Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.03.1988

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 10 U 96/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2361
OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 10 U 96/88 (https://dejure.org/1989,2361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.1989 - 10 U 96/88 (https://dejure.org/1989,2361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 10 U 96/88 (https://dejure.org/1989,2361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Teppichbodenerneuerung als Schönheitsreparatur

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 536 BGB
    Die Erneuerung eines verschlissenen Teppichbodens als Schönheitsreparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 663
  • DB 1989, 1132
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Heidelberg, 24.06.2013 - 5 S 52/12

    Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer

    Die durch den unbekannt verbliebenen Schlüssel begründete Missbrauchsgefahr verletzt nicht nur das Eigentum an dem Schlüssel selbst, sondern zusätzlich die Sachgesamtheit Schließanlage für das Gesamtgebäude (KG, NJW-RR 2008, 1245 ff. - juris Rz. 13 m.w.N.; LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 4).

    Bei der Berechnung des für den (partiellen) Austausch der Schließanlage geschilderten Schadensersatzbetrages ist daher ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen (vgl. LG Münster, WuM 1989, 508 f. - juris Rz. 8).

  • OLG Hamm, 22.03.1991 - 30 REMiet 3/90

    Mitvermieteter Bodenbelag - Vermietersache

    Die Berufungszivilkammer will von dieser mit Urteil vom 9. Februar 1989 vom Oberlandesgericht Düsseldorf ( - 10 U 96/88 - NJW-RR 1989, 663 ) getroffenen Entscheidung abweichen.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08

    Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Der Senat hat mit Urteil vom 9.2.1989 (NJW-RR 1989, 663 = WuM 1989, 508) für den Teppichboden entschieden, dass der gewerbliche Mieter jedenfalls dann den bei Mietbeginn durch den Vermieter neu verlegten und bei Mietende verschlissenen Teppichboden ersetzen muss, wenn er vertraglich die Ausführung der Schönheitsreparaturen übernommen hat und nach einer Zusatzvereinbarung im Mietvertrag verpflichtet ist, den Zustand wie beim Einzug wiederherzustellen.
  • OLG Stuttgart, 06.03.1995 - 5 U 204/94

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Vermieters gegen den Mieter nach Beendigung des

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  • OLG Celle, 20.11.1996 - 2 U 273/95

    Unterbliebene Renovierungsarbeiten aus Anlass der Beendigung eines

    Dem OLG Stuttgart (NJW-RR 1995, 1101) ist darin zu folgen, daß auch bei der Vermietung und Verpachtung von Geschäftsraum die Erneuerung eines Teppichbodens oder eines sonstigen Bodenbelages nicht zu den vom Mieter vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturen gehört (a.A. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 663 [OLG Düsseldorf 09.02.1989 - 10 U 96/88] ).
  • LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 276/96
    Dieser Anspruch fällt - entgegen OLG Düsseldorf (NJW-RR 1989, 663 [= WuM 1989, 508]) - grundsätzlich nicht unter die Renovierungspflicht (RE OLG Hamm WuM 1991, 248); der Anspruch wäre mithin als PVV-Schaden zu behandeln, der durch den Verkauf des Hausgrundstücks untergegangen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 216/89
    Damit unterscheidet sich der Fall grundlegend von dem vom Senat in dem Verfahren 10 U 96/88 (vgl. DB 1989, 1132 = NJW-RR 1989, 663 ) beurteilten Sachverhalt.
  • OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96

    Schadensersatz wegen Nichtausführung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten

    Die Frage, ob die Erneuerung von Teppichboden als Schönheitsreparatur anzusehen ist, hat -sowie ersichtlich- lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf bejaht, allerdings mit dem nicht weiter erläuterten Satz: "Was Tapeten für die Wände sind, ist Teppichboden für den Fußboden" (NJW-RR 1989, 663).
  • LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
    Dieser Anspruch fällt - entgegen OLG Düsseldorf (NJW-RR 1989, 663 [= WuM 1989, 508]) - grundsätzlich nicht unter die Renovierungspflicht (RE OLG Hamm WuM 1991, 248); der Anspruch wäre mithin als PVV-Schaden zu behandeln, der durch den Verkauf des Hausgrundstücks untergegangen wäre.
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3080
OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87 (https://dejure.org/1988,3080)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.1988 - 24 U 474/87 (https://dejure.org/1988,3080)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 1988 - 24 U 474/87 (https://dejure.org/1988,3080)
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Bungalow auf Teneriffa

§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Vollmacht zum Verkauf einer Auslandsimmobilie, Art. 28 Abs. 3 EGBGB, Unterscheidung zwischen "Vollmachtsstatut" und "Wirkungsstatut"

