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   BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88   

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BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88 (https://dejure.org/1989,2777)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88 (https://dejure.org/1989,2777)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 1989 - BReg. 1b Z 14/88 (https://dejure.org/1989,2777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Billigung einer Jahresabrechnung des Verwalters; Anforderungen an eine Jahresabrechnung hinsichtlich der Einstellung der Wohngeldzahlungen als Einnahmen; Verhältnis zwischen Jahresabrechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 840
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
    Die Jahresabrechnung muß eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) geben (BayObLGZ 1987, 86/89; KG NJW-RR 1987, 1160/1161).

    Sie ist keine Gewinn- und Verlustrechnung und keine Bilanz, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberzustellen hat (BayObLGZ 1987, 86/93; BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 11, 12, Augustin WEG Rn. 14, 16, jeweils zu § 28).

    Die Entlastung hat zur Folge, daß den Wohnungseigentümern insoweit keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/94; KG NJW-RR 1987, 79/80: Augustin § 28 Rn. 31).

  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86

    Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob in dieser handschriftlichen Übersicht die tatsächlich zugeflossenen Wohngeldvorschüsse oder nur die nach dem Wirtschaftsplan maßgeblichen Sollbeträge (vgl. BayObLGZ 1986, 263/266) erfaßt sind.

    Die Entlastung hat zur Folge, daß den Wohnungseigentümern insoweit keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/94; KG NJW-RR 1987, 79/80: Augustin § 28 Rn. 31).

  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
    Sie ist keine Gewinn- und Verlustrechnung und keine Bilanz, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberzustellen hat (BayObLGZ 1987, 86/93; BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 11, 12, Augustin WEG Rn. 14, 16, jeweils zu § 28).
  • KG, 15.10.1986 - 24 W 910/86

    Aufhebung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung betreffend die

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
    Die Entlastung hat zur Folge, daß den Wohnungseigentümern insoweit keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/94; KG NJW-RR 1987, 79/80: Augustin § 28 Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
    Auszug aus BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
    Sie ist keine Gewinn- und Verlustrechnung und keine Bilanz, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberzustellen hat (BayObLGZ 1987, 86/93; BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 11, 12, Augustin WEG Rn. 14, 16, jeweils zu § 28).
  • BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
    Sie muß für einen Wohnungseigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder sonstigen Sachverständigen verständlich sein (BayObLGZ 1975, 369/373; BayObLG WEM 1979, 38).
  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
    Diese dem Tatrichter obliegende Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfbar ist (BayObLGZ 1986, 322/325), war nach dem objektiven Erklärungswert des Eigentümerbeschlusses möglich.
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Da daraus weiter folgt, daß die Verwalterin ihre Pflicht, eine richtige Abrechnung aufzustellen (§ 28 Abs. 3 WEG ), für diesen Abrechnungszeitraum noch nicht vollständig erfüllt hat, kann auch die in dem Beschluß ausgesprochene Entlastung (vgl. zu deren Bedeutung Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. § 28 Rnr. 33) keinen Bestand haben (BayObLG NJW-RR 1989, 840, 841).
  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95

    Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe

    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    In dem der Entscheidung des BGH vom 5.4.1989 (BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640) zugrundeliegenden Fall lagen solche besonderen Umstände in einer auf alterungsbedingter Hirnleistungsschwäche und Gefäßsklerose beruhenden Beeinträchtigung des Gedächtnis- und Konzentrationsvermögens begründet, in dem vom OLG Köln (r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266) entschiedenen Fall in der jugendlichen Unerfahrenheit des Beklagten, der das von seiner Mutter übernommene, mit einem Überhitzungsschutz versehene Fritiergerät nur selten benutzt hatte.

  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Denn die Antragsgegnerin zu 1 hat für dieses Wirtschaftsjahr ihre Abrechnungspflichten noch nicht erfüllt und es kommen noch Ansprüche gegen sie in Betracht (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840/841 und WE 1990, 133/134; Staudinger/Bub § 28 Rn. 571; Bärmann/ Merle § 28 Rn. 111).
  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 85/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Korrektur einer fehlerhaften

    Sie ist keine Gewinn- und Verlustrechnung und keine Bilanz, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung , welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberzustellen hat (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 1989, 840 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Denn der Eigentümerbeschluß über die Entlastung des Verwalters bedeutet in der Regel ein negatives Schuldanerkenntnis hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus solchen Verwalterhandlungen, die bei Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Kommen solche Ansprüche in Betracht, entspricht die Entlastung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; der Beschluß darüber ist auf rechtzeitigen Antrag hin für ungültig zu erklären (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f. m.w.N.).
  • LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer

    Sie ist keine Gewinn- und Verlustrechnung und keine Bilanz, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberzustellen hat (vgl.etwa BayObLG, NJW-RR 1989, 840 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Dies bedeutet in der Regel, daß sie sich nur auf solche Vorgänge bezieht, die mit der Abrechnung zusammenhängen und in ihr dargestellt zu werden pflegen; vor allem handelt es sich dabei um die in die Abrechnung aufgenommenen Ausgaben und deren Berechtigung (vgl. BayObLGZ 1987, 86, 94; BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.; WuM 1994, 43; OLG Celle NJW-RR 1991, 979 f.).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

    Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen

    Kommen solche Ansprüche in Betracht, entspricht die Entlastung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; der Beschluß darüber ist auf rechtzeitigen Antrag hin für ungültig zu erklären (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f. m.w.N,; KG WuM 1992, 327 f.).
  • BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96

    Einsicht der Wohnungseigentümer in die vom Verwalter geführten Unterlagen

    Die bestandskräftig gewordene Entlastung des Verwalters hat in der Regel zwar die Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus Verwalterhandlungen des bestimmten Jahres; dieses negative Schuldanerkenntnis bezieht sich jedoch nur auf solche Handlungen, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.; BayObLGZ 1994, 98, 102; OLG Celle OLGZ 1983, 177, 179).
  • AG München, 25.11.2015 - 485 C 30059/14

    Wann entspricht die Jahresabrechnung ordnungsgemäßer Verwaltung?

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99

    Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung

  • BayObLG, 22.04.2004 - 2Z BR 38/04

    Verwalterpflichten bei Mängel der Wohnanlage

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
  • AG Pinneberg, 23.04.2002 - 68 II 101/01

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen betreffend die Jahresabrechnung und

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