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   BGH, 31.01.1989 - VI ZR 10/88   

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https://dejure.org/1989,7142
BGH, 31.01.1989 - VI ZR 10/88 (https://dejure.org/1989,7142)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1989 - VI ZR 10/88 (https://dejure.org/1989,7142)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - VI ZR 10/88 (https://dejure.org/1989,7142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall und Schmerzensgeld - Ausbleiben beruflichen Fortkommens als Folge eines Verkehrsunfalls - Immaterielle Nachteile aus psychischen Beeinträchtigungen als Unfallfolgen - Ermittlung des Ursachenzusammenhangs im Bereich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall und Schmerzensgeld; Ausbleiben beruflichen Fortkommens als Folge eines Verkehrsunfalls; Immaterielle Nachteile aus psychischen Beeinträchtigungen als Unfallfolgen; Ermittlung des Ursachenzusammenhangs im Bereich der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 606
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.1989 - VI ZR 10/88
    Dem freien tatrichterlichen Ermessen sind allerdings auch Grenzen gesetzt: Es darf nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und muß das Bemühen um die Berücksichtigung aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände erkennen lassen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 = VersR 1976, 967, 968 und vom 24. Mai 1988 - VI ZR 159/87 - VersR 1988, 943 = NZV 1988, 139).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.1989 - VI ZR 10/88
    Dem vom Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das landgerichtliche Urteil in diesem Zusammenhang angeführten Gesichtspunkt des fehlenden Rechtswidrigkeitszusammenhangs wegen unangemessener Erlebnisverarbeitung kann nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat zu den Fällen einer sog. Rentenneurose entwickelt hat, nur ausnahmsweise und nur nach sachverständiger Beratung des Gerichts durch einen Psychiater Bedeutung zukommen (vgl. Senatsurteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 = NJW 1986, 777, 779 m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus BGH, 31.01.1989 - VI ZR 10/88
    Dem freien tatrichterlichen Ermessen sind allerdings auch Grenzen gesetzt: Es darf nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und muß das Bemühen um die Berücksichtigung aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände erkennen lassen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 = VersR 1976, 967, 968 und vom 24. Mai 1988 - VI ZR 159/87 - VersR 1988, 943 = NZV 1988, 139).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auch bei der Schadensschätzung darf der Tatrichter wesentliches Parteivorbringen nicht übergehen oder aus unzutreffenden Erwägungen außer acht lassen; er muß sich vielmehr um die Sachverhaltsfeststellung bemühen und die Berücksichtigung aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände erkennen lassen (vgl. Senatsurteile vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - VersR 1988, 837, 838 und vom 31. Januar 1989 - VI ZR 10/88 - NJW-RR 1989, 606).
  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

    War mithin nach dem Klägervortrag davon auszugehen, daß es Hans M. gelungen war, vor dem Schadensereignis eine berufliche Existenz aufzubauen und aufrecht zu erhalten, so begegnet es schon von daher durchgreifenden Bedenken, daß das Berufungsgericht jeglichen Verdienstausfall - selbst in Höhe eines Existenzminimums - infolge des Unfalls verneint hat (Senatsurteil vom 31. Januar 1989 - VI ZR 10/88 - NJW-RR 1989, 606).
  • OLG Hamm, 09.02.2018 - 7 U 68/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingtem offenen Schädel-Hirn-Trauma III.

    Es gibt keinen konkreten Ansatz für die Vornahme eines Unwägbarkeitsabschlags ab 2010 (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1989, 606, Pardey, a.a.O., Rz. 96; BGH, NJW 2001, 1640).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 207/92

    Schadensermittlung bei entgangenem Gewinn nach Behandlungsfehler

    Mit dieser Beschränkung der Kausalitätsprüfung auf die Frage, wann die objektive Leistungsfähigkeit des Klägers wieder hergestellt worden ist, ist das Berufungsgericht der Verpflichtung des Tatrichters nicht gerecht geworden, im Rahmen der Schadensermittlung nach § 287 ZPO den gesamten Parteivortrag zu würdigen und alle für die Beurteilung maßgeblichen Umstände zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - VersR 1988, 837 und 31. Januar 1989 - VI ZR 10/88 - NJW-RR 1989, 606).
  • OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 211/97

    Schadensberechnung bei Berufsunfähigkeit

    (Vgl. Palandt a.a.O. sowie MünchKomm-Stein, BGB, 3. Aufl., § 843, Rdnr. 46; Wussow/Küppersbusch a.a.O., Rdnr. 35, 121; BGB NJW-RR 89, 606 f., VersR 92, 973; NJW 95, 1023 f. und 2227 f.; NJW 97, 937 f. und NJW 98, 1633, 1634 ff.).
  • KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird es jedoch häufig mißbilligt, wenn unter Hinweis auf mangelnde Substantiierung jeglicher Verdienstausfall verneint und nicht einmal im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO ein Mindestschaden zugesprochen wird (vgl. BGH DAR 1993, 429 ; VersR 1992, 618; NJW-RR 1989, 606; von Gerlach, DAR 1996, 205, 215 f.).
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