolgenvergleich - Zugewinngemeinschaft - Güterrechtlicher

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88
    Daß bei der Entscheidung aufgrund des Verteidigungsvorbringens familienrechtliche Fragen eine Rolle spielen, macht das Verfahren nicht zur Familiensache (BGH FamRZ 80, 988 = NJW 80, 2476; NJW 80, 2529; NJW 81, 128 und 2419; BayObLG FamRZ 82, 399/400 und …
  • OLG Frankfurt, 07.02.1986 - 1 UFH 5/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88
    58/85">FamRZ 85, 1057/1058; OLG Frankfurt FamRZ 83, 196 und FamRZ 86, 692; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann Anm. 1 vor A zu 3 621 ZPO; Zöller-Gummer, Rz. 13 zu § 23 b GVG).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.01.1989 - SA 9/88
    Daß bei der Entscheidung aufgrund des Verteidigungsvorbringens familienrechtliche Fragen eine Rolle spielen, macht das Verfahren nicht zur Familiensache (BGH FamRZ 80, 988 = NJW 80, 2476; NJW 80, 2529; NJW 81, 128 und 2419; BayObLG FamRZ 82, 399/400 und …
  • OLG Köln, 16.05.2001 - 27 UF 282/00

    Notarielle Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung nach §§ 1408 , 1410

    Die allgemeine Auskunftspflicht dient weder der Durchsetzung eines familienrechtlichen Anspruches (vgl. dazu Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 621 Rdnr. 5 am Ende), noch handelt es sich bei den Auskunftsansprüchen nach Inhalt und Begründung um einheitliche prozessuale Ansprüche, für die auch eine Zuständigkeit der Familiengerichte gegeben sein könnte (dazu OLG Köln FamRZ 1990, 644, 645; OLG Bamberg NJW-RR 1989, 517, 518; Zöller/Philippi, § 621 Rdnr. 101).
  • OLG Köln, 11.04.2001 - 27 UF 282/00

    Auskunftsanspruch aus § 1379 BGBnach Vereinbarung des Güterstands der

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