Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.07.1988

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1988 - I ZR 117/86   

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https://dejure.org/1988,2227
BGH, 11.02.1988 - I ZR 117/86 (https://dejure.org/1988,2227)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1988 - I ZR 117/86 (https://dejure.org/1988,2227)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - I ZR 117/86 (https://dejure.org/1988,2227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sitten- und Wettbewerbswidrigkeit des Verwendung von apothekenpflichtigen Medikamenten durch Betriebsärzte - Unterlassungsanspruch gegen die Belieferung von sanitätsärztlichen und betriebsärztlichen Diensten durch Apotheken - Inverkehrbringen von Medikamenten durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 43; UWG § 1
    "Betriebsärztlicher Dienst"; Belieferung von Betriebsärzten mit Medikamenten durch einen Apotheker

  • rechtsportal.de

    AMG § 43 ; UWG § 1
    "Betriebsärztlicher Dienst"; Belieferung von Betriebsärzten mit Medikamenten durch einen Apotheker

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1676 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 550
  • MDR 1988, 835
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17

    Beschaffen der Applikationsarzneimittel durch die Ärzte und Anwendung in ihrer

    Ein Inverkehrbringen liegt nicht vor, wenn der Arzt im Rahmen einer Behandlung selbst oder durch überwachtes Personal Arzneimittel am Patienten anwendet, z. B. durch Injektion, Infusion, Verabreichen einer einzelnen Dosis oder ähnliche Maßnahmen (BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - I ZR 117/86, GRUR 1988, 623, 624 [juris Rn. 28] = WRP 1988, 527 - Betriebsärztlicher Dienst; BVerwGE 94, 341 [juris Rn. 36]; Rehmann, AMG, 4. Aufl., § 43 Rn. 2).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Der Senat hat in dieser Entscheidung lediglich ausgesprochen, daß es nicht als ein - den Apotheken vorbehaltenes - Inverkehrbringen im Einzelhandel im Sinne von § 43 Abs. 1 AMG a.F. anzusehen ist, wenn ein Arzt Arzneimittel an Patienten anwendet (BGH, Urt. v. 11.2.1988 - I ZR 117/86, GRUR 1988, 623, 624 = WRP 1988, 527 - Betriebsärztlicher Dienst).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2015 - 14c O 121/14

    Angebot von Medikamenten einer Apotheke an gynäkologische Praxen zum

    Denn dadurch werden die Produkte nicht in die Verfügungsgewalt des Endverbrauchers gebracht, vielmehr verbraucht der Arzt sie bei Durchführung seiner Behandlung und gibt sie nicht ab (BGH, Urteil vom 11.02.1988, I ZR 117/86, Rdnr. 28; LG Essen, Beschluss vom 02.06.2015, 52 QS 11/15, Rdnr. 13 für die strafrechtliche Beurteilung der Applikation von Intrauterinpessaren - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99

    Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens;

    Soweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - vgl. Urteil vom 11. Februar 1988 - I ZR 117/86 -, NJW-RR 1989, 550, 551 zu dem Begriff "im Einzelhandel" in § 43 Abs. 1 AMG a. F. - zu entnehmen sein sollte, ein Verbrauch eines Arzneimittels bei der Durchführung der ärztlichen Behandlung sei kein Endverbrauch und kein Inverkehrbringen im Einzelhandel, könnte dem der Senat - jedenfalls unter der Geltung des heutigen § 43 Abs. 1 AMG, der den Begriff des Einzelhandels nicht mehr enthält - so nicht folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.07.1988 - 8 U 315/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11296
OLG Hamm, 06.07.1988 - 8 U 315/86 (https://dejure.org/1988,11296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.1988 - 8 U 315/86 (https://dejure.org/1988,11296)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 8 U 315/86 (https://dejure.org/1988,11296)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewinnauszahlungsanspruch, Kaduzierung, Rechtsstellung des ausgeschlossenen Gesellschafters

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 550
  • DB 1989, 167
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.09.1998 - II ZR 172/97

    Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung des Gewinns; Rechtsfolgen der Einziehung

    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung, dem Kläger den anteiligen Gewinn für das im Zeitpunkt der Einziehung bereits abgeschlossene Rumpfgeschäftsjahr zuzuerkennen, im wesentlichen mit der Erwägung begründet, der Gewinnanspruch sei dem Grunde nach bereits mit Ablauf des Geschäftsjahres entstanden, die spätere Feststellung des Jahresabschlusses und die Entscheidung über die Gewinnverwendung führten lediglich die Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs herbei (vgl. dazu schon OLG Hamm GmbHR 1989, 126 mit ablehnender Anmerkung von Ebenroth EWiR 1989, 267 f.).

    Wenn das Berufungsgericht demgegenüber im Anschluß an OLG Hamm (GmbHR 1989, 126; ihm ohne eigene Begründung folgend Hachenburg/Welf Müller aaO § 21 Rdnr. 53) meint, bereits mit Ablauf des Geschäftsjahres sei der Gewinnanspruch "dem Grunde nach enstanden", trennt es nicht in der gebotenen Weise zwischen Gewinnstammrecht und Gewinnauszahlungsanspruch (vgl. schon Ebenroth aaO).

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm (GmbHR 1989, 126) gegenteilig entschieden hat, ist dies einerseits schon deswegen mit der hier zu beurteilenden Fallgestaltung nicht zu vergleichen, weil in dem damaligen Fall noch das Vollausschüttungsgebot des § 29 GmbHG a.F. galt und das Oberlandesgericht Hamm deswegen möglicherweise gemeint hat, den den Auszahlungsanspruch auslösenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung eine nur formale Bedeutung beimessen zu können, während es sich bei der Beklagten um eine nach neuem Recht errichtete Gesellschaft handelt.

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