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   OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87   

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OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87 (https://dejure.org/1988,6775)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.1988 - 24 U 814/87 (https://dejure.org/1988,6775)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 1988 - 24 U 814/87 (https://dejure.org/1988,6775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Speditionskosten und Frachtkosten für einen Seetransport; Abtretung einer Forderung ; Ansprüche aus einem Frachtvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 614; HGB § 625; HGB § 626; AGBG § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 803
  • VersR 1990, 998
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    An diese (konkludente) Rechtswahl ist der Senat gebunden (vgl. BGH NJW 1984, 2762; Reithmann/Martiny Internationales Vertragsrecht 4. Aufl. RdNrn. 52/53; Lorenz IPRax 1987, 27; Schack NJW 1984, 2736 f.).
  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 182/87

    Fälligkeit des Beförderungsanspruchs des Drittabladers

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    Gegen eine solche Verpflichtung spricht ferner, daß der Ablader ohne eine Beförderungszusage keinen eigenen Beförderungsanspruch hat (vgl. BGH MDR 1988, 754).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    Der Senat schließt sich insoweit der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen herkömmlichen strengen Auffassung an (vgl. BGH NJW 1982, 532 f. mit einer Übersicht über den Meinungsstand) und berücksichtigt bei der Prüfung deshalb nur die in Übersetzung vorliegenden Bestandteile der Konnossementsbedingungen ungeachtet des Umstandes, daß sich möglicherweise aus dem Zusammenhang mit anderen Klauseln bei einer Gesamtwürdigung eine hiervon abweichende Beurteilung ergeben könnte (vgl. Brandner bei Ulmer/Brandner/Hensen a.a.O. § 9 RdNr. 76).
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 127/78

    Schadensersatzanspruch des Empfängers aus dem Beförderungsvertrag

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    Der Frachtvertrag zugunsten des (noch) verfügungsberechtigten Abladers (vgl. BGHZ 75, 94 [BGH 06.07.1979 - I ZR 127/78] - dort zugunsten des Empfängers) bewirkte, daß er den Leistungsanspruch unmittelbar erwarb, ohne aber in die Pflichten des Frachtvertrags einzutreten; diese richteten sich vielmehr nach dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger, also zwischen Befrachter und Verfrachter (vgl. § 328 BGB ).
  • BGH, 03.02.1986 - II ZR 201/85

    Prüfungsverbot des § 549 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und internationale

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    Indes kann der redliche Verwender auch gegenüber einer kaufmännischen Partei nach Treu und Glauben nicht davon ausgehen, daß sich dieser ohne weiteres mit dem Inhalt eines nur schwer entzifferbaren Klauselwerks einverstanden erklärt (vgl. BGH VersR 1883, 1077/1079 und 1986, 678).
  • BGH, 20.05.1952 - I ZR 140/51

    Konnossement. Deckladungsklausel

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    Es kommt deshalb insbesondere nicht darauf an, daß die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma R. in englischer Sprache abgefaßt waren (vgl. Schlegelberger/Liesecke Seehandelsrecht 2. Aufl. § 643 HGB RdNr. 18), die Verhandlungs- und Vertragssprache teilweise französisch und der Transport nach T. auszuführen war sowie daß für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Konnossement nach ständiger deutscher Rechtspraxis das Recht des Bestimmungshafens als des Erfüllungsortes maßgebend ist (vgl. BGHZ 6, 129 [BGH 20.05.1952 - I ZR 140/51] /134; Schaps bei Schaps/Abraham Seerecht 4. Aufl. § 642 HGB RdNr. 31).
  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    An diese (konkludente) Rechtswahl ist der Senat gebunden (vgl. BGH NJW 1984, 2762; Reithmann/Martiny Internationales Vertragsrecht 4. Aufl. RdNrn. 52/53; Lorenz IPRax 1987, 27; Schack NJW 1984, 2736 f.).
  • OLG Bremen, 02.11.1978 - 2 U 55/78

    Spediteur; Seefracht; Güter; Fracht ; Bevollmächtigung

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    In einer in VersR 1979, 667 veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht B. ausgeführt, Voraussetzung für die Folgerung, die "Shipper" wolle nach Maßgabe der Konnosemantsbedingungen Frachtschuldner werden, sei die begründete Annahme des Verfrachters, der "Shipper" kenne die Konnossementsbedingungen und wisse deshalb, wie sein Begehren vom Verfrachter verstanden werde; mit der Angemessenheit der Konnossementsbedingungen hat sich dieses Gericht - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - nicht auseinandergesetzt.
  • OLG Bremen, 13.03.1986 - 2 U 61/84
    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    Der entscheidende Grund für diese Risikoverteilung liegt in der Zugriffsmöglichkeit des Frachtführers, auch wenn sich das Konnossement im Besitz des Abladers befindet (vgl. OLG Bremen VersR 1986, 679 f.).
  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

    Auszug aus OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
    Die Parteien, die es in der Hand haben, auch nachträglich über die anzuwendende Rechtsordnung zu verfügen (vgl. BGHZ 53, 189/193) sind sich, wie sich aus dem Prozeßverhalten und den Schriftsätzen hinreichend sicher ergibt, darüber einig, daß der Rechtsstreit nach deutschem Recht entschieden werden soll.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Dabei kann offenbleiben, ob dem Grundsatz, daß der beauftragte Frachtführer auch dann nicht auf ein Handeln in fremdem Namen schließen darf, wenn der ihn beauftragende Spediteur den Namen des Versenders offenlegt oder diesen gar als Absender bezeichnet, in dieser Allgemeinheit gefolgt werden kann (bejahend OLG Köln TranspR 1986, 194, 195; OLG München NJW-RR 1989, 803, 804; Koller, Transportrecht, 3. Aufl., HGB § 407 Rdn. 4; a.A. OLG München VersR 1982, 264, 265).
  • OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
    Allerdings trat gegenüber der Beklagten die... auf, die als Spediteur von der Klägerin beauftragt war, und es entspricht der in der Rechtsprechung vorherrschenden Ansicht, daß der beauftragte Frachtführer auch dann nicht auf ein Handeln in fremden Namen schließen darf, wenn der ihn beauftragende Spediteur den Namen des Versenders offenlegt oder diesen gar als Absender bezeichnet (vgl. OLG Köln TranspR 1986, 195; OLG München NJW-RR 1989, 803; Koller, wie vor, § 407 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95

    Seehandel, Güterbeförderung, seemäßige Verpackung

    Andererseits hat die Beklagte mit der Abladung auch nicht die vertragliche Haupt- oder Nebenpflicht eines anderen Ladungsbeteiligten, etwa die ausdrücklich mit dem Verfrachter vereinbarte Pflicht der Klägerin zu "seemäßiger Verpackung", übernommen; hierzu hätte es eines besonderen Schuldbeitritts bedurft (vgl. OLG München, NJW-RR 1989, 803 (804)).
  • OLG Rostock, 27.11.1996 - 6 U 113/96
    b) Eine Einigung im Sinne eines Schuldbeitritts gemäß §§ 145 ff., 305 BGB ist nicht zustande gekommen (vgl. auch OLG München, NJW-RR 1989, S. 803 ff. für den Fall eines Konnossements ohne "freight prepaid"-Vermerk).
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