Volltextveröffentlichungen (2)

  • unalex.eu

    Art. 3, 4 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Anhaltspunkte für eine stillschweigende Rechtswahl - Dienstleistungsverträge - Auftragsverhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 663
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.03.1979 - V ZR 85/77

    Heilung des Formmangels beim Verkauf eines ausländischen Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Nach ständiger Rechtsprechung zu dem bis zur Neufassung des EGBGB geltenden internationalen Privatrecht wurde das für einen schuldrechtlichen Vertrag maßgebende Recht in erster Linie durch den ausdrücklichen oder auch nur stillschweigend erklärten Willen der Parteien bestimmt (vgl. BGHZ 73, 391/393 u. 52, 239/241).

    Es ist nicht ersichtlich, warum der mit der Vorschrift bezweckte Schutz des Grundstücksverkäufers sich nur auf den Verkauf inländischer Grundstücke beziehen sollte (vgl. BGHZ 73, 391/394; 52, 239/242 f.).

    Auch macht die Nichtigkeit des Vertrags die Rechtswahl nicht ungültig (BGHZ 73, 391/394).

    Auch eine Übergabe durch Errichtung einer öffentlichen Vertragsurkunde (Art. 1462 Abs. 2 Codigo Civil) ist nicht erfolgt, eine Heilung des Formverstoßes somit nicht eingetreten (vgl. BGHZ 73, 391/396 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1981, 529/530; Stoll aaO Rn. 168).

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66

    Verkauf eines ausländischen Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Danach entscheidet über dingliche Rechte und Pflichten das Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet, bei Grundstücken also das Recht des Belegenheitslandes (vgl. BGHZ 52, 239/240).

    e) Haben die Parteien, wovon aus den genannten Gründen auszugehen ist, die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, so unterstehen ihre Vertragsbeziehungen auch der Formvorschrift des § 313 Satz 1 BGB (BGHZ 52, 239/241).

    Es ist nicht ersichtlich, warum der mit der Vorschrift bezweckte Schutz des Grundstücksverkäufers sich nur auf den Verkauf inländischer Grundstücke beziehen sollte (vgl. BGHZ 73, 391/394; 52, 239/242 f.).

    Der Eigentumsübergang an einem Grundstück erfolgt nach internationaler Sachenrecht, wie ausgeführt, entsprechend dem Recht der belegenen Sache (vgl. BGHZ 52, 239 f.).

  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Die von der Vollmacht verdeckte Verpflichtung der Beklagten zur Veräußerung und damit zur Abgabe der hierfür erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen wäre am Wohnort der Schuldnerin in [...] zu erfüllen (vgl. §§ 433, 925, 269 Abs. 1 BGB; zu den für das Geschäftsstatut maßgebenden Umständen vgl. BGH NJW 1970, 999; Ferid aaO § 6 Rn. 6-52).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 152/81

    Begründung des Absehens von einer Parteivernehmung

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Für die Richtigkeit des Tatsachenvortrags des Klägers zum Treuhandvertrag besteht keinerlei Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW 1983, 2033).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.1980 - 23 U 205/79
    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Auch eine Übergabe durch Errichtung einer öffentlichen Vertragsurkunde (Art. 1462 Abs. 2 Codigo Civil) ist nicht erfolgt, eine Heilung des Formverstoßes somit nicht eingetreten (vgl. BGHZ 73, 391/396 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1981, 529/530; Stoll aaO Rn. 168).
  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85

    Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Für eine Existenzgefährdung des Klägers ist nichts vorgetragen; eine besonders schwere Treuepflichtverletzung der Beklagten ist nicht bewiesen (vgl. BGH NJW 1987, 1070).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Soweit es um den Umfang der Vollmacht geht, ist nach überwiegender Rechtsauffassung das Recht des Landes maßgeblich, in dem die Vollmacht ihre Wirkung entfalten soll, also das Wirkungsstatut (BGHZ 64, 183/192).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Die internationale Zuständigkeit ist vielmehr in allen Instanzen von Amts wegen nachzuprüfen (vgl. BGHZ 44, 46; Schneider bei Zöller ZPO 15. Aufl. § 512 a Rn. 5; Albers bei Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 46. Aufl. § 512 a Anm. 2 B; Geimer WPM 1986, 117).
  • EuGH, 15.01.1985 - 241/83

