Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Main, 07.04.1988

Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 22.07.1988 - 33 C 758/88 - 50   

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AG Frankfurt/Main, 22.07.1988 - 33 C 758/88 - 50 (https://dejure.org/1988,6387)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.07.1988 - 33 C 758/88 - 50 (https://dejure.org/1988,6387)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Juli 1988 - 33 C 758/88 - 50 (https://dejure.org/1988,6387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 83
  • NZV 1989, 238 (Ls.)
 
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   AG Frankfurt/Main, 07.04.1988 - 32 C 5399/87 - 39   

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AG Frankfurt/Main, 07.04.1988 - 32 C 5399/87 - 39 (https://dejure.org/1988,7595)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.04.1988 - 32 C 5399/87 - 39 (https://dejure.org/1988,7595)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. April 1988 - 32 C 5399/87 - 39 (https://dejure.org/1988,7595)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Zwar wäre der Kläger beziehungsweise die Z -Versicherungsgesellschaft als Mieter des Stellplatzes Nr. 4 und damit Besitzer eines Grundstücksteils gemäß § 859 Abs. 1 und 3 BGB berechtigt gewesen, sich sofort nach Entziehung des Besitzes durch Entsetzung des Täters mittels Abschleppens des rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs wieder des Besitzes zu bemächtigen (vgl. u.a. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 51. Auflage, § 859 Rn 4; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.11.1977, OLGZ 1978, 206; LG Frankfurt, Urteil vom 22.6.1983, NJW 1984, 183; AG Mühlheim, Urteil vom 6.6.1986, NJW-RR 1986, 1355; AG Braunschweig, Urteil vom 6.11.1985, NJW-RR 1986, 1414; AG Frankfurt, Urteil vom 6.10.1989, NJW 1990, 917; einschränkend - "nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist" -: AG Frankfurt, Urteil vom 7.4.1988, NJW-RR 1989, 83).
  • AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01

    Falschparker - privates Abschleppen - Wer zahlt die Abschleppkosten

    Die insofern vom AG Frankfurt in NJW-RR 1989 S. 83 f vertretene Wartefrist für den Besitzer des Stellplatzes findet im Gesetz keine Stützte, sie ist dogmatisch nicht begründbar (vgl. insofern Schünemann, dto., DAR 1997 S. 267 (268)), sie steht auch in Widerspruch zum Tatbestandsmerkmal "sofort" in § 859 Abs. 3 BGB.
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