Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 26.04.1989

Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87   

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https://dejure.org/1988,1383
BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87 (https://dejure.org/1988,1383)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1988 - X ZR 112/87 (https://dejure.org/1988,1383)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1988 - X ZR 112/87 (https://dejure.org/1988,1383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer Werft - Überprüfung von Gasfreiheit eines Tankmotorschiffes - Haftungsbegrenzung in allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG)

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    X. Zivilsenat des BGH entscheidet mit "historischem" Urteil vom 29.11.1988 - X ZR 112/87 - zu einem Unfall auf der Rhein-Werft mit Fragen des Schadensersatzes, der Sachverständigenkosten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 953
  • WM 1989, 855
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.10.1980 - VI ZR 265/79

    Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften als grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
    Seine Wertung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht weitgehend entzogen, es sei denn, der Tatrichter habe den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder seiner Beurteilung fehlerhaft gewonnene Feststellungen zugrunde gelegt (BGH VersR 1981, 75 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
    So gehören die Expertisekosten als Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Schadensumfangs zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Nachteilen, weil die Begutachtung in der Regel die Voraussetzung für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs ist, und zwar sowohl gegenüber der eigenen Kaskoversicherung des Geschädigten als auch gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung (vgl. BGH NJW 1974, 34, 35; Palandt BGB 47. Aufl. § 249 Anm. 4 b cc).
  • BGH, 23.02.1984 - VII ZR 274/82

    Inhaltskontrolle einzelner Klauseln der "Einheitsbedingungen für

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
    Durch die so verstandene Klausel werden somit (allenfalls) vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden von der Haftung ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1985, 3016, 3018).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
    In solchen Fällen hat die Rechtsprechung unter Berücksichtigung des in § 67 Abs. 1 Satz 3 VVG enthaltenen Grundgedankens die Leistungspflicht des Versicherers verneint, wenn der Haftungsausschluß eine ungewöhnliche, die Interessen des Versicherers gegen Treu und Glauben beeinträchtigende Abrede darstellt (BGHZ 22, 109, 119 f. m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
    Nach dieser Rechtsprechung ist der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers jedenfalls dann gefährdet, wenn dieser seinen Vertragspartner auch von der Haftung für grobes Verschulden befreit (BGHZ 33, 216, 221).
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
    Danach kommt eine Risikobeherrschung durch den Schiffseigner - anders als in dem vom erkennenden Senat (BGHR AGBG § 24 Satz 2 - Dock- und Reparaturbedingungen 1) entschiedenen Fall, bei dem nur eine schuldhafte Pflichtverletzung einfacher Erfüllungsgehilfen der Wertt vorlag und das zur Reparatur auf Dock gelegte Seeschiff mit einer in der Brandbekämpfung geschulten und entsprechend ausgerüsteten Mannschaft besetzt war - hier nicht in Betracht.
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 166/85

    Berücksichtigung von Vertragszeiten bei der Kündigung eines Kfz-Händlervertrages

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
    Diese Auslegung, bei der das Berufungsgericht die nicht eindeutige Formulierung "mittelbarer/Folge-Schaden" in dem Sinne verstanden hat, daß von der Klausel nicht sämtliche mit einem Schadensereignis adäquat kausal verbundenen Folgeschäden betroffen seien, sondern nur solche, die als eine entferntere Schadensfolge aufträten, entspricht der Auslegungsregel des § 5 AGBG (BGHR AGBG § 5 - Kündigungsfrist 1 u. Mehrdeutigkeit 1).
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
    Unter grober Fahrlässigkeit versteht die Rechtsprechung ein Verhalten, bei dem die verkehrserforderliche Sorgfalt nach den Gesamtumständen in einem besonders hohen Maße verletzt worden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall ohne weiteres hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 12, 16) [BGH 13.05.1953 - VI ZR 5/52] .
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    a) Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB (n.F.) auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 112/87 - NJW-RR 1989, 953, 956).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, gehören die Kosten eines vom Geschädigten eingeholten Schadensgutachtens zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen (vgl. Senatsurteile vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 und vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 Rn. 11; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953, 956).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 - VersR 2005, 380; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 112/87 - NJW-RR 1989, 953, 956).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 26.04.1989 - 1 S 43/89   

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https://dejure.org/1989,3849
LG Gießen, 26.04.1989 - 1 S 43/89 (https://dejure.org/1989,3849)
LG Gießen, Entscheidung vom 26.04.1989 - 1 S 43/89 (https://dejure.org/1989,3849)
LG Gießen, Entscheidung vom 26. April 1989 - 1 S 43/89 (https://dejure.org/1989,3849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1.Alt.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 953
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83

    Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

    Auszug aus LG Gießen, 26.04.1989 - 1 S 43/89
    Die Entscheidung des BGH, NJW 1984, 1348, ist hier nicht anzuwenden.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob schon dieser Unterschied zu dem der Entscheidung des BGH, NJW 1984, 1348, zugrunde liegenden Sachverhaltes eine abweichende Beurteilung rechtfertigt.

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus LG Gießen, 26.04.1989 - 1 S 43/89
    Dies bedeutet, dass ein Bereicherungsanspruch der Kl. gegen die geschiedene Ehefrau des Bekl. zu bejahen ist (vgl. BGH, NJW 1984, 483) .
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