    Rösler / Rottwinkel

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Es kann dahingestellt bleiben, ob bei der engen Auslegung der Vorschrift, die zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für die Parteien geboten ist, ein Schadensersatzanspruch unter diese Norm fällt, wenn er die Nichterfüllung einer Übereignungsverpflichtung zum Gegenstand hat (vgl. zur Rechtslage bei Art. 16 Nr. 1, 2. Alt. EuGVÜ Europäischer Gerichtshof NJW 1985, 905 mit Stellungnahme von Rauscher aaO S. 892).
  • OLG Stuttgart, 11.11.1980 - 8 W 173/80

    Geltung des Wirkungsstatuts für den Umfang der Vollmacht und für deren

    Auszug aus OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87
    Die Vollmacht wird an dem Ort erteilt, an dem die Urkunde ausgestellt wird (hier: [...]; somit ist für die Beurteilung der für die Vollmacht notwendigen Form auf deutsches Recht abzustellen (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1981, 164; Spellenberg in MünchKomm 2. Aufl. nach Art. 11 EGBGB Rn. 23 mwN; Stoll aaO Rn. 173).
  • RG, 19.03.1924 - V 427/22

    Kann der Käufer eines Grundstücks auf die Gültigkeit der Vollmacht auch dann

  • KG, 15.01.1985 - 1 W 475/84

    Formbedürftigkeit einer Abschluß- und Auflassungsvollmacht; Formerfordernis der

  • BGH, 04.03.2013 - NotZ(Brfg) 9/12

    Berufsrecht der Notare: Genehmigungsvorbehalt für Urkundstätigkeiten im Ausland;

    Eine Vollmacht, welche der Kläger in Den Haag zu beurkunden beabsichtigt, richtet sich nach dem deutschen Internationalen Privatrecht grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in dem von ihr Gebrauch gemacht wird (sog. Wirkungsstatut; hM, z.B. BGH, Urteile vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, NJW 2004, 1315, 1316 und vom 17. November 1994 - III ZR 70/93, BGHZ 128, 41, 47; OLG München, NJW-RR 1989, 663, 664; OLG Stuttgart, DNotZ 1981, 746, jew. mwN; Erman/Hohloch, BGB, 12. Aufl., Anh I Art. 37 EGBGB Rn. 12; Palandt/Thorn, BGB, 72. Aufl., Anhang zu Art. 10 EGBGB Rn. 1).
  • OLG Celle, 20.11.1991 - 20 U 26/91

    Gesellschaftsrecht; Übertragung eines Geschäftsanteils an einer ausländischen

    Nach ständiger Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs ist das für einen schuldrechtlichen Vertrag maßgebliche Recht in erster Linie durch den ausdrücklichen oder stillschweigenden Parteiwillen bestimmt (BGHZ 52, 239, 241; 53, 189, 191; 73, 391, 394 = NJW 1979, 1773 [BGH 09.03.1979 - V ZR 85/77] ; OLG München NJW-RR 1989, 663 ff - für den in Deutschland geschlossenen Kaufvertrag zwischen einem deutschen Käufer und einem deutschen Verkäufer über ein im Ausland gelegenes Grundstück).

    b) In Bezug auf Kaufverträge über im Ausland gelegene Grundstücke durch deutsche Vertragsparteien ist anerkannt, daß bei der Anwendung deutschen Rechts die Formvorschrift des § 313 BGB zu beachten ist (BGHZ 52, 239, 241; 53, 189, 191; 73, 391.394 = NJW 1979, 1773 [BGH 09.03.1979 - V ZR 85/77] ; OLG München NJW-RR 1989, 663, 665).

  • KG, 25.01.2005 - 13 U 49/04

    Anwendbares Recht für einen auf den Erwerb eines ausländischen Grundstücks

    Auch der Bundesgerichtshof hat es wiederholt gebilligt, dass die Instanzgerichte unter derartigen Umständen, wie sie hier gegeben sind, eine stillschweigende Wahl des deutschen Schuldvertragsrechts angenommen haben (vgl BGHZ 53, 189: ausdrücklich auch für den Vorvertrag über den Verkauf einer in Holland gelegenen Eigentumswohnung; im Übrigen BGHZ 52, 239; BGHZ 57, 337, 339; BGHZ 73, 391; OLG München OLGZ 1974, 19; OLG München NJW-RR 1989, 663; OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 1484 ).
  • OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00

    Stillschweigende Wahl des deutschen Rechts

    Auch das OLG München (NJW-RR 89, 663 (665)) ist von einer stillschweigenden Wahl des deutschen Rechts in einem Fall ausgegangen, in dem beide Parteien deutsche Staatsangehörige waren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten, der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wurde und das in Spanien gelegene Objekt im Eigentum der deutschen Beklagten stand.
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